Drucksache 18 / 18 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 und Antwort vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18170 vom 11. März 2019 über Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen verbindlichen Stand hat der am 26.02.2019 vom Senat beschlossene Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 zum jetzigen Zeitpunkt? Wann wird er Rechtskraft erlangen und welche Verfahrensschritte sind bis dahin noch erforderlich? Ist ein Beschluss des Abgeordnetenhauses vorgesehen? Antwort zu 1: Der Nahverkehrsplan (NVP) hat entsprechend § 29 Abs. 12 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) mit dem Beschluss durch den Senat am 26. Februar 2019 Rechtskraft erlangt. Weitere Verfahrensschritte sind nicht erforderlich. Entsprechend der o.g. gesetzlichen Vorgabe ist der Nahverkehrsplan dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben. Frage 2: Sind die im Nahverkehrsplan aufgeführten Angebotserweiterungen beim ÖPNV alle als verbindlich anzusehen oder stehen sie unter einem Finanzierungsvorbehalt? Wenn ja, in welcher Form? Antwort zu 2: Die im NVP aufgeführten Angebotsmaßnahmen werden erst durch Übernahme in eine entsprechende Bestellung im Rahmen der vom Land Berlin mit den verschiedenen Verkehrsunternehmen abgeschlossenen bzw. in den kommenden Jahren neu abzuschließenden Verkehrsverträge verbindlich. Die Finanzierung und Umsetzung der im NVP enthaltenen Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der durch die jeweiligen Haushaltsgesetze zur Verfügung gestellten Mittel und unterliegt insoweit einem Finanzierungsvorbehalt. 2 Frage 3: Wird der Senat die entsprechenden Mehrausgaben für die Angebotsausweitung durch eine Erhöhung des Zuschusses an die BVG im kommenden Doppelhaushalt 2020/21 anmelden? Antwort zu 3: Ja, die finanziellen Auswirkungen des Nachverkehrsplans werden im Entwurf des Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt. Frage 4: Welche Expertise wurde für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans eingeholt? Welche externen Berater wurden beauftragt und welche Kosten entstanden hierfür? Antwort zu 4: Das Land Berlin bedient sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einer vertraglich geregelten Unterstützung durch die ARGE „Center Nahverkehr Berlin (CNB)“. Diese Unterstützung betrifft sowohl die Umsetzung des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR durch Angebotsplanung, Fahrplanbestellung, Leistungscontrolling und Vertragsmanagement als auch das Monitoring der Vorgaben und Prüfaufträge aus dem jeweiligen Nahverkehrsplan. Abgeleitet daraus ergeben sich wiederum Handlungsaufträge oder Schwerpunktsetzungen für die regelmäßige Neuaufstellung des NVP. Auch veränderte oder neue Rahmenbedingungen und gesetzliche Anforderungen (z.B. Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Vorgaben aus MobG) generieren einen Handlungsbedarf, dessen Ausgestaltung sich in den entsprechenden Vorgaben des Nahverkehrsplanes niederschlagen muss. Insofern ist die Erarbeitung des Nahverkehrsplanes keine separat durchführbare, schriftliche Leistung von Externen, sondern inhärenter Bestandteil, Konsequenz und Ergebnis sowohl der aktuellen Verkehrsvertragsdurchführung als auch der Reaktion auf sich verändernde politische und rechtliche Vorgaben. Eine gesonderte Nennung der Kosten nur für die Erarbeitung des NVP ist daher nicht möglich. Frage 5: Warum wurden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die in ihren Heimatbezirken durch Bürgeranfragen meist sehr gut die Probleme des ÖPNV kennen, nicht in die Erarbeitung des Nahverkehrsplans einbezogen und um Vorschläge gebeten? Frage 6: Wer konkret konnte neben den Mitarbeitern von SenUVK Vorschläge für den neuen Plan machen? Frage 7: Inwieweit waren BVG und deren Auftragnehmer in die Erarbeitung einbezogen? Frage 8: Welche zivilgesellschaftlichen Akteure wurden einbezogen? 3 Antwort zu 5 bis zu 8: Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein den gesetzlichen Vorgaben aus § 8 Abs. 3 Satz 6 PBefG sowie § 29 Abs. 9 und 10 MobG entsprechendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. Die Fachöffentlichkeit wurde über zwei Fachveranstaltungen mit Diskussionsund Arbeitsgruppen einbezogen. Zu den speziellen Fragen der Barrierefreiheit wurden zudem zwei weitere Workshops mit den Verbänden und Institutionen gemäß § 8 Abs. 3 PBefG durchgeführt. Das offizielle Beteiligungsverfahren erfolgte auf Basis des NVP-Entwurfs mit Stand vom 31.07.2018. Die verkehrspolitischen Sprecher aller Abgeordnetenhausfraktionen waren in das Beteiligungsverfahren einbezogen genauso wie alle Bezirksbürgermeister und die jeweils zuständigen Stadträte, darüber hinaus alle Teilnehmenden der NVP-Foren. Der NVP-Entwurf wurde dafür zusammen mit den inhaltlich relevanten Anlagen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen zum Entwurf konnten in der Zeit vom 02.08.2018 bis zum 30.09.2018 abgegeben werden. In diesem Rahmen sind insgesamt 46 Stellungnahmen von Berliner Bezirken, Verkehrsunternehmen, benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern, Verbänden, Vertreterinnen und Vertretern mobilitätseingeschränkter Menschen, Fahrgastund Umweltverbänden sowie weiteren institutionellen Akteuren, 20 Stellungnahmen von Privatpersonen und zusätzlich 33 inhaltlich und teils auch textlich identische Schreiben zur Verlegung einer Buslinie eingegangen. Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit umsetzbar, in der weiteren Erarbeitung des NVP berücksichtigt. Insofern konnten neben den Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des CNB alle beteiligten Personen, Institutionen, Vereine und Akteure Vorschläge für den neuen Plan einbringen. Diese sind in Anlage 4 des NVP benannt. Berlin, den 25.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz