Drucksache 18 / 18 203 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Sind Abgeordnetenhausbeschlüsse – wie beispielsweise die Drs. 18/0691 – für den Senat keine bindenden Grundlagen mehr für eine Mitteilung zur Kenntnisnahme ? und Antwort vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 203 vom 11. März 2019 über Sind Abgeordnetenhausbeschlüsse – wie beispielsweise die Drs. 18/0691 – für den Senat keine bindenden Grundlagen mehr für eine Mitteilung zur Kenntnisnahme? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchem Beschluss des Abgeordnetenhauses richten sich eigentlich die Aussagen der MzK 18/1676 "Ehrenamt durch Bezirkliche Beauftragte vor Ort stärken und fördern", da sie die Aufträge aus der Drucksache 18/0691 weder voll inhaltlich aufgreift noch die Abarbeitung derselben gemäß den Vorgaben erläutert? Antwort zu 1.: „Der Senat hat 2018 die Voraussetzungen für eine Förderung des Auf- und Ausbaus bezirklicher Freiwilligenagenturen geschaffen. Die Mittel hierfür wurden vom Abgeordnetenhaus mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 im Haushaltsgesetz 2018/2019 (Kapitel 2703) bereitgestellt. Bei der Einführung einer/eines Bezirklichen Beauftragten oder von Büros für bürgerschaftliches Engagement handelt es sich um grundlegende und auf Dauer angelegte Strukturentscheidungen. Der Aufgabenumfang, die Stellung und die Ausstattung der bezirklichen Strukturen sind gründlich vorzubereiten. Der Sachverstand aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft ist mit in die Entscheidungsvorbereitung einzubeziehen.“ 2. Warum berichtet der Senat nicht ausführlich, wie oft und in welcher Form er den Dialog über Stärkung und Förderung des Ehrenamts mit den Bezirken in 2018 geführt hat? Wie viele Gespräche führte also in diesem Zusammenhang der Senat über welche Themen mit welchen Ergebnissen mit den Bezirken? 2 3. Zu welchen Vereinbarungen mit den Bezirken kam der Senat hinsichtlich einer nachhaltigen Basisstruktur für die ehrenamtliche Arbeit? Welche Unterschiede müssen konkret hinsichtlich des Arbeitsumfanges, der Stellen sowie der Ausstattung innerhalb der Bezirke aufgelöst werden, damit flächendeckend vergleichbare Bedingungen vorhanden sind? Antwort zu 2. und 3.: „Zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement finden regelmäßig Abstimmungen zwischen Senat und Bezirken statt. Im Jahr 2018 stand die Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften als Grundlage für den Auf- und Ausbau bezirklicher Freiwilligenagenturen als Basisstruktur für die Engagementförderung in den Bezirken im Vordergrund. Die Verwaltungsvorschriften konnten nach enger und gründlicher Abstimmung zwischen Senat und Bezirken am 12.10.2018 im Amtsblatt des Landes Berlin veröffentlicht werden. 4. Welche Haltung nahmen die Bezirke zu der Forderung aus der Koalitionsvereinbarung ein, in allen Bezirken Beauftragte für das Ehrenamt etablieren zu wollen? 5. Was brachte den Senat dazu, den Beschluss 18/0691 so umzudeuten, die bezirklichen Beauftragten für das Ehrenamt als Teil einer noch immer nicht vorhandenen Engagementstrategie des Landes Berlin darzustellen, obwohl davon weder im besagten Beschluss noch in der Koalitionsvereinbarung die Rede ist? 6. Wieso bedarf es in Bezug auf die bezirklichen Beauftragten noch intensiver Beratungen mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft? Ist dem Senat nicht bekannt, dass unterschiedliche Vertreterinnen und Vertreter ehrenamtlicher Arbeit sowie deren Organisationen und Vertretungen der Koalitionsvereinbarung bereits voll inhaltlich zugestimmt haben und nun erwarten, dass diese endlich umgesetzt wird? 7. Was erwartet der Senat eigentlich von der Wissenschaft als Beitrag zum Thema? Welche Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sind bis jetzt gefragt worden, sich zur Implementierung von bezirklichen Beauftragten für das Ehrenamt wissenschaftlich zu äußern? Wenn hierzu noch keine Aktivitäten ergriffen wurden, worin liegen die Gründe? Antwort zu 4., 5., 6. und 7.: „Der Senat hat zusammen mit den Bezirken mit der erstmaligen Auflage eines Förderprogramms für den Aus- und Aufbau von Freiwilligenagenturen dazu beigetragen, die Basisstruktur der Engagementförderung in den Bezirken nachhaltig zu stärken. Der Abgeordnetenhaus-Beschluss 18/0691 nennt bezirkliche Beauftragte oder Büros für bürgerschaftliches Engagement als weitere Teile dieser Basisstruktur. Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung ergeben sich viele Detailfragen, die unter anderem auch die Kooperation mit der Zivilgesellschaft betreffen. Der Senat sieht es daher als selbstverständlich an, hier die Expertise aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft einzubeziehen.“ 8. Wie lange werden sich noch die Beratungen für eine Berliner Engagementstrategie hinziehen, wenn bereits die Fertigung von zwei Mitteilungen zur Kenntnisnahme vom Beschluss bis zum Endprodukt vom 30.11.2017 bis zum 20.2.2019 brauchte? 9. Welche Beratungsformate will der Senat etablieren, um die Engagementstrategie noch in dieser Legislatur zu verabschieden? Und bis wann will sich der Senat in diesem Zusammenhang in die Pflicht nehmen lassen, das Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung zur Einsetzung bezirklicher Beauftragter für das Ehrenamt einzulösen? 3 Antworten zu 8. und zu 9.: „Nach der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses wird der Senat den Prozess für die Erarbeitung der Berliner Engagementstrategie einleiten. Geplant sind unter anderem eine Auftaktkonferenz sowie Fachforen zu Schwerpunkten der Engagementpolitik und eine Abschlusstagung zur Vorstellung der Strategie. Der Senat wird das Abgeordnetenhaus regelmäßig über den Fortgang unterrichten. Das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf die Strukturentscheidungen zu bezirklichen Beauftragten bzw. von Büros für das Bürgerschaftliche Engagement.“ Berlin, den 29.3.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei