Drucksache 18 / 18 157 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 1 – Auswirkungen des Tarifabschlusses und Antwort vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 157 vom 4. März 2019 über Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 1 – Auswirkungen des Tarifabschlusses Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Abgeordneten: Laut Presseberichten kommt auf das Land Berlin nach der Tarifeinigung eine Milliardenschwere Mehrbelastungen zu. „Mit einer Tarifeinigung auf stufenweise acht Prozent mehr Lohn für den öffentlichen Dienst der Länder haben Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Streiks abgewendet. Nach tagelangen Verhandlungen einigten sich beide Seiten in der Nacht zum Sonntag in Potsdam auf eine mehrstufige Gehaltserhöhung bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Rückwirkend zum 1. Januar erhalten die rund eine Million Beschäftigten 3,2 Prozent mehr Geld. 2020 ist eine Erhöhung um weitere 3,2 Prozent vereinbart, 2021 um nochmals 1,4 Prozent. Der Mindestanstieg soll insgesamt bei 240 Euro liegen. "Das ist das beste Ergebnis im Länderbereich für einen Lohnabschluss seit vielen Jahren", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske. Der Verhandlungsführer der Länder, der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), betonte, die lange Laufzeit gebe Planungssicherheit. Am frühen Sonntag gab die Bundestarifkommission der Gewerkschaft Verdi grünes Licht für den Abschluss. Die Kosten für die Länder belaufen sich laut Kollatz auf mehr als sieben Milliarden Euro.“1 1. Betragen die Kosten der Tarifeinigung für die Länder sieben Milliarden Euro mehr pro Jahr oder was ist der Referenzzeitraum? Zu 1.: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 33 Monate und endet am 30. September 2021. Die Gesamtkosten für die Mitgliedsländer der TdL betragen während der Laufzeit von 2019 bis 2021 rund 7,3 Mrd. Euro. 1 Berliner Morgenpost, 03.03.19, Landesbedienstete bekommen acht Prozent mehr; https://www.morgenpost.de/politik/inland/article216567079/Acht-Prozent-mehr-Lohn-fuer-Landesbedienstete.html 2. Welche Bereiche der öffentlichen Finanzwirtschaft Berlins sind gemäß Schalenkonzept direkt oder indirekt von der Tarifvereinbarung betroffen? Welche Bereiche des Haushalts bzw. welche Haushaltspläne von Berlin bzw. wessen Wirtschaftspläne sind entsprechend betroffen? Zu 2.: Betroffen sind alle Tarifbeschäftigten, auf die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) angewendet wird. Erfasst sind somit alle Einzelpläne des Haushaltsplans. 3. Was wurde konkret für die einzelnen Bereiche vereinbart? Zu 3.: Zum 1.Januar 2019 wird das Entgelt in der Erfahrungsstufe 1 um 4,5%, in allen anderen Stufen um linear 3,01 % erhöht. Die Erhöhung beträgt mindestens 100 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2020 wird das Entgelt in der Erfahrungsstufe 1 um 4,3%, in allen anderen Stufen um linear 3,12 % erhöht. Die Erhöhung beträgt mindestens 90 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2021 wird die Vergütung in der Erfahrungsstufe 1 um 1,8%, in allen anderen Stufen um linear 1,29 % erhöht. Die Erhöhung beträgt mindestens 50 Euro monatlich. Außerdem sind eine Reihe struktureller Verbesserungen vorgesehen, insbesondere für die Beschäftigten in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der TdL: https://www.tdl-online.de/startseite.html 4. Welche Mehrausgaben ergeben sich jährlich für die Öffentliche Finanzwirtschaft Berlins? (Bitte Darstellung für den Zeitraum 2005 bis 2023 nach Kernhaushalt, nach Extrahaushalten und Sonstigen Öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen!) 5. Welche Mehrausausgaben ergeben sich für die einzelnen Senats- und Bezirksverwaltungen? (Darstellung 2016 bis 2023 Ausgaben-Ist bzw. -Plan alt vs. neu, Anzahl VZÄs, Gesamt und nach Senatsund Bezirksverwaltungen!) Zu 4. und 5.: Die dauerhaften Mehrausgaben für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin (einschließlich der Kindergarten-Eigenbetriebe) betragen ab dem Jahr 2022 jährlich 367 Mio. Euro. Eine Differenzierung nach den einzelnen Bezirks- und Senatsverwaltungen ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. 6. Welche Mehrausausgaben ergeben sich für die einzelnen Senats- und Bezirksverwaltungen unter Berücksichtigung der bereits vorher beschlossenen Besoldungsanpassung auf den Bundesdurchschnitt 2? (Darstellung 2016 bis 2023 Ausgaben-Ist bzw. -Plan alt vs. neu, Anzahl VZÄs, Gesamt und nach Senats- und Bezirksverwaltungen!) 2 https://oeffentlicher-dienst-news.de/berliner-beamte-holen-auf-senat-will-beamtenbesoldung-bis-2021- anpassen/ Zu 6.: Mit Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde u.a. beschlossen, dass die Besoldungsanpassungen im Land Berlin jährlich um 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer (ohne Bund) liegen sollen. Ziel ist es, dass das Land Berlin bis Ende 2021 den Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erreicht . Dazu wird, sofern der Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer im Jahr 2021 nicht erreicht werden sollte, ggf. im Jahr 2021 im Rahmen einer Feinsteuerung die Besoldung erneut angepasst werden. Bei Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlins zum 1. April 2019, 1. Februar 2020 und 1. Januar 2021 unter Berücksichtigung der Angleichung des Besoldungsdurchschnitts des Landes Berlin an den Besoldungsdurchschnitt der anderen Bundesländer in Höhe von jeweils 1,1 Prozentpunkten betragen die dauerhaften Mehrkosten ab dem Jahr 2021 jährlich 540,7 Mio. Euro. Die vorgenannten Zahlen sind die hier vorliegenden Zahlen für den unmittelbaren Landesdienst. Unabhängig davon, dass die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ausschließlich Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Haushaltsvorjahr zur Folge haben kann und eine fundierte Aussage zu den finanziellen Auswirkungen der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge derzeit nur bis einschließlich 2021 erfolgen kann, ist eine statistische Darstellung für den Zeitraum 2016 bis 2023 sowie eine nach den verschiedenen öffentlichen Haushalten und nach den einzelnen Bezirks - und Senatsverwaltungen differenzierte Übersicht mit vertretbarem Zeitaufwand nicht leistbar. 7. Welche Tarifsteigerungen in Prozent ergeben sich für die Berliner Tarifbeschäftigten unter Berücksichtigung aller Faktoren für den vereinbarten Zeitraum? Zu 7.: Die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 ergeben ein Gesamtvolumen in Höhe von 3,2%. Die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2020 ergeben ein Gesamtvolumen in Höhe von 3,2%. Die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2021 ergeben ein Gesamtvolumen in Höhe von 1,4%. Außerdem wurden für bestimmte Bereiche strukturelle Verbesserungen vereinbart. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Berlin, den 25. März 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen