Drucksache 18 / 18 181 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: Straßen in Kaulsdorf-Süd und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 181 vom 07. März 2019 über Straßen in Kaulsdorf-Süd Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf (BA Marzahn-Hellersdorf) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie weit ist der Bearbeitungsstand der Vorplanung für die Investitionsmaßnahme „Neubau der Chemnitzer Straße von Alt-Kaulsdorf bis Lindenstraße“? Antwort zu 1: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Vorplanungen wurden vom Fachbereich Straßen noch nicht beauftragt.“ Frage 2: Welche Planungen werden vom Vorhabenträger verfolgt, um die Defizite der Straße zu beheben? Antwort zu 2: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Chemnitzer Straße ist Bestandteil des Straßenentwicklungsplan (StEP)-Hauptnetzes (Stufe 3) und als örtliche Hauptverkehrsstraße die wichtigste Erschließungsstraße im Siedlungsgebiet Kaulsdorf-Süd. Sie wird abschnittsweise von 1 bis 4 Buslinien mit 3 bis 15 2 Fahrten pro Stunde und Richtung befahren. Sie ist mit einer Asphaltkonstruktion befestigt, die zwischenzeitlich mit mehreren Oberflächenbehandlungen versehen wurde und zahlreiche Flickstellen aufweist. Aus diesen genannten Gründen steht die Gewährleistung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verbesserung des desolaten Zustandes von Fahrbahn und Gehwegen und der Ausbau der Radwege nach den aktuellen Richtlinien bei den Planungen im Vordergrund.“ Frage 3: Wann werden die Bauplanungsunterlagen für die Investitionsmaßnahme vorliegen? Frage 4: Wann wird der Baubeginn für die Investitionsmaßnahme voraussichtlich erfolgen können? Antwort zu 3 und 4: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Maßnahme muss von 2020 nach 2022 verschoben werden. Aufgrund noch nicht erfolgter Festsetzung des Bebauungsplans (B-Plan) 10-86 besteht bisher keine Planungssicherheit. Dazu kommt, dass im Fachbereich Straßen derzeit kein Personal für die Umsetzung dieser Baumaßnahme zur Verfügung steht.“ Frage 5: Welche Planungen werden zur Ordnung des ruhenden Verkehrs an der Chemnitzer Straße verfolgt? Antwort zu 5: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Fahrbahn soll überwiegend mittig in den Straßenquerschnitt gelegt werden. Für den ruhenden Verkehr sind Parkhäfen vorgesehen. Mittels straßenbegleitender Baumpflanzungen wird die städtebauliche Qualität zusätzlich aufgewertet.“ Frage 6: Weshalb ist der breite Randstreifen in der Chemnitzer Str. umzäunt und dient nicht als Parkplatz für die Anlieger der Chemnitzer Str.? Antwort zu 6: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Bei den punktuell eingezäunten Flächen handelt es sich um private Flächen.“ Frage 7: Ist ebenso eine Umgestaltung der Bergedorfer Straße in Richtung Wuhle geplant? Wenn nein, warum nicht? 3 Frage 8: Wie wird der allgemeine Zustand der Bergedorfer Str. eingeschätzt? Wie soll der ruhende Verkehr hier besser geordnet werden? Antwort zu 7 und 8: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Nein, es ist keine Umgestaltung der Bergedorfer Straße geplant, da die Bergedorfer Straße keine Priorität besitzt. Der allgemeine Zustand der Bergedorfer Straße wird als gut eingeschätzt.“ Frage 9: Weshalb ist kein Schall- und Sichtschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bergedorfer Str. neben der Filiale von Lidl vorhanden? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastungen durch Lieferverkehr zu schützen? Antwort zu 9: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung der Einzelhandelseinrichtung 2015 konnten keine zusätzlichen Forderungen für einen Schall- und Sichtschutz der Nachbarschaft gefordert werden. Entsprechend vorgenommene Lärmmessungen durch die zuständige Fachabteilung hatten ergeben, dass eine Überschreitung der Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht gegeben war.“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz