Drucksache 18 / 18 234 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) zum Thema: Ausweitung der Öffnungszeiten der Birkenstube und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18234 vom 11. März 2019 über Ausweitung der Öffnungszeiten der Birkenstube _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meinen Brief als Wahlkreisabgeordneter an Frau Senatorin Kolat bezüglich einer Ausweitung der Öffnungszeiten der Birkenstube habe ich leider noch keine Antwort erhalten. 1. Trifft es zu, dass der Senat erst ab 2021 die Öffnungszeiten der Birkenstube ausweiten will? a) Wenn ja, warum erst dann? Zu 1.: Das trifft nicht zu. Vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel aus dem noch nicht feststehenden Doppelhaushalt 2020/2021 könnte eine Ausweitung der Öffnungszeiten bereits ab 2020 erfolgen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat zusätzliche Mittel dafür angemeldet. 2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Öffnungszeiten der Birkenstube schon jetzt bzw. im Jahre 2020 auszuweiten? Zu 2.: Im Jahr 2019 besteht keine Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Birkenstube auszuweiten. Bezüglich des Jahres 2020 siehe Antwort zu 1. 3. Sofern der Senat mitteilt, dass keinerlei Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten der Birkenstube jetzt zur Verfügung stünden, frage ich, aus welchen Haushaltstiteln die Birkenstube und Drogenkonsumräume in Berlin finanziert werden und wie groß der Mittelabfluss aus diesen bisher (letzter Stichtag) war? a) Gäbe es die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Birkenstube vorübergehend aus anderen Haushaltstiteln zu finanzieren bzw. vorfristig im Hinblick auf den nächsten Landeshaushalt? - 2 - 2 Zu 3.: Die Birkenstube und die weiteren Drogenkonsumräume werden aus dem Titel 684 31 des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) finanziert. Mit Vorschussbescheid vom 02.01.2019 wurden für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 Mittel i.H.v. 226.900 € bewilligt, von denen für die ersten vier von sechs Monaten bislang 151.266,66 € ausgezahlt worden sind. Zu 3 a): Es besteht keine Möglichkeit, die Birkenstube vorübergehend aus einem anderen Haushaltstitel zu finanzieren. Berlin, den 27. März 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung