Drucksache 18 / 18 237 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) zum Thema: Kontrollen, Stichproben und Sanktionen der Jobcenter und Antwort vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18237 vom 13. März 2019 über Kontrollen, Stichproben und Sanktionen der Jobcenter ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Überprüfen die Jobcenter die gemachten Angaben zu Einkünften von Leistungsbeziehern und deren Partnern bzw. den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften? a) Falls nein, warum nicht? b) Fall ja, wie (Stichproben oder komplett) und mit welcher Häufigkeit? (Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln für den Zeitraum 2013-2018). Zu 1.: Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden eingereichte Einkommensunterlagen stets auf Plausibilität überprüft (u.a. auf rechnerische Unplausibilitäten und auf Nichteinhaltung des Mindestlohnes). a) Entfällt b) Eine Auswertung zur Gesamtzahl der Plausibilitätsprüfungen findet nicht statt. 2 2. Wie viele Verstöße wurden entdeckt? (Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln für den Zeitraum 2013-2018). Zu 2.: Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. 3. Wie hoch lag der prozentuale Anteil an aufgedeckten Verstößen bezogen auf die Zahl der überprüften Fälle? (Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln für den Zeitraum 2013-2018). Zu 3.: Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. 4. Wie hoch war der finanzielle Schaden durch erschlichene Leistungen und damit im Zusammenhang stehende Folgen für das Land Berlin? (Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln für den Zeitraum 2013-2018). Zu 4.: Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. 5. Wie wurden die Verstöße geahndet? Zu 5.: Eine Ahndung erfolgt über Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen nach §§ 63 ff. SGB II. 6. Auf welche Art wird Nichterscheinen zu Pflichtterminen bei den Jobcentern sanktioniert? Zu 6.: Gemäß § 32 SGB II mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs, sofern der Betroffene nach Anhörung keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen hat. 7. Wie häufig werden Sanktionen wegen Nichterscheinens zu besagten Termin verhängt, sowohl in absoluten Zahlen als auch der prozentuale Anteil bezogen auf die Zahl der versäumten Termine? (Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln für den Zeitraum 2013-2018). Zu 7.: Die Häufigkeit der Sanktionen wegen Terminversäumnissen in Berlin ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der prozentuale Anteil bezogen auf die Zahl der versäumten Termine lässt sich statistisch nicht ermitteln. Jobcenter Anzahl der mit Sanktionsgrund Meldeversäumnis neu sanktionierten ELB Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Januar bis November 2018 7 8 9 10 11 12 Berlin insgesamt 44.553 43.701 41.898 43.942 45.204 42.565 JC Neukölln 6.646 6.351 5.963 6.096 6.568 6.064 JC Treptow-Köpenick 2.617 2.532 2.452 2.603 2.773 2.611 JC Steglitz-Zehlendorf 2.083 1.841 1.765 1.820 1.956 1.738 JC Tempelhof-Schöneberg 3.647 3.578 3.210 3.575 3.697 3.119 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 2.483 2.574 2.621 2.643 2.561 2.450 3 JC Pankow 3.572 3.466 2.830 2.932 3.019 2.648 JC Reinickendorf 3.431 3.777 3.679 3.893 3.978 3.639 JC Spandau 3.877 3.905 3.645 3.804 3.878 3.810 JC Friedrichshain-Kreuzberg 4.398 4.467 4.653 5.112 5.092 4.727 JC Mitte 4.807 4.892 4.603 4.964 5.373 5.534 JC Marzahn-Hellersdorf 4.309 4.210 4.387 4.313 4.300 3.954 JC Lichtenberg 3.218 2.668 2.642 2.725 2.585 2.796 *ELB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 8. Gibt es eine Möglichkeit für Arbeitgeber oder Bürger, Hinweise bei konkretem Verdacht auf Leistungserschleichung an die Jobcenter zu geben? a) Wenn ja, wer ist/sind der/die Ansprechpartner? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Ja, sowohl personalisiert als auch anonymisiert. a + b) Hinsichtlich der konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. Kontaktdaten wird auf das jeweilige Jobcenter verwiesen. Die Festlegung der relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner obliegt den Jobcentern. Berlin, den 29. März 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales