Drucksache 18 / 18 222 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2019) zum Thema: Profilquote Sport an den Hochschulen in Berlin 4 und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18222 vom 12. März 2019 über Profilquote Sport an den Hochschulen in Berlin 4 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In meiner schriftlichen Frage, Drucksache Nummer 18/17853, vom 31.01.2019 sind die Antworten nicht nachvollziehbar. Deswegen verweise ich die Senatsverwaltung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist. 1. Wie ist der Senat zu der Auffassung gekommen, dass die Vorabquote an den übrigen Hochschulen ausreichend ist? 2. Nach welchen Angaben (Befragungen, Analysen, Studien, Statistiken oder anderen Quellen) stützt der Senat die Aussage, dass die Vorabquote ausreichend ist? Zu 1. und 2.: An allen staatlichen, nicht-künstlerischen Berliner Hochschulen, für die der Berliner Senat zuständig ist, existiert eine Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Die Vorabquote gilt nicht für die vier künstlerischen Hochschulen (Hochschule für Musik „Hanns Eisler “, Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“, Kunsthochschule Berlin (Wei- 2 ßensee) – Hochschule für Gestaltung, Universität der Künste Berlin), da an diesen Hochschulen auch die Zulassung des förderungswürdigen Personenkreises auf Basis der künstlerischen Eignung erfolgt und die Aufnahmekriterien in der Kunsthochschulzugangsverordnung geregelt sind. Dem Senat ist nicht bekannt, dass es Ablehnungen bzw. Nicht-Zulassungen gab. Vor diesem Hintergrund wird die Relation zwischen Studienplatzkapazitäten und Vorabquote aktuell als auskömmlich angesehen. Mit Hilfe der geltenden Vorabquote gibt es bereits eine positive Ausnahme für diese Gruppe. 3. In Beantwortung meiner Frage 2 wurde angegeben, die Entwicklung laufend zu beobachten. Welche Kontrollmechanismen sind für diese Beobachtung vorgesehen und in welcher Art und Weise wird diese umgesetzt? Zu 3.: Die wesentlichen Kennzahlen werden von den Hochschulen regelmäßig gemeldet und von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung überprüft. Berlin, den 27. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung –