Drucksache 18 / 18 189 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 06. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2019) zum Thema: Wohnraumeinbrüche in Erdgeschosswohnungen und im Hochparterre und Antwort vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18189 vom 06. März 2019 über Wohnraumeinbrüche in Erdgeschosswohnungen und im Hochparterre ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Gesprächen mit Berliner Bürgern, insbesondere Mietern und Eigentümern von Wohnungen im Erdgeschoss und Hochparterre, zeigen sich immer wieder Befürchtungen vor einem möglichen Einbruch. Diese Befürchtungen werden auch von Wohnungssuchenden geteilt, die oftmals auf die Anmietung oder den Kauf einer im Erdgeschoss oder Hochparterre gelegenen Wohnung verzichten. Selbstverständlich gilt die Problematik auch für Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser und Villen mit ihrem ebenerdigen Zugang. Nach einem erfolgten Einbruch wird außerdem häufig der Wunsch geäußert, die Wohnräume gründlich zu reinigen, zu desinfizieren oder sogar die Wohnung ganz aufzugeben bzw. in eine andere Wohnung umzuziehen. Vgl. DER TAGESSPIEGEL online vom 7. August 2018, „An den Koffer gehört kein Adressschild“, sowie B·Z· online vom 20. Oktober 2018, „Berlin bleibt Einbruch-Hauptstadt mit 24 Taten pro Tag!“. 1. Welche statistischen Angaben liegen über die Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2017 hinaus vor, in welchem Maß Wohnungen im Erdgeschoss und im Hochparterre von Einbrüchen betroffen sind? Insbesondere bitte ich um Aufschlüsselung nach Bezirken, nach Uhrzeiten und um Unterscheidung zwischen der regulären Aufnahme der Straftat und einer zusätzlich dazu angeordneten Kriminaltechnischen Untersuchung (KTU). Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. 2. Falls diese Daten nicht vorliegen, bestehen Überlegungen zu einer statistischen Erfassung, bei der Wohnungseinbrüche nach Etagen aufgeschlüsselt werden? Zu 2.: Im Rahmen der Entwicklung eines Datenaustauschstandards für die Polizeibehörden beim Bundeskriminalamt wurde unter anderem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Katalogharmonisierung“ eingerichtet. Eine Übernahme von Arbeitsergebnissen der BLAG für die Polizeiliche Kriminalstatistik ist in der Diskussion. Im Entwurf sieht die BLAG „Katalogharmonisierung“ zur Erfassung von Tatörtlichkeiten auch Einträge vor, die die Lage der Wohnung bei Wohnraumeinbrüchen beschreibt (zum Beispiel „Kellerwohnung“, „Erdgeschosswohnung“, „Etagenwohnung“, „Dachgeschosswohnung“). Ob und Seite 2 von 3 gegebenenfalls wann diese Einträge zur Erfassung auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik verwendet werden können, ist derzeit nicht bekannt. 3. Wieviele Spezialisten für die Aufklärung und Prävention von Wohnungseinbrüchen setzt die Berliner Polizei ein? Zu 3.: Wohnraumeinbrüche werden in den sechs örtlichen Direktionen der Polizei Berlin zunächst durch den dortigen Kriminaldauerdienst bearbeitet. Die anschließende Sachbearbeitung erfolgt in den zuständigen Einbruchskommissariaten. Dort angegliedert sind in der Operativen Gruppe Wohnraumeinbruch (OGW) durchschnittlich sieben Mitarbeitende je Direktion. Da in den Einbruchskommissariaten aber auch andere Einbruchsdelikte (z. B. Geschäftseinbrüche) bearbeitet werden und anlassbezogen Mitarbeitende anderer Dienststellen der Direktionen (z. B. Streifendienst Kriminalitätsbekämpfung) oder überörtlich tätige Dienstkräfte (z. B. Direktion Einsatz) in diesem Themenfeld tätig sind, ist eine abschließende Bezifferung aller hierbei insgesamt beteiligten Polizeiangehörigen nicht möglich. Dies gilt auch für die Prävention. In Abstimmung mit der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin erfolgen Maßnahmen der technischen bzw. Verhaltensprävention für dieses Phänomen - auch anlassunabhängig - durch Mitarbeitende von Schutz- und Kriminalpolizei der Polizeidirektionen bzw. -abschnitte sowie der Einsatzeinheiten bei der Bereitschaftspolizei. In der zentralen Beratungsstelle Einbruchschutz führen 15 Mitarbeitende kostenfreie Beratungen zur Einbruchsprävention am Telefon, in der Beratungsstelle und stadtweit vor Ort durch. 4. Welche finanziellen Mittel werden für Einbruchs-Präventionsmaßnahmen, Beratungsmaßnahmen und einbruchshemmende Maßnahmen für die Berliner Privathaushalte bereitgestellt? Welchen Anteil daran hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)? Zu 4.: Finanzielle Mittel für die Einbruchsprävention für Berliner Privathaushalte stellt der Senat nicht bereit. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Fördermittel für das Jahr 2018 betrugen 65 Millionen Euro. Diese Fördermittel können über das KfW-Zuschussportal vor Beginn von Baumaßnahmen durch private Bauherren und Mieter online beantragt werden. In der zentralen Beratungsstelle Einbruchschutz beim Landeskriminalamt Berlin werden kostenfreie Beratungen zur Einbruchsprävention durchgeführt. 5. Zu welchen Ergebnissen ist das seit Oktober 2016 in der Erprobung befindliche Programm „Kriminalitätsprognose Wohnraumeinbruch“, abgekürzt „KrimPro“, bisher gekommen? Zu 5.: Grundsätzlich gilt für alle derartigen Systeme, dass eine statistisch belastbare Evaluation schwierig ist. Wenn in einem prognostizierten Gebiet kein Wohnraumeinbruch festzustellen war, kann dies sowohl daran liegen, dass die Prognosequalität nicht hoch war, als auch daran, dass die durchgeführten Seite 3 von 3 polizeilichen Maßnahmen erfolgreich waren. Der insbesondere durch derartige Programme zu erzielende präventive Effekt entzieht sich daher weitgehend einfachen Überprüfungen. Erfahrungen anderer Länder deuten aber darauf hin, dass derartige Programme polizeiliche Analytik unterstützen können. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Berliner System Kriminalitätsprognose Wohnraumeinbruch (KrimPro) stützen auch für Berlin diese Einschätzung. Im Rahmen von KrimPro wird dauerhaft sowohl die Prognosegüte (Anteil der tatsächlich eingetretenen prognostizierten Wohnraumeinbrüche innerhalb der nächsten drei Tage) als auch die Zahl der aufgrund der Prognosen durchgeführten präventiven und repressiven Einsatzkräftestunden erhoben. Die durch das Programm erzielten Trefferquoten konnten durch die erfolgten Weiterentwicklungen sukzessive gesteigert werden. Im Jahr 2018 fanden an 58,1% aller Tage, an denen das Programm Wiederholungstaten vorausberechnet hat, entsprechende Taten in den Prognoseregionen statt. Bei einer durchschnittlichen Belastung des gesamten Stadtgebietes von ca. 20 Wohnraumeinbrüchen täglich und einer durchschnittlichen Größe der Prognosegebiete von nicht einmal 0,3% der bewohnten Stadtfläche liegen diese Werte deutlich über der anzunehmenden statistischen Zufallserwartung. Erwartungsgemäß war diese Trefferquote bei den Prognosegebieten, in denen von Einsatzkräften Präsenzmaßnahmen durchgeführt wurden, um ca. 20% geringer, als in den Gebieten, wo dies nicht möglich war. Berlin, den 25. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport