Drucksache 18 / 18 164 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: Umsetzung & erste Erfahrungen Europäische Datenschutz-Grundverordnung und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18164 vom 04. März 2019 über Umsetzung & erste Erfahrungen Europäische Datenschutz-Grundverordnung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen betreffen die Zuständigkeit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahme der BlnBDI. Die BlnBDI weist zunächst darauf hin, dass sie davon ausgeht, dass es dem Fragesteller nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2016 ankommt, sondern auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens am 25. Mai 2018. 1.) Wie viele Kontaktaufnahmen durch Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine, Behörden und sonstige Akteure hat es seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung mit dem Ziel der Beratung durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegeben? Zu 1.: Bei der BlnBDI werden keine Statistiken bzw. Aufstellungen in der begehrten Form geführt. Dem Zwischenbericht der BlnBDI an den Hauptausschuss, den Unterausschuss für Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft und den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz, der am 2. Januar 2019 an das Abgeordnetenhaus von Berlin übersandt wurde, kann jedoch entnommen werden, dass die BlnBDI im Zeitraum vom 25. Mai bis Ende Oktober 2018 ca. 5.000 allgemeine Beratungsanfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der DS-GVO erreicht haben. Seite 2 von 3 2.) Welche Themenkomplexe umfassten die Anfragen? Konnten alle erfolgten Kontaktaufnahmen zur Zufriedenheit der Fragenden erledigt werden? Welche Probleme entstanden der Beauftragten bei der Bearbeitung? Zu 2.: Bei der BlnBDI werden keine Statistiken bzw. Aufstellungen in der begehrten Form geführt. Die Themenkomplexe betrafen zumeist Rechtsfragen, Umsetzungsfragen sowie praktische Fragen im Umgang mit der DS-GVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Insbesondere ging es um die neuen Transparenzregeln nach der DS-GVO. Probleme entstanden insbesondere durch die hohe Arbeitsbelastung sowie die prekäre Personalsituation, die auch dazu geführt haben, dass Beratungsanfragen nicht immer in einem angemessenen Zeitrahmen beantwortet werden konnten. 3.) Wie viele Verwarnungen, Abmahnungen und Bußgeldbescheide hat es durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 gegeben? (Bitte um Nennung der Anzahl der Verwarnungen, Abmahnungen und Bußgeldbescheide nach Adressatengruppe, wie Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und sonstige Akteure, mit Angabe von absoluten und prozentualen Zahlen; Einnahmensumme der Bußgeldbescheide) Zu 3.: Über ausgesprochene Verwarnungen wurde bei der BlnBDI in der Vergangenheit keine Statistik geführt. Zwar wurden vor kurzem technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen, um entsprechende Statistiken führen zu können, eine rückwirkende Aufbereitung ist jedoch nicht möglich. Abmahnungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde sieht die DS-GVO nicht vor. Seit dem 25. Mai 2018 hat die BlnBDI zwei Bußgeldbescheide nach der DS-GVO i. H. v. 1.500 und 2.000 EUR sowie weitere Bußgeldbescheide nach alter Rechtslage erlassen. 4.) Wie wurden die Verstöße ermittelt? Handelt es sich primär um Anzeigen oder recherchiert die Beauftragte selbstständig ohne Hinweise? Zu 4.: Die BlnBDI wird sowohl aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, als auch von Amts wegen anlässlich von Beratungsanfragen, Presseanfragen, Presseberichterstattungen oder anderweitiger Kenntniserlangung tätig. 5.) Wie bewertet die Beauftragte die Zielrichtung der Europäischen Datenschutz Grundverordnung auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Berliner Behörden, Unternehmen, Vereine, und Privatpersonen? Welche Stärken und Schwächen werden gesehen? Zu 5.: Die Zielrichtung der DS-GVO, ein einheitliches europäisches Datenschutzniveau herbeizuführen, ist zu begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass die DS-GVO zu einem höheren Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung sowie bei Unternehmen und in der Verwaltung geführt hat sowie dass die hohen Seite 3 von 3 Bußgeldrahmen ebenso wie die besseren Durchsetzungsbefugnisse generalpräventiv wirken. Es bleibt abzuwarten, wie sich die DS-GVO künftig in der Praxis bewähren wird. 6.) Wird ein Verbesserungs- und Änderungsbedarf in Bezug auf 1.) die Europäische Datenschutz- Grundverordnung und/oder 2.) die Durch-/Umsetzung durch die Beauftragte gesehen? Wenn ja, inwieweit? Zu 6.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend bewertet werden, inwieweit ein Verbesserungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der DS-GVO besteht. Die BlnBDI beteiligt sich an einer Arbeitsgruppe der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und Länder zur Evaluierung der DS-GVO. Erste Ergebnisse werden in diesem Jahr erwartet und sollen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Überprüfung nach Art. 97 DS-GVO zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Durch-/Umsetzung durch die BlnBDI wird auf den o. g. Zwischenbericht der BlnBDI verwiesen, der insbesondere die Personalengpässe darstellt, die eine wirksame Durchsetzung der DS-GVO erheblich erschweren. Rechtliche Durchsetzungsdefizite bestehen vor allem im öffentlichen Bereich, da der BlnBDI dort Befugnisse zur Verwaltungsvollstreckung fehlen. 7.) Wie wird die Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in der Berliner Verwaltung durch die Beauftragte gesehen? Zu 7.: Der BlnBDI sind keine grundsätzlichen Mängel bei der Umsetzung der DS-GVO in der Berliner Verwaltung bekannt. Problematisch ist allerdings, dass die bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen noch nicht angepasst wurden und hierdurch Unsicherheit in der Berliner Verwaltung entstehen kann. Berlin, den 20. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport