Drucksache 18 / 18 224 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2019) zum Thema: Einschränkungen am Friedrich-Ebert-Platz und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18224 vom 12.03.2019 über Einschränkungen am Friedrich-Ebert-Platz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Bebauungsplan II-200d ist ein Bereich unmittelbar westlich des Reichstagsgebäudes (Platz der Republik), im Plan I-200 der Platz östlich des Reichstagsgebäudes (Friedrich-Ebert-Platz) jeweils als öffentliches Straßenland (verkehrsberuhigter Bereich) festgelegt. Seit dem Jahr 2010 gab und gibt es in beiden Bereichen erhebliche Einschränkungen der Nutzung für die Allgemeinheit durch Absperrungen sowie Zutritts- und Aufenthaltsverbote (Beschränkung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen). Ist dies zutreffend, und wenn ja, welche Einschränkungen (mit jeweiligen Zeiträumen ) seit dem Jahr 2010 bestanden dort? 2. Falls es Einschränkungen gab, auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage erfolgen diese? 3. Welche Einschränkungen werden in den genannten Bereichen derzeit aufrechterhalten? 4. Wie werden die derzeitigen Einschränkungen rechtlich begründet und wie lange ist geplant, diese aufrecht zu erhalten? 5. Sollten derzeit (auch zeitweise) keine Einschränkungen bestehen, warum werden dann die dort seit dem Jahr 2010 durch die Polizei aufgestellten Absperrzäune nicht entfernt? 6. Erfolgten Bekanntmachungen zu diesen Einschränkungen durch Allgemeinverfügungen im Amtsblatt für Berlin mit Angaben zum Rechtsbehelf? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 6.: Das Gebäude des Deutschen Bundestages („Reichstagsgebäude“) als Sitz der demokratisch gewählten Vertretung des Volkes ist ein besonders symbolträchtiger Ort. Er symbolisiert nicht nur den Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist zudem ein Ort, an welchem politische Entscheidungen von maßgeblicher Bedeutung getroffen werden. Nicht zuletzt deshalb, aber auch aufgrund von Erkenntnissen in der Vergangenheit ist das Gebäude als besonders gefährdet eingestuft. Sowohl für das Gebäude, als auch für besonders gefährdete Schutzpersonen, die das Gebäude regelmäßig nutzen, werden fortlaufend Gefährdungsbewertungen gefertigt, Seite 2 von 3 die die Grundlage für im Weiteren getroffene Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bilden. Es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden, die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes zu jeder Zeit sicherzustellen und jegliche Behinderung oder Gefährdung dieser Arbeitsfähigkeit unter Sicherheitsaspekten zu verhindern. Auf dem Friedrich-Ebert-Platz sind zu diesem Zweck nördlich und südlich Absperrgitter aufgestellt worden. An beiden Seiten der Absperrlinie befindet sich je ein Kontrollbereich der Polizei Berlin. Rechtliche Grundlage für die jeweiligen Maßnahmen der Polizei Berlin bilden die Vorschriften des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln). Eine Veröffentlichung zu den beschriebenen Einschränkungen in Form einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Berlin erfolgte nicht. Da sich grundsätzlich Polizeidienstkräfte vor Ort befinden, wird eine adressatenorientierte, auf den Einzelfall bezogene Begründung und Erörterung der Maßnahme als zielorientierter und bürgerfreundlicher erachtet. Um eine nachhaltige Lösung für den Friedrich-Ebert-Platz zu erzielen, fanden bereits Gespräche zwischen Vertretenden des Bezirks Mitte von Berlin, des Deutschen Bundestags , der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizei Berlin statt. Es wurde vereinbart, dass aus dem Bezirk Mitte von Berlin dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages Vorschläge zum zukünftigen Umgang mit der Fläche übermittelt werden. Ziel aller Beteiligten ist es, die Sicherheitsprovisorien am Friedrich-Ebert- Platz durch eine ästhetisch angemessene Sicherheitsanlage zu ersetzen und darüber hinaus zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zeiten die Fläche zukünftig für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann bzw. wann der Platz aus Sicherheitsgründen nur berechtigten Personen und Fahrzeugen zugänglich sein darf. 7. Warum wird die Nutzung des Friedrich-Ebert-Platzes als kostenloser Parkplatz durch die Berliner Polizei geduldet, obwohl hierfür keine Sondernutzungsgenehmigung des Bezirksamtes Mitte vorliegt ? Zu 7.: Aus dem Bezirk Mitte von Berlin wurde hierzu auf Nachfrage mitgeteilt, dass gemäß festgesetztem Bebauungsplan I-200 der Senatsverwaltung für Wohnen, Bauen und Verkehr, ergänzt durch B-Plan I-200-1 und B-Plan I-200-2, die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung -verkehrsberuhigte Platzflächefestgelegt ist. Insoweit wird unter anderem ausgeführt: „Der Friedrich-Ebert-Platz zwischen Reichstag und Präsidentenpalais ist ein Fußgängerbereich, der durch die Fahrzeuge des Bundestages befahren und teilweise auch beparkt werden darf …“ Entsprechend findet sich auf dem Friedrich-Ebert-Platz unter anderem eine Beschilderung „Berechtigter Verkehr frei“. Die auf dem Platz temporär parkenden Fahrzeuge gehören beispielsweise zu Schutzpersonen, die jederzeit und schnellstmöglich sowie ungehindert mit mehreren Fluchtoptionen in der Lage sein müssen, den Bereich zu verlassen. Darüber hinaus wird der Platz temporär zum Beispiel durch Fahrzeuge, die zur Parlamentarischen Gesellschaft (Zugang über den Friedrich-Ebert-Platz) gehören und nur kurzfristig ab- Seite 3 von 3 gestellt werden, sowie durch Fahrzeuge der Sicherheitsorgane von Land und Bund genutzt. Nach Auffassung des Senats und insbesondere auch der für diese Frage zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt dies eine adäquate Nutzung des Platzes unter den verschiedenen Gesichtspunkten eines Parlamentsbetriebes dar. 8. Warum werden die auf dem Friedrich-Ebert-Platz parkenden Fahrzeuge nicht in der zu diesem Zwecke errichteten gebührenpflichtigen Tiefgarage unter dem Reichstagsgebäude bzw. auf den ausgewiesenen Stellplätzen im näheren Umfeld abgestellt? Zu 8.: Der Senat kann zu dieser Frage mangels Zuständigkeit keine Auskunft erteilen. Berlin, den 27. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport