Drucksache 18 / 18 211 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Haben der Finanzsenator, der Stadtentwicklungssenator und die Wirtschaftssenatorin ihre Neutralitäts- und Zurückhaltungspflichten bei der Vergabe der Stromkonzession verletzt? und Antwort vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Regierender Bürgermeister Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 211 vom 12. März 2019 über Haben der Finanzsenator, der Stadtentwicklungssenator und die Wirtschaftssenatorin ihre Neutralitäts- und Zurückhaltungspflichten bei der Vergabe der Stromkonzession verletzt? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Senatssitzungen wurde in der 17. und 18. Legislaturperiode über die Vergabe der Stromnetzkonzession gesprochen (bitte einzeln benennen)? An welchen dieser Sitzungen haben der Finanzsenator oder dessen Vertreter/-in teilgenommen? An welchen dieser Sitzungen haben die für den LHO- Betrieb BerlinEnergie und/oder Eigenbetrieb BerlinEnergie jeweils zuständigen Senatoren für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. für Wirtschaft oder deren jeweilige Vertreter teilgenommen? 2. In welchen Senatssitzungen der 17. und 18. Legislaturperiode wurde über die Gründung, die Ausstattung und sonstige Geschäftsvorgänge des LHO-Betriebes BerlinEnergie und/oder des Eigenbetriebes BerlinEnergie einschließlich dessen Tochterunternehmen gesprochen (bitte einzeln benennen)? An welchen dieser Sitzungen haben der Finanzsenator und/oder dessen Vertreter/-in teilgenommen? An welchen dieser Sitzungen haben die für den LHO-Betrieb BerlinEnergie und/oder Eigenbetrieb BerlinEnergie jeweils zuständigen Senatoren für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. für Wirtschaft oder deren jeweilige Vertreter teilgenommen? Antwort zu 1. und 2.: Der Senat führt keine Statistiken über die Häufigkeit der Behandlung bestimmter Beratungsgegenstände . An den Senatssitzungen nehmen grundsätzlich alle Senatsmitglieder teil; im Verhinderungsfall werden sie durch das im Vertretungsplan bestimmte Senatsmitglied vertreten ; die fachliche Vertretung erfolgt außerdem grundsätzlich durch eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär des verhinderten Senatsmitgliedes. In seltenen Fällen nehmen Senatsmitglieder an Beratungen und Abstimmungen zu einzelnen Beratungsgegenständen nicht teil oder verlassen für diesen Beratungsgegenstand die Sitzung. Berlin, den 3. April 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Dr. Frank N ä g e l e Staatssekretär für den Chef der Senatskanzlei