Drucksache 18 / 18 210 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Stand der Einführung der Telematik Infrastruktur (TI) in Berlin und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18210 vom 12. März 2019 über Stand der Einführung der Telematik Infrastruktur (TI) in Berlin __________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat deshalb die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) um eine Stellungnahme gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist: 1. Bis zum 30. Juni 2019 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten an die TI angeschlossen sein. Bis spätestens 31. März 2019 müssen jedoch bereits die notwendigen Komponenten für den Anschluss bestellt und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen sein. a) Wie viele Berliner Praxen haben bereits einen TI-Anschluss installiert bzw. alles Nötige in die Wege geleitet, um diesem fristgerecht entsprechen zu können? b) Wie viele sind noch nicht an die TI angeschlossen bzw. haben das Nötige noch nicht in die Wege geleitet? Zu 1.: a) Zum Stichtag 18.03.2019 haben sich mindestens 2.182 Praxen an die Telematik Infrastruktur (TI) angeschlossen und dies der KV Berlin nachgewiesen. Weitere 381 Praxen haben der KV Berlin per Eigenerklärung mitgeteilt, dass Sie die TI bestellt haben. Da die Nachweise zum Versichertenstammdatenmanagement für das 1. Quartal 2019 und die Bestellnachweise erst mit der Annahme der Quartalsabrechnung in KW 14 (ab 01.04.2019) erwartet werden, werden sich die Zahlen noch deutlich erhöhen. b) 4.096 Praxen haben sich zum o.g. Stichtag noch nicht an die TI angeschlossen, diese noch nicht bestellt oder den Nachweis gegenüber der KV Berlin noch nicht erbracht . 2 2. Welche Gründe sind nach Ansicht des Senats maßgeblich dafür, dass Praxen die Voraussetzungen für den Anschluss an die TI noch nicht erfüllt haben? Zu 2.: Ein maßgeblicher Grund dürfte sein, dass erst sehr spät alle Anbieter zugelassen wurden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung der technischen Infrastruktur in der Arztpraxis haben Praxen auf Anbieter/-innen gewartet, die die Interoperabilität mit ihren bestehenden Systemen gewährleisten (z.B. Anbindung für Nutzer der PVS- Systeme der Psychotherapeuten). Hier ist zu beobachten, dass nun pro Woche 60 bis 100 neue Anbindungen zu verzeichnen sind. 3. Hat es vonseiten der Ärzte und/oder Psychotherapeuten Beschwerden hinsichtlich der Einführung der TI gegeben? Falls ja, wie viele und was waren die Inhalte dieser Beschwerden? Zu 3.: In zahlreichen Diskussionen bei Veranstaltungen gab es Vorbehalte gegen die TI, die aber größtenteils entkräftet werden konnten. Grob lassen sich diese Beschwerden in zwei Kategorien zuordnen, von denen eine den Vorwurf mutmaßlich unzureichender Berücksichtigung des Datenschutzes und der Verantwortung dafür betrifft (z.B. die Kasse erfährt bei welcher Ärztin oder welchem Arzt die Patientin oder der Patient in Behandlung ist). Die zweite Kategorie umfasst im Wesentlichen Beschwerden über die Kosten im Vergleich zum fehlenden Nutzen für die einzelne Ärztin oder den einzelnen Arzt. Gerade im Rahmen der Einführung kurz nach Zulassung der Anbieter gab es Beschwerden über Störungen des Praxisbetriebs durch die Installation oder Fehler, die im Nachgang auftraten. Zuletzt erreichten die KV Berlin Mitteilungen von Mitgliedern, die die Installation der TI aufgrund einer „Gesetzeslücke“ ablehnen, wonach eine gesetzlich geforderte Installationsvariante („stand-alone“) durch ihren Anbieter nicht gewährleistet sei oder diese nicht finanziert würde (es ist ein zusätzlicher Konnektor notwendig). 4. Die Kosten für die Anbindung an die TI tragen die Krankenkassen. Hat es in der Vergangenheit dennoch Beschwerden über entstandene Kosten für die Ärzte und/oder Psychotherapeuten gegeben? Falls ja, bitte erläutern. Zu 4.: Das größte Problem stellt die Finanzierung der SMC-B Karte dar. Nach der Anlage 32 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) wird diese anteilig im Rahmen der Betriebskosten erstattet. Die Praxis musste diese aber in der Regel auf einmal zahlen. Erst durch den Anbieter „medisign“ hat sich dies relativiert (Angebot auf langfristige Zahlungen bzw. 2-Jahresvertrag sind möglich). Zudem verkaufen bestimmte Anbieter zusätzliche Maßnahmen/ Produkte im Paket (Datenschrank) mit. Für die Ärztinnen und Ärzte führt das gelegentlich zu höheren – nicht erstattungsfähigen – Kosten. Die bisherigen Angebote haben sich aber zum größten Teil an den Erstattungsbeträgen orientiert. 3 5. Wie werden die Neuerungen, die sich durch die Einführung der Telematik Infrastruktur ergeben, den Patienten gegenüber kommuniziert? Zu 5.: Das geschieht unter anderem in den Arztpraxen – auch unter Bereitstellung von Materialien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). 6. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die Patienten bisher gezielt eine TI-freie Praxis aufgesucht haben? Falls ja, was waren nach Ansicht des Senats die ausschlaggebenden Gründe hierfür? Zu 6.: Der KV Berlin und dem Senat sind solche Fälle nicht bekannt. Berlin, den 27. März 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung