Drucksache 18 / 18 163 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 7 – Konjunkturelle Effekte und Bedeutung der Zinslast und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 163 vom 04. März 2019 über „Entwicklung der Personalausgaben des Landes Berlins – Teil 7 – Konjunkturelle Effekte und Bedeutung der Zinslast“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konjunkturellen Effekte werden durch den Tarifabschluss1 erwartet2? Zu 1.: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft wurde im Jahr 2018 von der Binnenkonjunktur getragen, wohingegen der Wachstumsimpuls des Außenbeitrags negativ war. Ein vergleichbares konjunkturelles Muster steht angesichts der vorwiegend außenwirtschaftlichen Wachstumsrisiken auch für dieses Jahr zu erwarten. Der Tarifabschluss leistet einen Beitrag zur Stärkung der Binnenkonjunktur. Nach Angaben3 der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat der Tarifabschluss für die TdL-Länder über die vereinbarte Laufzeit ein Gesamtvolumen von 7,3 Mrd. Euro. Zur Ermittlung der potentiellen Auswirkungen des Tarifabschlusses auf die Konjunktur ist von diesem Betrag zunächst der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung abzuziehen, der hier mit 19% angesetzt wird. Vom verbleibenden Betrag sind die Steuer- und Sozialabgaben der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer abzuziehen , und es ist die Sparquote zu berücksichtigen, die zuletzt bei ca. 10% des verfügbaren Einkommens lag. Im Ergebnis könnten ca. 3,2 Mrd. Euro zusätzlich konsumwirksam werden. Die genaue Verteilung dieser Summe auf die einzelnen Jahre der Laufzeit des Tarifvertrages kann derzeit noch nicht berechnet werden; für Zwecke dieser Rechnung wird unterstellt, dass sich der Betrag sich im Verhältnis 15:35:50 auf die Jahre 2019/20/21 verteilt. Die privaten Konsumausgaben betrugen im Jahr 2018 ca. 1.779 Mrd. Euro. Die o.g. potentiellen Mehrausgaben beim privaten Konsum entsprechen einem Plus von 0,03% (2019), 0,06% (2020) bzw. 0,09% dieses Betrags. Zum Vergleich: die Bundesregierung prognostizierte den Zuwachs der privaten Konsumausgaben im Jahr 2019 bisher mit 1,3%. 1 Berliner Morgenpost, 03.03.19, Landesbedienstete bekommen acht Prozent mehr; https://www.morgenpost.de/politik/inland/article216567079/Acht-Prozent-mehr-Lohn-fuer-Landesbedienstete.html 2 https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/denkfabrik-wir-brauchen-eine-steuerreform-in-deutschlandjetzt /24048098.html?ticket=ST-3090601-Hxq3NPY7UDNu6yakau5Z-ap2 3 Presseinfo Nr. 1/2019 der TdL vom 2. März 2019. 2 Die genannten Zahlen erhöhen sich entsprechend, wenn man die Übernahme des Tarifabschlusses für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen bzw. Besoldungs - und Versorgungsempfänger unterstellt. Da diese noch nicht festgelegt sind, ist eine Quantifizierung nicht möglich. 2. Welche Einnahme-Effekte für die staatlichen Haushalte, insbesondere des Landes Berlin werden dadurch erwartet? Zu 2.: Aus dem Tarifabschluss resultieren geschätzte höhere Lohnsteuern von bundesweit rund 1,2 Mrd. Euro über die Gesamtlaufzeit, die nach den einschlägigen Regelungen der Steuerverteilung auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Nach der Steuerverteilung und dem Finanzausgleich liegt der Anteil des Landes Berlin bei rd. 3%, d.h. insgesamt rd. 36 Mio. Euro. 3. Hält der Senat es für realistisch, dass das Land Berlin über das „Jahrzehnt der Investition“ bei paralleler Ausweitung der Personalausgaben die Schuldenbremse einhalten können wird? Zu 3.: Die Einhaltung der Schuldenbremse ist verfassungsrechtlich geboten und insoweit nicht fakultativ, sondern eine zwingende Maßgabe für die Politik des Senats von Berlin ab 2020. Sie erfordert dementsprechend innerhalb dieser Beschränkung eine klare Prioritätensetzung in der Ausgabepolitik des Landes. 4. Welchen durchschnittlichen Zinssatz und welche Zinsen zahlte das Land Berlin 2007 und 2017 auf seine Schulden? (Bitte jährliche Darstellung absolut und prozentual!) Zu 4.: Der durchschnittliche Zinssatz und die Höhe der jährlichen Zinsausgaben von 2007 bis 2017 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr Zinssatz4 Zinsausgaben in Mio. €5 2007 4,19% 2.455,58 2008 4,23% 2.294,28 2009 3,59% 2.226,16 2010 3,39% 2.201,39 2011 3,35% 2.219,94 2012 2,91% 2.092,46 2013 2,73% 1.917,39 2014 2,48% 1.756,43 2015 2,20% 1.604,97 2016 1,95% 1.383,12 2017 1,82% 1.305,35 4 durchschnittlicher Volumens gewichteter Nominalzinssatz der Haushaltsverschuldung am Kreditmarkt 5 Zinsausgaben der Obergruppe 57 des jeweiligen Haushaltsjahres 3 5. Wieviel Zinsen hätte Berlin zwischen 2007 und 2017 gezahlt, wenn die durchschnittliche Verzinsung der Verschuldung seit 2007 gleichgeblieben wäre a) im Falle, dass der Schuldenstand seit 2007 konstant geblieben wäre? b) im Falle der tatsächlichen Entwicklung des Schuldenstandes? c) Welche Differenz ergibt sich jeweils bei a) und b) zu den tatsächlich gezahlten Zinsen? (Bitte Darstellung in Tabelle und Diagramm jährlich und kumuliert!) Zu 5.: Unter Annahme einer seit 2007 konstanten durchschnittlichen Verzinsung der Verschuldung (4,19%) und eines seit 2007 konstanten Schuldenstandes (56.644,92 Mio. €) hätten sich die jährlichen Zinsausgaben und die entsprechenden Differenzen zu den tatsächlichen jährlichen Zinsausgaben wie folgt entwickelt: Jahr Frage 5a) und c) Zinsausgaben in Mio. € bei konstanter Verzinsung und Verschuldung aus 2007 Differenz zu tatsächlichen Zinsausgaben in Mio. € 2007 2.373,42 -82,15 2008 2.373,42 79,14 2009 2.373,42 147,26 2010 2.373,42 172,03 2011 2.373,42 153,49 2012 2.373,42 280,96 2013 2.373,42 456,03 2014 2.373,42 616,99 2015 2.373,42 768,45 2016 2.373,42 990,30 2017 2.373,42 1.068,07 4 Auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung der Haushaltsverschuldung am Kreditmarkt hätten sich die jährlichen Zinsausgaben und die entsprechenden Differenzen zu den tatsächlichen jährlichen Zinsausgaben bei Annahme einer seit 2007 konstanten durchschnittlichen Verzinsung des Schuldenstandes (4,19%) wie folgt entwickelt: Jahr Frage 5 b) und c) Zinsausgaben in Mio. € bei konstanter Verzinsung aus 2007 und tatsächlicher Verschuldung Differenz zu tatsächlichen Zinsausgaben in Mio. € 2007 2.373,42 -82,15 2008 2.344,78 50,50 2009 2.464,59 238,43 2010 2.530,09 328,70 2011 2.578,44 358,50 2012 2.556,15 463,69 2013 2.531,99 614,60 2014 2.504,48 748,05 2015 2.454,97 850,00 2016 2.432,72 1.049,60 2017 2.375,41 1.070,06 -1000,000 ,000 1000,000 2000,000 3000,000 4000,000 5000,000 -500,000 ,000 500,000 1000,000 1500,000 2000,000 2500,000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ku m u lie rt e Zi h n sa u sg ab en in M io . € Zi n sa u sg ab en in M io . € Zinsausgaben bei konstanter Verzinsung und Verschuldung aus 2007 Differenz zu tatsächlichen Zinsausgaben Zinsdifferenz (kumuliert) 5 Berlin, den 20. März 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen -1000,000 ,000 1000,000 2000,000 3000,000 4000,000 5000,000 6000,000 -500,000 ,000 500,000 1000,000 1500,000 2000,000 2500,000 3000,000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ku m u lie rt e Zi h n sa u sg ab en in M io . € Zi n sa u sg ab en in M io . € Zinsausgaben in Mio. € bei konstanter Verzinsung aus 2007 und tatsächlicher Verschuldung Differenz zu tatsächlichen Zinsausgaben in Mio. € Zinsdifferenz (kumuliert)