Drucksache 18 / 18 190 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2019) zum Thema: Staatsleistungen – Umfang und Perspektiven und Antwort vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18190 vom 11.03.2019 über Staatsleistungen – Umfang und Perspektiven Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe beziehen die katholische und die evangelische Kirche vom Land Berlin (historische ) Staatsleistungen und was sind jeweils die gesetzlichen Grundlagen dafür? Zu 1.: Der Zuschuss für Staatsleistungen an die Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) beträgt für das Jahr 2019 7.786.412,63 €. Rechtsgrundlage bezüglich der EKBO ist der Vertrag sowie das Schlussprotokoll zum Vertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 20. Februar 2006. Für das Erzbistum Berlin wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss von ca. 3.678.922,63 € erwartet. Der Aufwuchs im Jahr 2019 bemisst sich u.a. nach der insoweit maßgeblichen Besoldungserhöhung für Landesbeamte, deren Berechnung noch nicht im letzten Detail feststeht. Rechtsgrundlage bezüglich des Erzbistums Berlin ist das Abschließende Protokoll über Besprechungen zwischen Vertretern des Bischöflichen Ordinariats Berlin und des Senats von Berlin vom 02. Juli 1970 und dessen Fortschreibungen aus den Jahren 1981, 1986, 1990 mit Ausdehnung auf das Gesamtstadtgebiet des Landes Berlin im Jahre 1991. 2. Welche Aufwüchse der als Staatsleistungen gezahlten Zuschüsse sind für den Doppel-Haushalt 2020/21 zu erwarten? Zu 2.: Für den Doppelhaushalt 2020/21 werden für die EKBO eine Abnahme i.H.v. 85.000 € im Jahr 2020 und ein Zuwachs i.H.v. 32.000 € im Jahr 2021 erwartet. Für das Erzbistum Berlin wird ein Zuwachs i.H.v. 88.000 € im Jahr 2020 und ein weiterer Zuwachs i.H.v. 222.000 € im Jahr 2021 erwartet. Seite 2 von 2 3. Gibt es vor dem Hintergrund der aktuell guten konjunkturellen und wirtschaftlichen Lage Berlins Pläne, mit den Kirchen in Verhandlungen über die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen einzutreten und wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Pläne für Verhandlungen mit den Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen gemäß Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung gibt es derzeit nicht. Bedingung und Voraussetzung für die Ablösung der Staatsleistungen ist die Aufstellung der entsprechenden Grundsätze durch den Bund als Rechtsnachfolger des Reiches gemäß Artikel 138 Absatz 1 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919. Darin heißt es: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Die zu erlassenden Grundsätze sind die Grundlage und die Leitplanken einer Verhandlung. Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung an den Bund ist die Sicherstellung einer bundesweiten Einheitlichkeit des Ablösungsvorganges und seiner Berechnung . Die Aufstellung der Grundsätze durch ein Rahmengesetz des Bundes ist bis dato nicht erfolgt. Ein Antrag im Bundestag, durch eine Expertenkommission beim Bundesministerium der Finanzen den Umfang der enteigneten Kircheneigentümer und der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen vorbereitend zu evaluieren und zu prüfen (BT Drs.18/4842), fand keine Mehrheit. Zu Plänen hinsichtlich eines Erlasses des benötigten Rahmengesetzes liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Das Land Berlin verfolgt mit Interesse die Aktivitäten des Bundes hierzu. Berlin, den 22.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa