Drucksache 18 / 18 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Linksextremismus – Tote Person im „KØPI 137“ im November 2016 und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18145 vom 05. März 2019 über Linksextremismus – Tote Person im „KØPI 137“ im November 2016 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die Ermittlungen im Fall der toten Frau auf dem Gelände des „KØPI 137“ im November 2016 abgeschlossen und wenn ja, seit wann? Zu 1.: Die Ermittlungen wurden am 15. Dezember 2016 abgeschlossen. Das bei der Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Zusammenhang geführte Todesermittlungsverfahren wurde nach Abschluss der Ermittlungen am 10. März 2017 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 2. Konnte die Verstorbene identifiziert werden und konnte die Todesursache auf ein Tötungsdelikt oder Fremdverschulden zurückgeführt werden? Zu 2.: Die Tote konnte identifiziert werden. Hinweise auf ein Tötungsdelikt oder Fremdverschulden ergaben sich nicht. 3. Was konnte durch die Ermittlungen konkret festgestellt werden und worin bestand die Todesursache? Zu 3.: Während der Obduktion ließen sich keine eindeutigen todesursächlichen Hinweise finden. Es ergab sich ein Verdacht auf Intoxikation durch Betäubungsmittel. 4. Inwieweit und mit welchen Konsequenzen haben die Bewohner des KØPI 137 Rettungs- und Einsatzkräften der Feuerwehr und der Polizei den Zutritt zum Gelände behindert und welche Maßnahmen mussten daraufhin seitens der Rettungs- und Einsatzkräften ergriffen werden? Zu 4.: Es kam zu keinen Behinderungen seitens der Bewohner. Seite 2 von 2 5. Wurden die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei durch der Bewohner/innen des „KØPI 137“ bedroht? 6. Wurden in diesem Zusammenhang Strafanzeigen gegen anwesende Personen gefertigt und wenn ja, wie viele? Zu 5. und 6.: Die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr wurden nicht bedroht, es wurden keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang gefertigt. 7. Konnte die Tatortarbeit durch die Kriminalpolizei ordnungsgemäß und ungehindert durchgeführt werden oder gab es hier Einschränkungen und Behinderungen durch die Bewohner und wenn ja, welche? Zu 7.: Konkrete Einschränkungen und Behinderungen durch die Bewohner sind nicht dokumentiert. Allerdings zeigten sich vereinzelte Bewohner im Zuge der erforderlichen Maßnahmen wenig kooperativ. 8. Konnten im „KØPI 137“ Zeugen zu diesem Sachverhalt befragt werden? Zu 8.: Sowohl im Rahmen des Ersten Angriffs (polizeiliche Sofortmaßnahmen) als auch im Fortgang der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung konnten mehrere Personen zum Sachverhalt informatorisch befragt werden. 9. Wie viele Einsatzkräfte im Zuge des Notrufs an diesem Tag vor Ort? Zu 9.: Im Zuge des Notrufes waren 29 Polizeidienstkräfte und seitens der Berliner Feuerwehr ein Rettungswagen (RTW) der Hilfsorganisationen und ein Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) mit insgesamt 4 Einsatzkräften tätig. Berlin, den 20. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport