Drucksache 18 / 18 218 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2019) zum Thema: Anbindung des Hauptbahnhofs (tief) an das Berliner S-Bahnnetz und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18218 vom 12. März 2019 über Anbindung des Hauptbahnhofs (tief) an das Berliner S-Bahnnetz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt ist derzeit auf dem Abschnitt Wedding – Hauptbahnhof (tief) die Aufnahme des S- Bahn-Linienbetriebs geplant? Antwort zu 1: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Linienbetrieb auf dem Abschnitt Wedding – Hauptbahnhof (Interimsbahnsteig) soll in 12/2020 aufgenommen werden.“ Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt ist derzeit auf dem Abschnitt Westhafen – Hauptbahnhof (tief) die Aufnahme des S- Bahn-Linienbetriebs geplant? Antwort zu 2: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Linienbetrieb auf dem Abschnitt Westhafen – Hauptbahnhof (tief) soll in 12/2026 aufgenommen werden.“ 2 Frage 3: Trifft es zu, dass zwischen 2020 und 2026 kein planmäßiger S-Bahn-Verkehr auf dem Abschnitt Westhafen – Hauptbahnhof (tief) stattfindet? Antwort zu 3: Die DB AG führt aus: „Dies trifft zu.“ Frage 4: Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht der Senat, bereits ab Ende 2020 S-Bahn-Verkehr zwischen Westhafen – Hauptbahnhof (tief) zu realisieren? Antwort zu 4: Die DB AG führt aus: „Ab Ende 2020 ist die Nutzung des S-Bahn-Verkehrs zwischen Westhafen und Hauptbahnhof (Interimsbahnsteig) mit Umstieg im Bahnhof Wedding möglich.“ Frage 5: Trifft es zu, dass die Züge der S21 vorerst in einer provisorischen Station Hauptbahnhof (tief) unter der Invalidenstraße halten müssen? Antwort zu 5: Die DB AG führt aus: „Dies trifft zu, die Züge halten am Interimsbahnsteig.“ Frage 6: Welche Einschränkungen für den S-Bahn-Betrieb bedeutet dies (z.B. Zuglänge)? Antwort zu 6: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Betrieb wird zwischen Ende 2020 und Ende 2026 mit verkürzter Zuglänge (maximal Halbzüge) aufgenommen.“ Frage 7: Zu welchem Zeitpunkt ist die Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) in ihrem infrastrukturellen Endzustand vorgesehen? 3 Antwort zu 7: Die DB AG führt aus: „Die Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) im infrastrukturellen Endzustand ist Ende 2026 geplant.“ Frage 8: Was geschieht danach mit der provisorischen Station Hauptbahnhof (tief) unter der Invalidenstraße? Antwort zu 8: Die DB AG führt aus: „Die provisorische Station Hauptbahnhof (Interimsbahnsteig) unter der Invalidenstraße wird vor der Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) im infrastrukturellen Endzustand teilweise zurück gebaut und an den Endzustand der Station Hauptbahnhof angepasst.“ Frage 9: Besteht die Möglichkeit, den ursprünglich geplanten S-Bahnhof Perleberger Brücke doch noch zu errichten? Antwort zu 9: Die DB AG führt aus: „Die Möglichkeit besteht.“ Frage 10: Welche Voraussetzungen müssen dazu geschaffen werden und zu welchem Zeitpunkt könnte ein S-Bahnhof Perleberger Brücke frühestens in Betrieb gehen? Antwort zu 10: Die DB AG führt aus: „Voraussetzung für die Inbetriebnahme des S-Bahnhof Perleberger Brücke ist, dass die Bestellung und Finanzierung durch das Land Berlin erfolgt, eine Planung erstellt wird und vom Eisenbahn-Bundesamt das Planrecht zum Bau der Anlage erteilt wird. Bauleistungen müssen ausgeschrieben und vergeben werden und Anlagen errichtet werden. Frühestens nach Abschluss dieser Voraussetzungen kann der S-Bahnhof Perleberger Brücke in Betrieb genommen werden.“ Frage 11: Ab wann ist derzeit geplant, die Verlängerung der S21 bis a) Gleisdreieck, b) Südkreuz in Betrieb zu nehmen? 4 Antwort zu 11: Die DB AG führt aus: „Für die Verlängerung der S21 bis a) Gleisdreieck (inklusive der Fortführung bis Yorckstraße und Yorckstraße/Großgörschenstraße) wurde mit den ersten Vorplanungen begonnen. Der Zeitplan für die Inbetriebnahme wird erarbeitet. Die Anbindung in der Verlängerung Yorckstraße/Großgörschenstraße in Richtung b) Südkreuz befindet sich derzeit noch nicht in der Planung.“ Frage 12: Ist langfristig eine Verlängerung der Linie S47 von Hermannstraße nach Hauptbahnhof (tief) möglich? Antwort zu 12: Die DB AG führt aus: „Die Möglichkeit besteht.“ Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz