Drucksache 18 / 18 160 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 4 – Gesamte Mehrbelastung bei unterschiedlichen Szenarien und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 160 vom 4. März 2019 über Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 4 – Gesamte Mehrbelastung bei unterschiedlichen Szenarien Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Abgeordneten: Laut Presseberichten hat der Senat in Aussicht gestellt den Tarifabschluss auf Beamte, Richter und Pensionäre zu übertragen.1 1. Welche Mehrausgaben ergäben sich jährlich für die Öffentliche Finanzwirtschaft Berlins durch den neuen Tarifvertrag und durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre insgesamt? (Bitte Darstellung der Ausgaben- und Personalanzahl-Entwicklung für den Zeitraum 2005 bis 2023 nach Kernhaushalt , nach Extrahaushalten und Sonstigen Öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen!) 2. Welche Mehrausausgaben ergäben sich für die einzelnen Senats- und Bezirksverwaltungen durch den neuen Tarifvertrag und durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre? (Darstellung 2016 bis 2023 Ausgaben-Ist bzw. -Plan alt vs. neu, Anzahl VZÄs, Gesamt und nach Senats- und Bezirksverwaltungen !) Zu 1. und 2.: Die dauerhaften Mehrausgaben für die Dienstkräfte des Landes Berlins (einschließlich Kindergarten- Eigenbetriebe) betragen ab dem Jahr 2022 jährlich insgesamt 907,7 Mio. Euro. Davon entfallen 367 Mio. Euro auf den Tarifbereich. Bei Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlins zum 1. April 2019, 1. Februar 2020 und 1. Januar 2021 unter Berücksichtigung der Angleichung des Besoldungsdurchschnitts des Landes Berlin an den Besoldungsdurchschnitt der anderen Bundesländer in Höhe von jeweils 1,1 Prozentpunkten betragen die dauerhaften Mehrkosten ab dem Jahr 2021 jährlich 540,7 Mio. Euro. Unabhängig davon, dass die Kosten des Tarifabschlusses für Tarifbeschäftigte bzw. die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ausschließlich Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Haushaltsvorjahr zur Folge haben kann und eine fundierte Aussage zu den finanziellen Aus- 1 Berliner Morgenpost, 03.03.19, Landesbedienstete bekommen acht Prozent mehr; https://www.morgenpost.de/politik/inland/article216567079/Acht-Prozent-mehr-Lohn-fuer-Landesbedienstete.html 2 wirkungen durch den Tarifvertrag und durch die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge derzeit nur bis einschließlich 2021 erfolgen kann, ist eine statistische Darstellung für den Zeitraum 2016 bis 2023 sowie eine nach den verschiedenen öffentlichen Haushalten und nach den einzelnen Bezirks- und Senatsverwaltungen differenzierte Übersicht mit vertretbarem Zeitaufwand nicht leistbar. 3. Welche Mehrausgaben ergäben sich jährlich für die Öffentliche Finanzwirtschaft Berlins durch den neuen Tarifvertrag und durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre insgesamt, wenn für Pensions- und Versorgungslasten Rückstellungen gebildet werden müssten? (Bitte Darstellung der Ausgaben- und Personalanzahl-Entwicklung für den Zeitraum 2005 bis 2023 nach Kernhaushalt, nach Extrahaushalten und Sonstigen Öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen!) Zu 3.: Die Frage der möglichen Bildung von Rückstellungen für künftig entstehende Versorgungslasten ist nicht zwangsläufig an die Auswirkungen von linearen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen geknüpft. Die Kosten eines möglichen Pensionsfonds, der im Land Berlin bisher so nicht existiert, hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab (u.a. Rückstellungsquoten oder Festbeträge, Zinssätze etc.). Unterstellt man jedoch, dass Rückstellungen gebildet werden, dann lassen bei Betrachtung der jeweiligen Lebensarbeitszeit die bislang erstellten und bekannten Berechnungen insgesamt keine gravierenden Kostenunterschiede zwischen beamteten und tarifbeschäftigten Dienstkräften erwarten. Das seit 1999 bestehende Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ verfügt aktuell über einen Bestand von rd. 1,1 Mrd. €. Die Entwicklung der Höhe der Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Berlin sowie die Entwicklung der Beschäftigten des landesunmittelbaren Bereichs seit 2005 sind den folgenden Übersichten zu entnehmen. Für die übrigen Bereiche liegen keine entsprechenden Angaben zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen vor. 1. Entwicklung der Zuführungen zur Versorgungsrücklage Angaben in € Jahr vom Landeshaushalt Sonstige Zuführungen Summe 2005 27.982.180,00 2.903.498,63 30.885.678,63 2006 31.670.361,00 3.154.570,60 34.824.931,60 2007 30.324.864,00 2.944.272,53 33.269.136,53 2008 28.026.869,44 2.712.799,98 30.739.669,42 2009 31.273.200,00 2.829.701,71 34.102.901,71 2010 30.754.000,00 2.841.105,05 33.595.105,05 2011 37.113.957,00 3.585.827,40 40.699.784,40 2012 40.585.986,00 4.055.693,80 44.641.679,80 3 2013 44.136.989,51 4.811.970,37 48.948.959,88 2014 50.392.790,00 4.949.254,41 55.342.044,41 2015 56.789.216,00 5.136.658,97 61.925.874,97 2016 66.375.642,00 6.473.680,82 72.849.322,82 2017 80.410.396,00 8.039.890,79 88.450.286,79 2018 195.102.111,00 138.162,12 195.240.273,12 Für den landesmittelbaren Bereich ergeben sich keine weiteren Zuführungen ab 2019, da ab dem vergangenen Jahr die Entnahme bzw. Rückzahlung gemäß Berliner Versorgungsrücklagegesetz begonnen wurde. Über die konkrete Höhe der künftigen Zuführungsbeträge des landesunmittelbaren Bereichs sind noch keine abschließenden Festlegungen getroffen worden. 2. Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten des landesunmittelbaren Bereichs (jeweils Januar) Jahr Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) 2005 117.000 2006 115.226 2007 111.997 2008 109.903 2009 108.272 2010 106.693 2011 105.681 2012 105.306 2013 104.692 2014 104.359 2015 105.535 2016 106.734 2017 109.760 2018 111.274 Für die Jahre ab 2019 lassen sich noch keine verlässlichen Aussagen zur weiteren Personalbestandsentwicklung treffen. 4. Welche Mehrausgaben ergäben sich jährlich für die Öffentliche Finanzwirtschaft Berlins durch den neuen Tarifvertrag und durch eine Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte, Richter und Pensionäre insgesamt, wenn Lehrer verbeamtet würden? (Bitte Darstellung für den Zeitraum 2016 bis 2023!) 4 Zu 4.: Unabhängig von der Tatsache, dass der Tarifabschluss in jedem Falle keine Auswirkungen auf vergangene Jahre haben kann, sind die Mehrausgaben, die sich für die verbeamteten Lehrkräfte ergeben, in der unter 1. und 2. genannten Summe enthalten. Derzeit werden neu eingestellte Lehrkräfte im Land Berlin nicht verbeamtet. Mögliche Auswirkungen wären im Übrigen abhängig von den zugrunde zu legenden Parametern, über die derzeit keine qualifizierten Aussagen getroffen werden können. Insofern ist eine Quantifizierung i.S.d Fragestellung derzeit nicht möglich. Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen