Drucksache 18 / 18 158 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 2 – Übernahme des Tarifabschlusses für Beamte des Landes und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 158 vom 04. März 2019 über Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins - Teil 2 - Übernahme des Tarifabschlusses für Beamte des Landes ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut Presseberichten hat der Senat in Aussicht gestellt den Tarifabschluss auf Beamte, Richter und Pensionäre zu übertragen: „Mit einer Tarifeinigung auf stufenweise acht Prozent mehr Lohn für den öffentlichen Dienst der Länder haben Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Streiks abgewendet. […] Wird der Tarifabschluss wie von Berlins Finanzsenator Mathias Kollatz (SPD) in Aussicht gestellt, auf die Beamten, Richter und Pensionäre des Landes übertragen, kostet das weitere 840 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit. Hinzu kommt ein Plus von 1,1 Prozent jährlich, mit denen der Senat den noch immer existierenden Abstand der Berliner Besoldung zum Durchschnitt der Bundesländer schrittweise ausgleichen will.“1 1. Welche Bereiche der öffentlichen Finanzwirtschaft Berlins wären von der Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre betroffen? Welche Bereiche des Haushalts bzw. welche Haushaltspläne von Berlin bzw. wessen Wirtschaftspläne wären entsprechend betroffen? Zu 1.: Von der möglichen Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre wären die Bereiche des unmittelbaren und mittelbaren Landesdienstes betroffen. 2. Welche Mehrausgaben ergäben sich jährlich für die Öffentliche Finanzwirtschaft Berlins durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre (Bitte Darstellung für den Zeitraum 2005 bis 2023 nach Kernhaushalt, nach Extrahaushalten und Sonstigen Öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen!) 3. Welche Mehrausgaben ergäben sich für die einzelnen Senats- und Bezirksverwaltungen durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre? (Darstellung 2016 bis 2023 Ausgaben-Ist bzw. -Plan alt vs. neu, Anzahl VZÄs, Gesamt nach Senats- und Bezirksverwaltungen!) 1 Berliner Morgenpost, 03.03.19, Landesbedienste bekommen acht Prozent mehr; https://www.morgenpost.de/politik/inland/article 216567079/Acht-Prozent-mehr-Lohn-fuer-Landesbedienstete.html Seite 2 von 2 Zu 2. und zu 3.: Bei Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlins zum 1. April 2019, 1. Februar 2020 und 1. Januar 2021 unter Berücksichtigung der Angleichung des Besoldungsdurchschnitts des Landes Berlin an den Besoldungsdurchschnitt der anderen Bundesländer in Höhe von jeweils 1,1 Prozentpunkten betragen die dauerhaften Mehrkosten ab dem Jahr 2021 jährlich 540,7 Mio. Euro. Die vorgenannten Zahlen sind die hier vorliegenden Zahlen für den unmittelbaren Landesdienst. Unabhängig davon, dass die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ausschließlich Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Haushaltsvorjahr zur Folge haben kann und eine fundierte Aussage zu den finanziellen Auswirkungen der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge derzeit nur bis einschließlich 2021 erfolgen kann, ist eine statistische Darstellung für den Zeitraum 2016 bis 2023 sowie eine nach den verschiedenen öffentlichen Haushalten und nach den einzelnen Bezirks - und Senatsverwaltungen differenzierte Übersicht mit vertretbarem Zeitaufwand nicht leistbar. 4. Welche Mehrausgaben durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre ergäben sich für die einzelnen Senats- und Bezirksverwaltungen unter Berücksichtigung der bereits vorher beschlossenen Besoldungsanpassung auf den Bundesdurchschnitt2? (Darstellung 2016 bis 2023 Ausgaben-Ist bzw. -Plan alt vs. neu, Anzahl VZÄs, Gesamt und nach Senats- und Bezirksverwaltungen !) Zu 4.: Mit Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde u.a. beschlossen, dass die Besoldungsanpassungen im Land Berlin jährlich um 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurschnitt der übrigen Bundesländer (ohne Bund) liegen sollen. Ziel ist es, dass das Land Berlin bis Ende 2021 den Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erreicht. Dazu wird, sofern der Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer im Jahr 2021 nicht erreicht werden sollte, ggf. Ende 2021 im Rahmen einer Feinsteuerung die Besoldung erneut angepasst werden. Hinsichtlich der jährlichen Mehrkosten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen 2 https://oeffentlicher-dienst-news.de/berliner-beamte-holen-auf-senat-will-beamtenbesoldung-bis- 2021-anpassen/