Drucksache 18 / 18 182 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Schatz und Philipp Bertram (LINKE) vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) zum Thema: Flughafen BER (IV): TÜV Rheinland und die Prüfung der kritischen Gewerke Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung am Flughafen BER. Wie ist der aktuelle Stand der Kabeltrassen am Projekt BER? und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) und Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18182 vom 07. März 2019 über Flughafen BER (IV): TÜV Rheinland und die Prüfung der kritischen Gewerke Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung am Flughafen BER. Wie ist der aktuelle Stand der Kabeltrassen am Projekt BER? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Welche Anlagen und Einrichtungen sowie die dafür baurechtlich geforderten brandschutztechnischen Maßnahmen wurden bzw. werden am BER einer übergeordneten Prüfung oder Teilprüfung durch den Übergeordneten Sachverständigen unterzogen (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln)? 2. Welche Anlagen und Einrichtungen sowie dafür baurechtlich geforderten brandschutztechnischen Maßnahmen wurden am BER einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlage nach § 2 BbgSGPrüfV unterzogen (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln)? a. Welchen sicherheitstechnischen Anlagen wurde eine Bescheinigung über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung ausgestellt? b. Zu welchem Prüfungsergebnis kam der TÜV Rheinland zu den jeweiligen Berichten über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung bei der jeweiligen Anlage? c. Welche sicherheitstechnischen Anlagen wurden unverzüglich nach einer - technischen Änderung der baulichen Anlagen, - wesentlichen Änderung der sicherheitstechnischen Anlagen - sowie jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) nach § 2 Absatz 2 BbGPrüfV einer Prüfung unterzogen (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) werden alle sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungen gemäß § 2 Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV) einer übergeordneten Prüfung durch den Übergeordneten Sachverständigen (ÜSV) auf Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuell gültigen Baugenehmigung, des Baurechts und des Brandschutzkonzeptes unterzogen. Die Prüfungen erfolgen vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen. Eine detaillierte Aufstellung je Anlagengruppe ist der beigefügten 2/4 Übersicht „Status ÜSV-Prüfungen“ zu entnehmen. Weitergehende Angaben unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Frage nicht erfolgen. 3. Welchen bisher geprüften sicherheitstechnischen Anlagen kann eine ordnungsgemäße Beschaffenheit gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 4 BbgBO i. V. m. § 2 BbgSGPrüfV durch Prüfsachverständigen bestätigt werden (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln )? a. Zu welchem Prüfungsergebnis kam der TÜV Rheinland zu den jeweiligen Berichten über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung bei der jeweiligen Anlage? b. Wurden bisher geprüfte sicherheitstechnische Anlagen, die eine ordnungsgemäße Beschaffenheit gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 4 BbgBO i. V. m. § 2 BbgSGPrüfV durch den Prüfsachverständigen aufwiesen, einer erneuten Prüfung unterzogen, weil eine technische Änderung der baulichen Anlagen oder eine wesentliche Änderung der sicherheitstechnischen Anlagen vorgenommen wurde (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln)? c. Wurden bisher geprüfte sicherheitstechnische Anlagen, die eine ordnungsgemäße Beschaffenheit gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 4 BbgBO i. V. m. § 2 BbgSGPrüfV durch den Prüfsachverständigen aufwiesen, einer erneuten Prüfung unterzogen, weil innerhalb einer Frist von drei Jahren eine wiederkehrende Prüfung stattfinden musste? Wenn ja, um welche Anlagen handelt es sich und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung des übergeordneten Sachverständigen bei der erneuten Prüfung für die jeweilige Anlage (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln )? 4. Welchen bisher geprüften sicherheitstechnischen Anlagen kann keine ordnungsgemäße Beschaffenheit gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 4 BbgBO i. V. m. § 2 BbgSGPrüfV durch Prüfsachverständigen bestätigt werden (bitte Anlagengruppen nach Bereich, Objekt, Prüfungsgrundlagen und Prüfdatum seit 2012 aufschlüsseln )? Zu welchem Prüfungsergebnis kam der TÜV Rheinland bei den Berichten über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung bei den betreffenden Anlagen? Zu 3. und 4.: Die Prüfergebnisse der ÜSV beinhalten gemäß § 4 BbgSGPrüfV Aussagen zur ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungen. Die bei der Prüfung festgestellten Mängel werden durch Übergabe der Prüfberichte mitgeteilt und durch die Firmen abgearbeitet . Eine differenzierte Ausweisung der Beanstandungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beschaffenheit erfolgt nicht. Die Anlagenfreigabe ist bislang für folgende Anlagengruppen erfolgt: CO-Warnanlagen (COW), Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie elektrisch verriegelte und betriebene Türen in Rettungswegen. Die aktuell stattfindenden Prüfungen durch den ÜSV erfolgen vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen; eine Nutzungsfreigabe durch die zuständige Baubehörde ist noch nicht erfolgt. Die detaillierten Prüfergebnisse unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Frage nicht erfolgen. 5. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Mängelabarbeitung des Gewerkes Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung im Bereich Fluggastterminal am Projekt BER? a. Welche wesentlichen Mängel liegen in den Objekten Mainpier Mitte, Mainpier- Nord, Mainpier Süd und den Pavillons hinsichtlich der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung vor? b.: Wie viele wesentliche Mängel liegen in den Objekten Mainpier Mitte, Mainpier Nord, Mainpier Süd und den Pavillons hinsichtlich der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung vor (bitte nach Anzahl wesentlicher Mängel pro Monat für die letzten 12 Monate aufschlüsseln)? c. Wie viele wesentliche Mängel wurden in den Objekten Mainpier Mitte, Mainpier Nord, Mainpier Süd und den Pavillons hinsichtlich der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung abgearbeitet (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der abgearbeiteten wesentlichen Mängel pro Monat für die letzten 12 Monate aufschlüsseln)? d. Wie viele wesentliche Mängel wurden in den Objekten Mainpier Mitte, Mainpier Nord, Mainpier Süd und den Pavillons hinsichtlich der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung neu entdeckt (bitte nach Anzahl der wesentlichen Mängel, die neu entdeckt wurden, pro Monat für die letzten 12 Monate aufschlüsseln)? 3/4 Zu 5.: Die festgestellten Mängel an den Anlagen (z.B. fehlende Trennung von Starkund Schwachstromleitungen sowie Mängel der Trassenausführung) betreffen alle Bereiche des Fluggasterminals (FGT). Da bis zum Abschluss der Prüfungen einerseits neu erfasste Mängel aus den eingehenden Prüfberichten hinzukommen und andererseits fortlaufend Mängel abgearbeitet werden, verändert sich die Anzahl der Mängel kontinuierlich auf Basis der Prüfergebnisse. Die in den Prüfberichten benannten Mängel haben einen unterschiedlichen Grad an Komplexität, welcher die Abarbeitungsgeschwindigkeit bestimmt. Dabei ist das Ziel, die Anlage in einen betriebssicheren, wirksamen und ordnungsgemäß beschaffenen Zustand zu versetzen. Die Mängelerfassung endet mit dem Abschluss der Erstprüfung. Detailliertere Angaben unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Frage nicht erfolgen. 6. Kam der TÜV Rheinland im Rahmen seiner Prüfung der sicherheitsrelevanten Gebäudeausrüstung hinsichtlich der Beseitigung der Mängel und der anstehenden Nachprüfungen an den betreffenden Anlagen zu anderen zeitlichen Einschätzungen, die mit dem aufgestellten Rahmenterminplan von WSP CBP nicht übereinstimmen oder zu ihm in Konflikt stehen? Wenn ja, wie weit liegen die zeitlichen Einschätzungen von TÜV Rheinland und der von WSP CBP aufgestellte Terminplan bzw. Fertigstellungstermin auseinander? Seit wann gibt es diese Abweichungen? 7. Kam RKS Ingenieure bei der Terminplanung zu einer anderen zeitlichen Einschätzung als der aufgestellte Rahmenterminplan von WSP CBP bzw. der aufgestellte Fertigstellungstermin für den Flughafen BER? Wenn ja, wie weit liegen die zeitlichen Einschätzungen von RKS Ingenieure und der von WSP CBP aufgestellte Terminplan bzw. Fertigstellungstermin auseinander, und seit wann ist das der Fall? Zu 6. und 7.: Arbeitsergebnisse der am Projekt beteiligten Firmen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Frage nicht erfolgen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 4/4 Übersicht „Status ÜSV-Prüfungen“ Datenstand: 18.02.2019. Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/ 18182