Drucksache 18 / 18 239 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) zum Thema: Olympische Sommerspiele 2036 – Wirtschaftliche Potenziale und Stadtrendite und Antwort vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei - III C 1 Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 239 vom 13. März 2019 über Olympische Sommerspiele 2036 – Wirtschaftliche Potenziale und Stadtrendite ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auffassung vertritt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hinsichtlich einer Bewerbung Berlins für die Austragung der Olympischen Sommerspiele 2036? Antwort zu 1.: Schriftliche Anfragen an den Senat werden grundsätzlich für den Senat beantwortet. Der Senat sieht Berlin als Sportmetropole als gut geeignet an, um Austragungsort für große internationale Veranstaltungen des Sports zu sein. Da Rahmenbedingungen und Erfordernisse für die Austragung Olympischer Sommerspiele 2036 aktuell aber weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene feststehen, gibt es keine Festlegungen , ob Berlin als Austragungsort in Frage kommt. Der Senat ist allerdings der Auffassung, dass die deutschen Sportverbände hier zunächst gefragt sind. 2. Welche wirtschaftlichen Potenziale gehen mit einer Olympiabewerbung sowie einer Olympiaaustragung in Berlin einher? 3. Wie schätzt der Senat den Mehrwert für das Hotel- und Gastgewerbe bei einer Austragung von Olympischen Sommerspielen in Berlin ein? 4. Wie viele Arbeitsplätze würde eine Olympiabewerbung sowie eine Olympiaaustragung nach derzeitiger Einschätzung schaffen? 5. Inwiefern schätzt der Senat die Wirkung einer Olympiabewerbung sowie einer Olympiaaustragung auf die Investitionsbereitschaft der Berliner Wirtschaft ein? 6. Wie werden die Chancen einer Bewerbung bzw. Austragung von Olympischen Sommerspielen hinsichtlich der Weiterentwicklung im Bereich Technologie und Innovation bewertet? 2 Antwort zu 2. bis 6.: Eine Gesamtbetrachtung von Auswertungen von Sportgroßereignissen wie Olympischen Spielen zeigt, dass diese komplexe und heterogene Wirkungen auf das wirtschaftliche Potenzial und den Arbeitsmarkt haben. Eine verlässliche Abschätzung für Berlin nach 2030 ist ex ante nicht möglich. 7. Wie wirken sich Sportgroßereignisse auf die Stadtrendite aus und wie wird das Potenzial für die Stadtrendite bei einer Austragung von Olympischen Sommerspielen in der Sportmetropole Berlin eingeschätzt? Antwort zu 7.: Die Stadtrendite ist ein Kriterium bei der Akquise von Sportgroßveranstaltungen, z.B. durch nachhaltige Investitionen in Sportinfrastruktur, Imagewirkung oder wirtschaftlichen Wert. Sportgroßereignisse können langfristige Impulse setzen und so die Stadtrendite erhöhen. Für eine Einschätzung mit Blick auf Olympische Sommerspiele 2036 liegen keine ausreichenden Bewertungsgrundlagen vor. 8. Welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für eine Bewerbung um die Austragung von Olympischen Sommerspielen notwendig? 9. Verfügt Berlin über diese Rahmenbedingungen? Antwort zu 8. und 9.: Die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen für eine Bewerbung um Olympische Sommerspiele in 2036 stehen noch nicht fest. Insofern lassen sich keine konkreten Aussagen treffen. Dies trifft umso mehr zu, da das Land Berlin in den kommenden Jahren aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und auch anstehender Großsportereignisse umfassende Investitionen in den Bereichen Wirtschaft und Infrastruktur leisten wird. Inwiefern sich diese mit den Voraussetzungen für die Austragung Olympischer Spiele decken, kann ohne Kenntnisse der zukünftigen Anforderungen des IOC nicht bewertet werden. Berlin, den 2. April 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei