Drucksache 18 / 18 214 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) zum Thema: Dürfen Schulen nur Referendare einstellen, wenn sie gleichzeitig 2 Quereinsteiger einstellen? und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jacob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18214 vom 13. März 2019 über: Dürfen Schulen nur Referendare einstellen, wenn sie gleichzeitig 2 Quereinsteiger einstellen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Referendare beenden im Jahr 2019 ihr Referendariat in Berliner Schulen? Zu 1.: Im Jahr 2019 beenden ca. 1060 Referendarinnen und Referendare den regulären Vorbereitungsdienst . 2. Wie viele freie Stellen stehen diesen Absolventen offen? Zu 2.: Im Jahr 2019 ist ein Einstellungskontingent von 2175 Stellen prognostiziert. 3. Trifft es zu, dass Schulen, die die Referendariats Absolventen einstellen wollen, zwangsverpflichtet werden , zugleich Quereinsteiger einzustellen und wie viele im Verhältnis zu einer neu eingestellten regelgerecht ausgebildeten Lehrkraft? Zu 3.: Der Steuerungsansatz lautet: „Jede Berliner Schule wird Ausbildungsschule für Quereinsteigende .“ Aktuell bilden 145 Berliner Schulen keine Quereinsteigenden aus, das soll im Sinne der Bildungsgerechtigkeit in der gesamten Stadt geändert werden. Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll daher jede große Schule (> 360 Schülerinnen und Schüler) mindestens - - 2 zwei Quereinsteigende ausbilden und jede kleine Schule mindestens einen Quereinsteigenden . Weitere Quotierungen sind nicht vorgesehen. 4. Gilt diese Zwangsmaßnahme auch bei Einstellungen anderer Lehrkräfte? Zu 4.: Siehe Antwort zur Frage 3. 5. Welche Auswirkungen hat diese Einstellungspolitik auf die Qualität der betroffenen Schule, die mit der Einstellung von ausgebildeten Lehrkräften zugleich eine Quote von Nichteinsteigern auferlegt bekommt? Zu 5.: Der Steuerungsansatz wird für den Einstellungsjahrgang des Schuljahres 2019/2020 erstmals eingeführt, deshalb kann es noch keine Auswirkungen dieser Einstellungspolitik auf die Qualität der Schulen, die mit der Einstellung von Lehrkräften mit lehramtsbezogenem Studium zeitgleich auch Lehrkräfte im Quereinstieg einstellen, geben. Grundsätzlich stellt sich jedoch auch in der Zukunft die Frage der Messbarkeit eines Zusammenhangs zwischen Schulqualität und Quereinstieg. Es gibt bislang keine wissenschaftlichen Belege für einen solchen Zusammenhang. Nachweisbar ist, dass Quereinsteigende, die wie alle Lehrkräfte zur Erreichung eines Lehramts auch die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes ablegen müssen, nur unwesentlich schlechter abschneiden als die Absolventinnen und Absolventen mit einem Master of Education im Hintergrund. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat entwickelt, um die Quereinsteiger fit zu machen für den Schulalltag und welche qualitativen Maßstäbe und welche Prüfungsergebnisse belegen die Erfolge des bisherigen Vorgehens ? Zu 6.: Es wird gebeten, hierzu die Drucksache 18/0700 (II.B.62), Rote Nummer 1400 C, vom 27.November 2018: „Bericht über die Umsetzung des Qualitätspaketes „Quereinstieg bei Lehrkräften in Berliner Schulen“ zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den 26. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie