Drucksache 18 / 18 159 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 3 – Verbeamtung von Lehrern und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18 159 vom 04. März 2019 über Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 3 – Verbeamtung von Lehrern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut Presseberichten hat der Senat in Aussicht gestellt den Tarifabschluss auf Beamte, Richter und Pensionäre zu übertragen: „Mit einer Tarifeinigung auf stufenweise acht Prozent mehr Lohn für den öffentlichen Dienst der Länder haben Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Streiks abgewendet. […] Wird der Tarifabschluss wie von Berlins Finanzsenator Mathias Kollatz (SPD) in Aussicht gestellt, auf die Beamten, Richter und Pensionäre des Landes übertragen, kostet das weitere 840 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit. Hinzu kommt ein Plus von 1,1 Prozent jährlich, mit denen der Senat den noch immer existierenden Abstand der Berliner Besoldung zum Durchschnitt der Bundesländer schrittweise ausgleichen will.“1 1. Welche Auswirkungen hätte eine Verbeamtung der Berliner Lehrer auf die Personalausgaben der Öffentlichen Finanzwirtschaft Berlins? 3. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verbeamtung der Lehrer a) ohne Bildung von Rückstellung für Pensionen und Versorgung sowie ohne Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte und Pensionäre? b) ohne Bildung von Rückstellung für Pensionen und Versorgung, aber mit Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte und Pensionäre? c) mit Bildung von Rückstellung für Pensionen und Versorgung, aber ohne Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte und Pensionäre? d) mit Bildung von Rückstellung für Pensionen und Versorgung bei Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte und Pensionäre? (Bitte jeweilige Darstellung der Ausgaben- und Personalanzahl-Entwicklung für den Zeitraum 2016 bis 2023!) 1 Berliner Morgenpost, 03.03.19, Landesbedienstete bekommen acht Prozent mehr; https://www.morgenpost.de/politik/inland/article216567079/Acht-Prozent-mehr-Lohn-fuer-Landesbedienstete.html 2/2 Zu 1. und 3.: Derzeit werden weder neu eingestellte Lehrkräfte noch tarifbeschäftigte Bestandslehrkräfte im Land Berlin verbeamtet. Mögliche Auswirkungen wären im Übrigen abhängig von einer Vielzahl von Parametern, zum Beispiel der Größe des einzubeziehenden Personenkreises und der Altersgrenze, der Anzahl der ein Verbeamtungsangebot annehmenden Lehrkräfte und der Höhe der zu bildenden Versorgungsrücklage, die Frage des zukünftigen Umgangs mit der Erfahrungsstufe 5, über die derzeit keine Aussagen getroffen werden können. Insofern ist eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen im Sinne der Fragestellung - unabhängig von der Tatsache, dass der Tarifabschluss des Jahres 2019 in keinem Falle Auswirkungen auf vergangene Jahre haben kann - erst nach Festlegung bezüglich dieser und weiterer Parameter seriös möglich . 2. Welche Mehrausgaben ergeben sich jährlich für die Vergütung der Lehrer durch den Tarifabschluss (Bitte Darstellung der Ausgaben- und Personalanzahl-Entwicklung für den Zeitraum 2005 bis 2023 vor und nach Tarifabschluss!) Zu 2.: Aus dem Tarifabschluss resultieren ab 2021 insgesamt jährliche Mehrausgaben für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Höhe von rd. 130 Mio. €. Der Tarifabschluss bezieht sich auf die Jahre 2019 bis 2021. 4. Wie hoch sind die gegenwärtigen Pensions- und Versorgungsverpflichtungen des Landes Berlin2? 5. Wann ist mit der Veröffentlichung eines Gutachtens über die Höhe dieser Lasten zu rechnen? Zu 4. und 5.: Der Umfang aller Pensionsverpflichtungen für die aktiven Dienstkräfte und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beträgt - nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt - aktuell rd. 57 Mrd. €. Einzelheiten sind dem inzwischen fertiggestellten versicherungsmathematischen Gutachten zu entnehmen, das dem Hauptausschuss in Kürze vorgelegt wird. 6. Welche Auswirkung hätte die Verbeamtung der Lehrer auf die Pensions- und Versorgungslasten des Landes Berlins bei a) Übernahme und b) Nicht-Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte und Pensionäre ? Zu 6.: Die Pensionsverpflichtungen würden dementsprechend steigen. Allerdings war dieses Szenario nicht Bestandteil des versicherungsmathematischen Gutachtens, so dass die konkreten Auswirkungen nicht beziffert werden können. Berlin, den 20. März 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen 2 Berliner Morgenpost, 02.02.19, Pensionslasten in Berlin steigen weiter; https://www.morgenpost.de/berlin/article212988533/Pensionslasten-in-Berlin-steigen-weiter.html