Drucksache 18 / 18 168 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: Aktueller Planungsstand beim Museumshafen Treptow und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18168 vom 11. März 2019 über Aktueller Prüfungsstand beim Museumshafen Treptow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin des Bundes (WSA) und den Bezirk Treptow Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des Vorhabens Museumshafen Treptow, von dem öffentlich schon länger nichts mehr vernehmbar ist? Antwort zu 1: Das Vorhaben ruht derzeit. Der Senat hatte u.a. mit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15340 vom 15. Juni 2018 zur Weiterentwicklung des Projektes Stellung genommen. Frage 2: Welches konkrete Ziel soll mit dem Projekt verfolgt werden? Wie ist es entstanden? Wer hat den jetzigen Träger ausgewählt und mit welcher Begründung? Antwort zu 2: Ziel des Projektes ist es, einen Museumshafen mit regionalem Museum im Bereich des ehemaligen Zollsteges zu errichten. 2012 hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin beabsichtigt, durch ein Interessenbekundungsverfahren den Zoll- und Grenzsteg am Osthafen zu privatisieren und für das umliegende Wasserareal ein Nutzungsvertrag zu vergeben. Wichtige Bewertungskriterien waren unter anderem die denkmalgerechte Einbeziehung des Zoll- und Grenzsteges in die Konzeption, die Genehmigungsfähigkeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie das Umsetzungskonzept mit integrierter Zeitplanung. Das Verfahren wurde abgeschlossen. Der Historische Hafen Berlin in Koope- 2 ration mit Agromex GmbH & Co.KG (jetzt Stiftung Museumshafen Berlin) wurde ausgewählt , weil die Geschichte Berlins aufgegriffen wurde und eine Verbindung zwischen den historischen Schiffen und dem Motto “Berlin wurde aus dem Kahn erbaut“ geschaffen wurde . Die Zuständigkeit des Bundes für das genannte Verfahren ergibt sich aus der Tatsache , dass die Spree Bundeswasserstraße ist. Weitere Anfragen hierzu müssten direkt an den Bund – an das WSA bzw. an das Bundesverkehrsministerium – gerichtet werden. Frage 3: Wie soll der denkmalgeschützte Grenzsteg in das Vorhaben integriert und der historische Zollhafen dokumentiert werden? Antwort zu 3: Der Osthafensteg wurde als "Zeitzeuge" der deutsch-deutschen Teilungsgeschichte integriert , indem er eine Ausstellungsplattform und einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt erhalten soll. Es war nicht beabsichtigt, den Grenzsteg mit in das Förder-Projekt einzubeziehen . Hinsichtlich des Umgangs mit dem Zollsteg muss es eine vertragliche Regelung mit dem WSA geben. Die Dokumentation hinsichtlich des historischen Zollsteges könnte im geplanten Museum erfolgen bzw. dort dokumentiert werden. Frage 4: Welche Ämter und Behörden sind genehmigungsrechtlich in die Pläne für den Museumshafen Treptow involviert ? Antwort zu 4: Für das Bauvorhaben (Anlage auf einem Gewässer) ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach Berliner Wassergesetz durchzuführen. Da sich das Vorhaben auf einer Bundeswasserstraße befindet, ist auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung der Bundeswasserstraßenverwaltung, hier des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin, erforderlich. Frage 5: Wer ist für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich und somit Antragsteller für die Genehmigungen? Antwort zu 5: Bauherr sollte das Bezirksamt Treptow-Köpenick sein. Nach Aussage des Bezirkes Treptow -Köpenick ist diese Frage jedoch noch offen. Zwischen dem Bezirksamt, der Stiftung Museumshafen und dem WSA wurde eine nutzungsrechtliche Vereinbarung geschlossen. Frage 6: Welche Genehmigungen wurden bereits beantragt, welche beschieden? (Bitte mit Datum auflisten) 3 Antwort zu 6: Derzeit liegen derartige Anträge nicht vor. Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung des Projekts noch geschaffen werden? Antwort zu 7: Es muss eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Fortlauf des Projektes erfolgen. Frage 8: Für welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2017 GRW-Mittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für den Museumshafen zugesagt? Frage 9: Bis wann müssen die Gelder abgerufen sein und welcher Voraussetzungen bedarf es dafür? Antwort zu 8 und zu 9: Es bedarf zunächst einer Förderzusage (darin sind entsprechende Fristen festgelegt). Eine derartige Förderzusage konnte nicht erteilt werden, weil der Förderantrag die Voraussetzungen für die Bewilligungsreife nicht erfüllte. Nach einer grundsätzlichen, positiven Entscheidung sind die entsprechenden prüffähigen Anträge zu stellen. Frage 10: Sind weitere öffentliche Gelder vorgesehen oder muss der Fehlbedarf vom Projektträger getragen werden? Frage 11: Mit welchen Gesamtkosten für das Vorhaben wird gerechnet? Frage 12: Welcher Umsetzungszeitraum ist geplant? Antwort zu 10 bis zu 12: Aufgrund der oben dargelegten Sachlagen können diese Fragen derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz