Drucksache 18 / 18 205 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Verhandlungen zu Grundstücken zwischen dem Land Berlin und der BIMA und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. - 1 - Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18205 vom 12. März 2019 über Verhandlungen zu Grundstücken zwischen dem Land Berlin und der BIMA Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Im Hinblick auf die noch laufenden Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Vertraulichkeit von Immobiliengeschäften können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage leider keine detaillierten Auskünfte zu Einzelaspekten erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Um welche Grundstücke verhandelt das Land Berlin seit dem Jahr 2015 mit der BIMA zum Kauf, Erbbaunutzung o.ä. (bitte einzeln auflisten)? Welche Grundstücke wurden seitens der BIMA aufgelistet bzw. angeboten (bitte einzeln auflisten)? Zu 1.: Das Land Berlin befindet sich derzeit mit der BImA im Gespräch zu rd. 80 BImA- Liegenschaften. Für ca. 50 Liegenschaften laufen aktuell bereits konkrete Ankaufsverhandlungen . Diese befinden sich in unterschiedlichen Ankaufsphasen. Bisher wurden vom Land Berlin 16 Liegenschaften für Landesnutzungen (Geschosswohnungsbau, soziale Infrastruktur, Verkehrsflächen, etc.) erworben. Da zwischen der BImA und dem Land Berlin Vertraulichkeit im Umgang mit den Grundstücksgeschäften vereinbart wurde, wird auf die konkrete Auflistung der Liegenschaften im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage verzichtet. 2. Welche Grundstücke hat das Land Berlin gegenüber der BIMA „angemeldet“ um sie in das Vermögen des Landes Berlin zu überführen (zu kaufen)? Bitte einzeln auflisten, mit Datum der Anmeldung des Interesses. Zu 2.: Siehe Antwort zu Nr. 1. 3. Welche Stellen des Senats sind in die Verhandlungen eingebunden und wer ist beim Senat personell federführend für diese Verhandlungen. Zu 3.: Die Zuständigkeit für Grundstücksgeschäfte mit der Bundesrepublik Deutschland liegt gemäß des Geschäftsverteilungsplanes des Senats ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Um eine größtmögliche Transparenz und eine Berücksichtigung aller in Betracht kommender Landesbedarfe zu erreichen, ist mit der BImA - 2 - vereinbart worden, dass die in Frage kommenden BImA-Flächen im Portfolioausschuss geclustert werden. Somit sind neben dem Belegenheitsbezirk sämtliche Senatsverwaltungen in den Entscheidungsprozess eingebunden. 4. Haben die Zuständigkeiten hier in der Federführung einen personellen Wechsel gehabt? Zu 4.: Im Zusammenhang mit dem seinerzeit in Betracht gezogenen Erwerb des BImAeigenen Wohnungsbestandes in Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Hinblick auf den konkreten Sachbezug zu Beginn die Gespräche eigenständig geführt. Seit Anfang 2016 ist vereinbart worden, dass die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Senatsverwaltung für Finanzen als zentraler Ansprechpartner fungiert. 5. Wann hat es seit dem Jahr 2015 Treffen zu den Verhandlungen mit der BIMA und dem Land Berlin gegeben (bitte Daten auflisten)? Zu 5.: In den Jahren 2015 und 2016 haben sechs, im Jahr 2017 sieben sowie im Jahr 2018 neun und im Jahr 2019 haben bisher zwei Abstimmungsrunden stattgefunden. 6. Wann wurden die Verhandlungen mit der BIMA zu Grundstücken in der Bernauer Straße aufgenommen ? Wann lag hierzu der Entwurf eines Kaufvertrags vor und wann wurde dieser unterzeichnet? Zu 6.: Die BImA-Fläche Bernauer Str. 25-30/Bernauer Str. 33-35/Ruppiner Str. 40 war ab dem Zeitpunkt, in dem die Regelabstimmungstermine Anfang 2016 eingeführt wurden , Bestandteil der Abstimmungsrunden. Der Kaufvertrag zwischen BImA und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) wurde am 20.12.2018 beurkundet . 7. Wann haben die Verhandlungen des Landes zur Rheinpflanzallee mit der BIMA begonnen und wie ist der aktuelle Stand zum diesem Grundstück? Zu 7.: Die BImA-Liegenschaft Rheinpfalzallee war ab dem Zeitpunkt, in dem die Regelabstimmungstermine Anfang 2016 eingeführt wurden, Bestandteil der Abstimmungsrunden . Seither laufen die Verhandlungen mit der BImA zur Sicherung der Liegenschaft für das Land Berlin. Berlin, den 27. März 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen