Drucksache 18 / 18 198 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2019) zum Thema: Straßen und Radwege im Nordosten Berlins und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18198 vom 11. März 2019 über Straßen und Radwege im Nordosten Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand und der Terminplan für die im Stadtentwicklungsplan Verkehr vorgesehenen Umstufungen der klassifizierten Straßen im Nordosten Berlins (Bezirke Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf)? Antwort zu 1: Die Beurteilung zur Einstufung des übergeordneten Straßennetzes ist eine Daueraufgabe. Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr wird ein aktueller Stand erarbeitet. Zwischen den Stadtentwicklungsplänen erfolgen i.d.R. jährlich Einzelüberprüfungen und entsprechende Aktualisierungen sowie Veröffentlichungen auf www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml Frage 2: Wo werden nach den Umstufungen Bundesstraßen verlaufen? Antwort zu 2: In Bezug auf Bundesstraßen sind aktuell keine Änderungen – gegenüber den Umplanungen gemäß der aktuellen Veröffentlichungen – geplant. Frage 3: Welche Möglichkeiten hat der Senat, um Änderungen am im Bundesverkehrswegeplan als vordringlichen Bedarf angemeldeten Gesamtprojekt Ortsumfahrung Malchow vorzunehmen? 2 Antwort zu 3: Der Bundesverkehrswegeplan wird von der Bundesregierung als Steuerungsinstrument für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes beschlossen. Der Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz konkretisiert den Bundesverkehrswegeplan und bildet die rechtliche Grundlage für die Planung und den Bau der Bundesfernstraßen. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes trat am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren wird durch den Bund überprüft, ob die Bedarfspläne an die Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Im Rahmen dieser Überprüfungen können Änderungen eingebracht werden. Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es für die Umwidmung von Bundesmitteln für den Ausbau des Umweltverbunds, z.B. für den ÖPNV, Park+Ride oder Radschnellwege? Antwort zu 4: Die den Ländern als Auftragsverwaltungen des Bundes zur Verfügung gestellten Straßenbaumittel werden aus dem Straßenbauhaushalt des Bundes entsprechend des Straßenbaufinanzierungsgesetzes (StrFinG) zweckgebunden aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer finanziert. Eine Umwidmung ist somit ausgeschlossen. Frage 5: Welcher Zeitplan wird für die Verabschiedung und Umsetzung des Radverkehrsplans verfolgt? Antwort zu 5: Der Radverkehrsplan soll laut Mobilitätsgesetz (MobG BE) erstmalig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt werden. Der Radverkehrsplan soll im Juni 2020 als Vorlage für den Senat vorliegen. Hierzu wird im 2. Quartal 2019 ein entsprechender Prozess unter Einbeziehung der gemäß Gesetz vorgegebenen Gremien (FahrRat u.ä.) starten. Die Umsetzung des Radverkehrsplans würde nach dem Senatsbeschluss erfolgen. Verschiedene, im MobG BE festgelegte Radverkehrsmaßnahmen, die in den Radverkehrsplan einfließen sollen, werden bereits geplant und umgesetzt (Machbarkeitsstudien Radschnellwege, Erarbeitung Radnetz, Infrastrukturausbau). Frage 6: Welche Maßnahmen enthält der Arbeitsstand des Radverkehrsplans in den Ortsteilen Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Malchow, Weißensee, Wartenberg und Neu-Hohenschönhausen und zwischen diesen sowie zu den umliegenden Gemeinden im Landkreis Barnim? 3 Antwort zu 6: Die Bearbeitung beginnt im zweiten Quartal. Parallel werden das Radnetz sowie die Machbarkeitsstudien zu Radschnellwegen erarbeitet. Vor Abschluss dieser Arbeiten sind keine Aussagen möglich. Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz