Drucksache 18 / 18 173 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 08. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: ASOG-Unterkunft und öffentliche Förderung? Wer sichert die Qualität der Nostels? und Antwort vom 28. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18173 vom 08.03.2019 über ASOG-Unterkunft und öffentliche Förderung? Wer sichert die Qualität der Nostels? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der aus Mitteln des Senats geförderte Verein Phinove e.V. betreibt sowohl die sogenannten Nostels als auch Unterkünfte, die nach dem ASOG abgerechnet werden. Seitdem der Verein 2017 versucht hat mit Hilfe der Polizei eine Familie aus einer ihrer Wohnungen räumem zu lassen, gab es vom Senat die Zusage, für eine Qualitätssicherung bei diesem Fördernehmer zu sorgen und auf eine saubere Trennung zwischen der Betreuung in den öffentlich geförderten Nostels und dem Betrieb der frei vermieteten ASOG-Unterkünften zu sorgen. Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanziert das Projekt Nostel. Die Unterbringung wohnungsloser Familien mit minderjährigen Kindern, außerhalb des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II/XII im Projekt Nostel erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der zuwendungsgebenden Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Zur konkreten Verfahrensweise im Pilotprojekt Nostel wird auf die Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten S. Kahlefeld vom 01.06.2015- Drucksache 17/16321, vom 29.06.2015- Drucksache 17/16526, vom 29.06.2015- Drucksache 17/16527, vom 16.03.2017- Drucksache18/10749, vom 27.11.2017- Drucksache 18/12817, sowie die 71. Sitzung vom 11.02.2016- WohnprotokollArbIntFrau 17/71 verwiesen. Die Unterbringung von wohnungslosen Personen als Maßnahme der Gefahrenabwehr unterfällt dem Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetz (ASOG), und stellt damit eine ordnungsrechtliche Unterbringung dar. Die Verfahrensweise ordnungsrechtlicher 2 Unterbringungen nach dem ASOG erfolgt in Berlin regelmäßig nach den Bestimmungen der Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz) vom 19.04.2012 (ABl. S. 702) geändert zum 1. Juni 2013 mit Verwaltungsvorschriften vom 14. Mai 2013 (ABl. S. 1082) sowie der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II -ziffer II. Beschreibung des Verfahrens bei der Unterbringung akut wohnungsloser Personen. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen gewährleisten somit bereits der Sache nach eine strikte Trennung zwischen dem zuwendungsfinanzierten Projekt Nostel und einer ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem ASOG. Bei beiden Unterbringungsformen ist die Auswahl der Unterzubringenden somit dem Träger Phinove e. V. entzogen. Im Nostel erfolgt die Auswahl hiernach durch die zuwendungsgebende Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, während die ordnungsrechtliche Unterbringung der Zuweisung der zuständigen bezirklichen Behörde folgt. Eine Finanzierung von ASOG- Unterkünften bzw. deren Abrechnung erfolgt somit auch nicht durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Diese strikte sachliche Trennung wird zudem durch eine Selbstverpflichtung des Trägers ergänzt. Hiernach ist die Aufnahme von wohnungslosen Personen, die in einem der beiden Projekte vorstellig werden, im anderen Projekt ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise soll neben der sachlichen Trennung auch die erwünschte Transparenz in der Projektdurchführung fördern und gewährleisten. Eine Räumung der Familie aus der Unterkunft in 2017 ist nicht erfolgt, es ist richtig, dass die Polizei verständigt wurde. Es wird insoweit auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld vom 27.11.2017 (Drucksache Nr. 18/12817) verwiesen. 2. Wie viele ASOG-Unterkünfte betreibt Phinove e.V. aktuell? Vom wem mietet der Verein diese Unterkünfte an? In welchen Bezirken sind die Unterkünfte? Welche Bezirke belegen über ihre Sozialen Wohnhilfen diese Unterkünfte? Um wie viel Quadratmeter Wohnfläche handelt es sich insgesamt? Wie viele Menschen leben derzeit in ASOG-Unterkünften von Phinove e.V.? Wie hoch sind die Einnahmen aus der ASOG-Vermietung? Zu 2.: Die Unterbringung von wohnungslosen Familien als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach ASOG durch den Verein Phinove e. V. stellt kein zuwendungsfinanziertes Projekt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dar. Aus diesem Grund sind dem Senat die hier erfragten Aspekte nicht bekannt. Für die ASOG-Unterbringung liegt die Zuständigkeit bei den bezirklichen Sozialhilfen. Daher liegen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales keine Informationen zur Vermietung, Lage, Größe, Belegung und Vergütung für die ASOG-Unterkünfte vor. Es wird im Übrigen auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld vom 27.11.2017 -Drucksache Nr. 18/12817- Punkt 1, Punkt 2, Punkt 3, Punkt 4, Punkt 5 verwiesen. 3. Laut Anfrage 18/12817 vom 27.11.2017 werden die Nostels, für die der Verein öffentliche Mittel erhält, „nicht kofinanziert“ und es soll in den ASOG-Unterkünften soziale Betreuung geben: Ist sichergestellt, dass die Einnahmen aus den ASOG-Unterkünften in soziale Arbeit in den Unterkünften fließt? Um wie viele Stunden sozialarbeiterischer Beratung und Betreuung handelt es sich? Wer sichert die Qualität dieser nicht-öffentlich finanzierten sozialen Arbeit? 3 Zu 3.: Mittelverwendungen außerhalb von zuwendungsfinanzierten Projekten unterliegen nicht der Aufsichts- und Kontrollpflicht der Integrationsabteilung. Gemeinnützige Träger sind aber verpflichtet, Mittel dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen und zu verwenden. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit als auch Überprüfung der Mittelverwendung durch gemeinnützige Träger obliegt dabei dem Finanzamt für Körperschaften. Der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist es somit nicht möglich, Auskünfte außerhalb zuwendungsfinanzierter Projekte von freien Trägern einzuholen bzw. zu erteilen. Im Rahmen der externen Evaluation des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma / Working Papers II „Erste Empfehlungen aus dem Dialogprozess der Evaluation in 2018 wurde das Projekt Nostel als erfolgreich eingestuft und eine Förderung und Aufstockung derartigen Projekte empfohlen (https://minor-wissenschaft.de/erste-empfehlungen-aus-demdialogprozess , S.21). In der zweiten Jahreshälfte 2019 wird die Abteilung Integration ein Interessensbekundungsverfahren für ein Projekt für Notübernachtungen für Familien ab 2020 durchführen. 4. Wer prüft, ob Menschen aus den öffentlich geförderten Nostels nicht nach der dortigen Betreuung in die ASOG-Unterkünfte übernommen werden? Zu 4.: Der Wohnungsmangel in Berlin führt zu einem erschwerten Zugang von ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppen zum allgemeinen Wohnungsmarkt. Nur noch wenige Familien können nach Beendigung des Projektes Nostel in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Um eine weiterführende Unterbringung aller Familien nach Projektende sicherzustellen, muss daher auf die ordnungsrechtliche Unterbringung zurückgegriffen werden. Die ordnungsrechtliche Unterbringung als Maßnahme der Gefahrenabwehr zur Verhinderung von Obdachlosigkeit erfolgt dabei ausschließlich durch Zuweisung der zuständigen Ordnungsbehörde. Die Auswahl der ASOG- Unterkünfte obliegt dabei der zuweisenden Ordnungsbehörde. Nach Projektende teilt der Träger Phinove e. V. der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die weiterführende Unterbringungsform der Familie (eigener Wohnraum/ ASOG/ Rückkehr) mit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden dabei keine Angaben über Namen der untergebrachten Familien und unterbringende Einrichtung gemacht. Es wird auf die in Ziffer 1 erläuterte Absprache bzw. die Selbstverpflichtung des Trägers Phinove e.V. und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verwiesen. 5. Es gab einen erheblichen Aufwuchs in der Finanzierung der Nostels, obwohl die Wohnungen von 11 im Jahr 2016 auf 6 im Jahr 2017 reduziert worden waren: Wie viele Wohnungen gab es 2018? Wie viele gibt es derzeit? Wer ist der Viermieter? Wie viele Menschen wurden 2018 untergebracht? Wie viele Menschen sind derzeit in Nostels? Wie lange waren die Menschen in den Nostels? Was ist über ihren Verbleib bekannt? Zu 5.: 2018 standen dem Projekt Nostel 6 Notwohnungen zur Verfügung. Derzeit verfügt das Projekt über 7 Notwohnungen, zwei weitere Notwohnungen sind in Vorbereitung. Vermieterin der Notwohnungen ist die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH, die auch Initiatorin des Arnold-Fortuin-Hauses in Berlin Neukölln ist, das sich auch an Roma-Familien richtet. 2018 wurden 11 Familien, insgesamt 41 Personen davon 21 volljährig, 20 minderjährig, 22 weiblich und 19 männlich untergebracht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 5,6 Monate. 2018 sind 3 Familien in eigenen Wohnraum gezogen. Zwei weitere Familien sind 4 Anfang 2019 in eigenen Wohnraum gezogen. Eine Familie ist nach Bulgarien zurückgekehrt. Die restlichen Familien sind über die soziale Wohnhilfe ordnungsrechtlich untergebracht werden (Bezirk Mitte). Aktuell werden 21 Personen, davon 10 volljährig, 11 minderjährig, 12 weiblich und 9 männlich untergebracht. Der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales liegt der Sachbericht für das Projekt Nostel für das Jahr 2018 noch nicht vor. Dieser wird dem Senat regelmäßig zum 31.03. des Folgejahres übermittelt. Berlin, den 28. März 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales