Drucksache 18 / 18 147 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) und Robert Schaddach (SPD) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Freiwillige Feuerwehr – Planung für Modulbauten mit Wohneinheiten und Antwort vom 23. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) und Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18147 vom 05. März 2019 über Freiwillige Feuerwehr – Planung für Modulbauten mit Wohneinheiten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Modulbauten sind seitens der Berliner Feuerwehr in den jeweiligen Direktionen für die Freiwillige Feuerwehr geplant und wie viele bereits realisiert? (Aufstellung von Planung und Bestand nach Direktionen erbeten.) Zu 1.: Im Rahmen des Sondersanierungsprogrammes Freiwillige Feuerwehr (FF) sind derzeit noch sieben Modulbauten geplant. Ein Modulbau ist bereits fertig gestellt. Folgende Modulbauten sind in den Direktionen geplant: Direktion Nord: FF Frohnau, FF Tegelort, FF Mahlsdorf Direktion Süd: FF Grünau, FF Schmöckwitz, FF Wilhelmshagen, FF Müggelheim. Bereits fertiggestellt ist der Modulbau in der Direktion Süd für die FF Rauchfangswerder. Außerhalb des Sondersanierungsprogramms Freiwillige Feuerwehr wird darüber hinaus seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Neubau für die Rettungswache und die FF Altglienicke errichtet. 2. Sind derzeit alle baulichen Vorhaben finanziell gesichert und abgedeckt und geht es im Kern nur noch um die bauliche Umsetzung in den Direktionen bzw. den Bezirken? (Aufstellung nach Finanzierungszustand erbeten.) Zu 2.: Derzeit sind die Neubauten der FF Frohnau und FF Grünau gemäß Kostenprognose vom Mai 2018 finanziert sowie die FF Schmöckwitz teilfinanziert. Die weiteren vier Vorhaben sind bisher finanziell nicht gesichert. Seite 2 von 2 3. Welche Prüfungen wurden durch die Berliner Feuerwehr oder die BIM dahingehend vorgenommen, ob für die drei Modulartypenbauten für die Freiwillige Feuerwehr eine bauliche Aufstockung für Wohnraum möglich ist? (Aufstellung der Prüfungen und Ergebnisse nach Standorten erbeten.) Zu 3.: Seitens der Berliner Feuerwehr und der BIM wurde keine derartige Prüfung vorgenommen. 4. Ist es rechtlich legitim, Aufträge für diese Bauvorhaben ohne eine vorherige Ausschreibung und des Einverständnisses durch das Architekturbüro zu vergeben und welche Auflagen gilt es hinsichtlich möglicher Ausschreibungen zu erfüllen? Zu 4.: Aufträge für diese Bauvorhaben können nicht ohne eine vorherige Ausschreibung vergeben werden, da öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb öffentlich auszuschreiben sind. Bei geschätzten Auftragswerten ab dem EU-Schwellenwert von 221.000 € sind freiberufliche Leistungen nach den allgemeinen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und für Vergabestellen des Landes Berlin der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV zu § 55 LHO) zu vergeben. 5. Gibt es Bestrebungen in den Neubauten der Wehren der Freiwilligen Feuerwehr sogenannte Dienstwohnungen entstehen zu lassen? (Wenn ja, welche; wenn nicht, warum nicht?) 6. Welche finanziellen Mehrkosten sind mit der Errichtung solcher Dienstwohnungen verbunden? Zu 5. und 6.: Seitens des Senats gibt es keine Bestrebungen, sogenannte Dienstwohnungen entstehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wurde ein solcher finanzieller Bedarf auch nicht ermittelt. Berlin, den 23. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport