Drucksache 18 / 18 204 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Abschiebehaftanstalt – wozu, wenn sie nicht genutzt wird? und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18204 vom 12. März 2019 über Abschiebehaftanstalt – wozu, wenn sie nicht genutzt wird? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist die Abschiebehaftanstalt am Kirchhainer Damm in Lichtenrade in Betrieb genommen worden? Zu 1.: Der Abschiebungsgewahrsam in Berlin wurde am 22. September 2018 in Betrieb genommen. 2. Für wie viele Personen ist sie seitdem genutzt worden (es wird eine wöchentliche Aufstellung erbeten)? Zu 2.: Seit dem 22. September 2018 wurden insgesamt acht Personen untergebracht. Kalenderwoche 2018 38 2 39 3 40 3 41 3 42 3 43 3 44 2 45 2 46 2 47 2 48 2 49 2 50 2 Seite 2 von 2 51 2 52 2 53 2 Kalenderwoche 2019 1 2 2 2 3 3 4 2 5 3 6 1 7 1 8 1 9 1 10 0 11 1 3. In welchen Zeiträumen blieb sie ungenutzt? Zu 3.: Der Abschiebungsgewahrsam in Berlin war vom 1. bis 11. März 2019 ungenutzt. 4. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich in Berlin, die sich der Direktabschiebung mindestens einmal entzogen haben? Zu 4.: Die erbetenen Informationen werden bei der Ausländerbehörde Berlin nicht erfasst. 5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich in Berlin, die nach Verbüßung einer Haftstrafe auf freiem Fuße sind? Zu 5.: Die erbetenen Informationen werden bei der Ausländerbehörde Berlin nicht vorgehalten. Berlin, den 26. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport