Drucksache 18 / 18 231 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2019) zum Thema: Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 auf dem Tempelhofer Damm? Monate: Januar bis Februar 2019 und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18231 vom 12. März 2019 über Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 auf dem Tempelhofer Damm? Monate: Januar bis Februar 2019 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schadstoffe werden durch den Passivsammler am Messpunkt Tempelhofer Damm 148 gemessen? Antwort zu 1: Am Messpunkt Tempelhofer Damm 148 werden durch Passivsammler Stickstoffdioxid und die Summe der Stickoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid) ermittelt. Frage 2: Wie hoch ist der Durchschnittswert der Belastung an Stickstoffdioxiden a) in den Monaten Januar und Februar 2019 gem. der Daten des Passivsammlers? b) seit Einführung des Tempo-30-Versuchs auf dem Tempelhofer Damm gem. der Daten des Passivsammlers (Durchschnittswert der bisherigen vierzehntägigen Messungen im Zeitraum 03.09.2018 bis 28.02.2019)? Antwort zu 2: Die Passivsammler-Daten werden über ein manuelles Labor-Verfahren ermittelt, das zum einen laborintern qualitätsgesichert werden muss und zum anderen nach den Vorgaben der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) auf das automatische Referenzverfahren zurückzuführen ist. Die Rückführung auf das automatische Referenzverfahren erfolgt 2 wegen der Betrachtung des Jahresmittelwertes üblicherweise jahresweise und im laufenden Jahr aus statistischen Gründen erst, wenn eine ausreichend große Datenbasis verfügbar ist. Für das Jahr 2019 liegen deshalb noch keine qualitätsgesicherten Passivsammler-Messwerte vor. Angaben zu den angefragten Zeiträumen können daher noch nicht erfolgen. Für die Daten aus dem Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17535 verwiesen. Frage 3: Wie viele Kraftfahrzeuge wurden im Tempo-30-Abschnitt a) vom 1. Januar 2019 – 28. Februar 2019 gezählt? b) Was waren die Spitzenwerte (Tage)? c) Gibt es einen Rückgang der Kfz-Verkehrsstärke? Antwort zu 3: a) In Fahrtrichtung Nord (Bundesautobahn A100) wurden im angefragten Zeitraum 974.678 Kraftfahrzeuge (Kfz) gezählt und in Fahrtrichtung Süd (Ordensmeisterstraße) 952.108 Kfz. Die Messquerschnitte befinden sich im Tempelhofer Damm zwischen der Bundesautobahn A 100 und Alt-Tempelhof. b) Als Spitzenwerte in Fahrtrichtung Nord (Bundesautobahn A 100) wurden 18.618 Kfz am Freitag, den 15. Februar 2019 gezählt und in Fahrtrichtung Süd (Ordensmeisterstraße) 18.698 Kfz ebenfalls am Freitag, den 15. Februar 2019. c) Seit Beginn des Jahres 2019 ist ein leichter Rückgang der Kfz-Verkehrsstärke auf dem Tempelhofer Damm mit gleichzeitiger Zunahme auf der Manteuffelstraße, insbesondere in Fahrtrichtung Süd, festzustellen. Die Kürze des Zeitraums und der damit noch nicht vorliegende jahreszeitliche Verlauf erlauben jedoch noch keine gesicherte Aussage darüber, ob es sich hierbei um einen dauerhaften Verlagerungseffekt handelt. Die Größenordnung beträgt ca. 5 % der werktäglichen Kfz-Verkehrsstärke im Querschnitt. Ein ursächlicher Zusammenhang kann erst nach Vorliegen eines hinreichend langen Zeitraums analysiert werden. Frage 4: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 4: Da die Messung der Stickstoffdioxidbelastung in der Potsdamer Straße noch kein volles Jahr andauert, liegt noch kein aussagefähiger Jahresdurchschnitt für den Anordnungszeitraum von Tempo 30 vor. Außerdem können nur Vergleiche mit anderen Messstellen an den weiteren Straßen des Untersuchungskonzeptes Rückschlüsse über die Wirksamkeit der Maßnahme ermöglichen. 3 Eine Zusammenstellung der bisherigen Erkenntnisse zu den Wirkungen von Tempo 30 im Stadtverkehr wurde aktuell auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht (https://www.berlin.de/hauptstadtluft/luftverbesserung/tempo-30/artikel.746139.php). Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz