Drucksache 18 / 18 183 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2019) zum Thema: Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Ahrensfelde – wann passiert da endlich was? und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/18183 vom 04.03.2019 über Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Ahrensfelde – wann passiert da endlich was? _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann wurde die Fußgängerbrücke gebaut und wann wurde die Brücke jeweils saniert/instandgesetzt – unter Angabe von Monat, Jahr und Maßnahmen? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fußgängerbrücke 1. Bauabschnitt - BA (Heinrich-Rau-Straße bis zum S- und Fernbahnsteig) wurde im Zeitraum von 1986 - 1988, der 2. BA (Verlängerung über die Fernbahn mit ortsverbindenden Charakter) im Zeitraum von 07/91 bis 11/91 durch die damalige Deutsche Reichsbahn gebaut. Auftraggeber des Neubaus der beiden BA´s war der Magistrat von Berlin / Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (SenBauWohn). Auf Grund des immer wiederkehrenden Vandalismus wurden in den letzten Jahren verstärkt Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen. Dabei wurden u.a. Scheiben und ihre Einfassungen, Deckenpaneele und integrierte Lampenkörbe neu errichtet. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden die alten Lampenkörbe durch neue Vandalismus sichere Leuchten ersetzt. Die restlichen Lampenkörbe werden voraussichtlich im 2. Quartal 2019 getauscht.“ 2 Frage 2: Wie schätzt der Senat grundsätzlich den Zustand der Fußgängerbrücke ein (Verschmutzung, Beschädigung, Beschmierungen, Gestank)? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Brücke ist sehr hohem Vandalismus ausgesetzt, was das Ansehen der Brücke nach außen in einem desolaten Zustand erscheinen lässt. Die Brücke befindet sich technisch in einem sicheren Zustand. Die Standsicherheit der Brücke ist zu keiner Zeit gefährdet.“ Frage 3: Wer ist Eigentümer der Brücke und für die Instandhaltung verantwortlich? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Eigentümer der Brücke ist die DB Netz AG, die auch für die Instandsetzung der Brücke verantwortlich ist.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht des Senats, um a. Verschmutzungen b. Beschmierungen c. Beschädigungen an den Fenstern und Lampen d. Gestank z.B. durch Urin zu verhindern bzw. zu reduzieren? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Brücke wird täglich durch die DB Services GmbH gereinigt. Die Reinigung der Fensterscheiben sowie der Wand- und Deckenflächen wird 2 x jährlich vorgenommen. Die Beseitigung von Graffiti gehört ebenfalls zum Reinigungsumfang. Zurzeit wird gemeinsam mit der DB Station & Service AG (Betreiber der Verkehrsstation) geprüft, ob Verbesserungenpotenziale im Reinigungs- und Überprüfungsprozess bestehen. Die aufgezeigten Punkte wird man sicherlich nie verhindern können. Das ist auch zum großen Teil ein soziales Problem. Wie unter Antwort zu 1 beschrieben wurden in den letzten Jahren u.a. die Fenster und die Deckenleuchten durch Vandalismus sichere/Vandalismus hemmende Bauteile ersetzt. Dadurch ist eine Reduzierung der Beschädigungen der Anlagen möglich.“ Frage 5: Wie kann das subjektive Sicherheitsempfinden auf der Brücke wie auch eine optische Verbesserung erreicht werden und wann ist damit zu rechnen? 3 Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das subjektive Sicherheitsempfinden auf der Brücke zu verbessern, ist ebenfalls eine äußerst schwierige Aufgabe. Die Brücke ist ca. 150 m lang. Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit auf der Brücke wären u.a. die Installation von Überwachungseinrichtungen mit Aufschaltung in die 3 S-Zentrale der DB AG, die Erhöhung der Präsenz durch die DB Sicherheit bzw. der Bestreifung durch Bundespolizei bzw. Landespolizei. Aber auch damit kann ein hundertprozentiger Schutz u.a. vor Überfällen usw. nicht gewährleistet werden. Zu den optischen Verbesserungen auf der Brücke können die unter Antwort zu 1 genannten Maßnahmen der Instandsetzung (neue Fenster, neue Deckenpaneele und neue Beleuchtungsanlagen) genannt werden.“ Frage 6: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 6: Nein. Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz