Drucksache 18 / 18 144 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 06. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Vorbereitungsdienst und Einstellung von Lehrkräften an Berliner Schulen (2) Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17857 und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regine Kittler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18144 vom 6. März 2019 über Vorbereitungsdienst und Einstellung von Lehrkräften an Berliner Schulen (2) Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17857 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Vorbereitungsdienst und Einstellung von Lehrkräften an Berliner Schulen“ (Drucksache 18/17857) wurden die Fragen 6. und 7. nicht beantwortet: 6. Wie viele Berliner Lehrkräfte sind ab 2013 jährlich a) in den Schuldienst von Brandenburg b) in den Schuldienst weiterer anderer Bundesländer gewechselt? 7. Wie viele Lehrkräfte sind ab 2013 jährlich a) aus Brandenburg b) aus weiteren anderen Bundesländern in den Berliner Schuldienst gewechselt? Ich bitte darum, die Antworten auf diese Fragen umgehend nachzureichen. Zu 6. und 7.: Folgende angestellte Lehrkräfte sind in den Jahren 2013 bis 2018 vorzeitig aus dem Schuldienst durch Kündigung oder Auflösungsvertrags ausgetreten. Eine differenzierte Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich. Entsprechend ist auch keine Aussage zu Wechseln in das Land Brandenburg möglich. Jahr Auflösungsvertrag Kündigung 2013 114 72 2014 202 84 2015 271 99 2016 300 172 2017 318 161 2018 481 176 Zu Versetzungen von Beamten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens (außerhalb des Ländertauschverfahrens der KMK) liegt keine statistische Erfassung vor, diese Angaben sind daher in der o.g. Auswertung nicht enthalten. Ebenso sind keine Angaben möglich zur Frage, welche angestellten Lehrkräfte aus anderen Bundesländern in den Berliner Schuldienst gewechselt sind, da dies bei der Einstellung nicht gesondert erfasst wird. Insgesamt sind mehr als 2.450 Lehrkräfte aus Berlin abgewandert. Darüber hinaus frage ich den Senat in Ergänzung der Antwort auf Drs. 18/17857: 1. Zur Antwort auf die Frage1.: Wie ist die große Diskrepanz zwischen den Bewerbungen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und den tatsächlich aufgenommenen Bewerber*innen in allen Lehrämtern zu erklären und dies, obwohl es ab 2014 keine Zulassungsbeschränkung mehr geben soll und ein erheblicher Fachkräftemangel besteht? Welche Voraussetzungen für die Aufnahmen in den Vorbereitungsdienst wurden von den Bewerber*innen nicht oder überwiegend nicht erfüllt? Zu 1.: Seit 2014 gibt es in Berlin keine Zulassungsbeschränkung mehr für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Die Tatsache, dass die Anzahl der Bewerbungen deutlich höher als die Anzahl der Aufnahmen in den Vorbereitungsdienst ist, ist der Absage von Bewerberinnen und Bewerbern geschuldet. Viele Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich in mehreren Bundesländern und nehmen dann letztlich nur eine Zusage an, die oftmals nicht in Berlin ist. 2. Zur Antwort auf die Fragen 3. und 4.: Welche Gründe bzw. Erklärungen gibt es dafür, dass nur ca. 80 % der Bewerber*innen, die den Berliner Vorbereitungsdienst absolviert haben, anschließend unbefristet in den Berliner Schuldienst eingestellt werden und ca. 20 % dieser Bewerber*innen nicht eingestellt werden? Zu 2.: Analog zur Beantwortung von Frage 1 ist die Differenz hauptsächlich im Absageverhalten der Bewerberinnen und Bewerber begründet, da sie eine Stelle in einem anderen Bundesland annehmen. 3. Zur Antwort auf die Fragen 5 c und d: Ich bitte um eine zusammenfassende quantifizierte Antwort für die Einstellung von Quereinsteigenden, auch wenn die Aufgliederung danach, in welchem Bundesland der Hochschulabschluss erworben wurde, nicht vorgenommen werden kann. Zu 3.: Halbjährliche Angaben sind nicht möglich, es wird auf die jährliche Statistik verwiesen , die der Kultusministerkonferenz (KMK) zugeliefert wird. Einstellungen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern 2013 bis 2018: Jahr Anzahl 2013 156 2014 476 2015 469 2016 864 2017 1.266 2018 1.057 Bei der Auswertung werden nur unbefristet eingestellte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit berufsbegleitender Ausbildung betrachtet. Befristete und unbefristete Einstellungen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sind nicht enthalten . Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie