Drucksache 18 / 18 196 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2019) zum Thema: Masterplan Parken und Antwort vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18196 vom 11. März 2019 über Masterplan Parken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Parkzonen werden aktuell bewirtschaftet? Antwort zu 1: Aktuell gibt es im Land Berlin 47 Parkraumbewirtschaftungszonen. Frage 2: Welche bewirtschafteten Parkzonen sind seit Beginn der Legislaturperiode dazugekommen? Antwort zu 2: Seit 2016 sind 11 neue Zonen hinzugekommen: 18, 30, 33, 36, 37, 40, 49, 50, 51, 60, 61. Frage 3: Welche Bewirtschaftungszonen sind in den Bezirken aktuell in der Planung und sollen bis wann realisiert werden? Antwort zu 3: Die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz planen derzeit die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof- Schöneberg neue Bewirtschaftungszonen im inneren S-Bahnring bis 2021 auszuweisen. 2 Außerhalb des inneren S-Bahnrings sind weitere Planungen in Tempelhof-Schöneberg (Nahe S-Bahnring) und Pankow bekannt. Die räumliche Abgrenzung neuer Parkzonen wird erst im Rahmen der Machbarkeitsstudien festgelegt, so dass zum derzeitigen Planungsstand noch keine Angaben hierzu gemacht werden können. Bekannt ist aktuell die geplante Inbetriebnahme der Parkzone 55 in Tempelhof-Schöneberg im Frühjahr 2019. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Überarbeitung des Masterplans Parken? Wurde mit der Überarbeitung bereits begonnen und wann soll diese abgeschlossen sein? Frage 5: Welche inhaltlichen Eckpunkte verfolgt der Senat bei der Überarbeitung des Masterplans Parken? Antwort zu 4 und zu 5: Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Frage der Ausgestaltung eines Prozesses zu einer Überarbeitung des Masterplans Parken ist derzeit in Erarbeitung. Damit können noch keine Aussagen zur Dauer des Verfahrens und zu den Eckpunkten gemacht werden. Frage 6: Hält der Senat die Ausweitung von Bewirtschaftungszonen auch außerhalb des Innenrings und insbesondere in der Nähe von S- und U-Bahn-Stationen für notwendig? Wird diese Fragestellung im Masterplan Parken berücksichtigt? Antwort zu 6: Die Einführung von Parkraumbewirtschaftungszonen in Gebieten mit hohem Parkdruck ist zielführend. Hierzu gehören auch Gebiete außerhalb des S-Bahn-Ringes und in der Nähe von Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Höhe der Gebühren für Stellplätze im Vergleich zu den Fahrpreisen für den ÖPNV? Verfolgt der Senat eine Erhöhung der Gebühren? Wird diese Fragestellung bei der Überarbeitung des Masterplans Parken berücksichtigt? Antwort zu 7: Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO). Die ParkGebO sieht die Erhebung von Parkgebühren in Abhängigkeit von der Parkdauer sowie des vorhandenen Parkdrucks in der jeweiligen Parkzone vor. Es ist hierbei eine Staffelung von 0,25 € bis zu 0,75 € je angefangener Viertelstunde vorgesehen. Die 3 Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung legen fest, welche Gebührenhöhe angewendet wird. Diese richtet sich danach, wie hoch die Nachfrage nach Parkmöglichkeiten in dem betroffenen Gebiet ist (Ergebnis der vorgestellten Machbarkeitsstudie). Die Gebühren wurden seit 2006 nicht erhöht. Die Angemessenheit der Gebührenhöhe bzw. eine mögliche Erhöhung der Gebühren wird derzeit im Kontext des Luftreinhalteplans diskutiert. Frage 8: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Zahlen von Pendler*innen vor, die aus Brandenburg mit dem Auto zu Bahnhöfen in der Tarifzone B fahren, um ÖPNV-Fahrgeld zu sparen? Antwort zu 8: Aufgrund der jeweiligen Zuständigkeit der Bezirke für derartige Flächenausweisungen liegen hierzu keine flächendeckenden Daten vor. Frage 9: Welche regulierenden Maßnahmen plant der Senat, um den Anreiz zu vermeiden, mit dem Auto aus der Tarifzone C zu Bahnhöfen der Tarifzone B zu fahren? Welche Rolle spielt dabei das Instrument der Parkraumbewirtschaftung und die Gestaltung von Gebühren? Wie wird dies im Masterplan Parken in Abstimmung mit dem Land Brandenburg berücksichtigt? Antwort zu 9: Die Frage der Abstimmungen mit Brandenburg wird bei der Konzeption des Prozesses berücksichtigt. Berlin, den 25.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz