Drucksache 18 / 18 151 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entrée für die City West und Antwort vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18151 vom 5. März 2019 über Entrée für die City West Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu - wenn ja, wann - dass für das Objekt Kronprinzendamm 15 ein objektbezogener Bebauungsplan erarbeitet und auf dieser Grundlage genehmigt und realisiert wurde? Antwort zu 1: Für das Grundstück Kronprinzendamm15 liegt der rechtskräftige Bebauungsplan IX-11-1 vor. Dieser wurde am 30. Juni 1994 festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet u. a. die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des jetzigen Bürogebäudes einschließlich Tiefgarage durch Ausweisung eines Kerngebietes nach § 7 BauNVO. Der Bebauungsplan ist als sogenannter Angebotsbebauungsplan einzustufen, dem jedoch ein durch einen beschränkten Wettbewerb konkretisierter städtebaulicher Entwurf zugrunde gelegt wurde. Daher kann dieser Bebauungsplan auch als „objektbezogener“ Bebauungsplan bezeichnet werden, wenngleich dieser Begriff dem Baugesetzbuch fremd ist. Frage 2: Falls ja, was war Grundlage des objektbezogen Bebauungsplans? Trifft es zu, dass dabei auch ein potentielles Bebauungsmodell aus den 1990er Jahren eine Rolle spielte, das eine "Stadtkante mit Hochhäusern" vorgesehen hat? Antwort zu 2.: Laut Begründung zum Bebauungsplan war die Grundlage für den Bebauungsplan das Ergebnis eines beschränkten Wettbewerbs, der im Juni 1990 stattgefunden hat mit dem Ziel, eine Entwurfslösung für ein Bürogebäude sowie eine modellartige Überlegung zu einem städtebaulichen Konzept für den gesamten Block zu erhalten. 2 Frage 3: Wer war Auftraggeber für das oben genannte Bebauungsmodell? Liegt dieses bei Senats- oder Bezirksverwaltung noch vor? Falls ja, wo? Antwort zu 3.: Der beschränkte Wettbewerb wurde im Juni 1990 durch den Grundstückseigentümer in Abstimmung mit der Abteilung Bau- und Wohnungswesen des BA Wilmersdorf von Berlin durchgeführt. Der damalige Entwurf liegt weder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vor. Berlin, den 22.03.19 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen