Drucksache 18 / 18 251 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: Haftberatung zur Suizidprävention vor dem Haftantritt und Antwort vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18251 vom 19. März 2019 über Haftberatung zur Suizidprävention vor dem Haftantritt -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Hinblick auf eine Suizidprävention in der Haft, wurden durch den Senat von Berlin Überlegungen unternommen „Haftberater“ - präventiv vor dem Haftantritt - einzusetzen, bzw. „Häftlinge“ zumindest - präventiv vor dem Haftantritt - auf ein solches Angebot hinzuweisen? Klassischerweise handelt es sich bei Beratern im vorbezeichneten Sinne, nach dem Beispiel entsprechender US-amerikanischer Berater, um ehemalige resozialisierte Häftlinge/pensionierte Bedienstete von Haftanstalten, welche den tatsächlich zu erwartenden „Haftalltag“ den zukünftigen „Neuhäftlingen“ schildern und entsprechende Hinweise zur besseren Eingewöhnung für die erste Zeit geben können. Zu 1.: Umfängliche Informationen zu den Rahmenbedingungen der Haft, zum Haftalltag, zu Behandlungsangeboten und auch zum Thema Suizidprävention sind auf den Internetseiten des Berliner Justizvollzugs hinterlegt. Zudem erhalten Verurteilte, die zum Strafantritt im offenen Vollzug geladen werden, in einem gesonderten Schreiben von der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzugs Informationen über die anstehende Haft und die nächsten Schritte. Für Untersuchungsgefangene, die zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und bis zum Abschluss des Diagnostikverfahrens zunächst im geschlossen Vollzug bleiben, besteht regelhaft ein Gesprächsangebot durch den betreuenden Sozialdienst und bei Bedarf auch durch den Psychologischen Dienst. Überlegungen in Bezug auf sogenannte „Haftberater“ gibt es derzeit nicht. Die Suizidprävention zählt zu den Aufgaben der Mitarbeitenden der Berliner Justizvollzugsanstalten und sollte nicht auf ehemalige Inhaftierte delegiert werden. Die Mitarbeitenden der Berliner Justizvollzugsanstalten sind hoch qualifiziert und werden auch für diesen Themenkomplex umfassend ausgebildet. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste ist eine gute Betreuung der Inhaftierten sichergestellt. 2. Insoweit solche Überlegungen bisher nicht unternommen wurden, kann sich der Senat vorstellen resozialisierte ehemalige Häftlinge bzw. pensionierte Bedienstete der Berliner Haftanstalten für ein entsprechen- 2 des präventives Haftberatungsprojekt (im vorbezeichneten Sinne) zu gewinnen und ein entsprechendes Projekt zu lancieren? Zu 2.: Verurteilte, die zum Strafantritt im offenen Vollzug geladen werden, erhalten bereits im Vorfeld ein schriftliches Informationsangebot. Offene Fragen können dann beim Strafantritt besprochen werden. Gefangene, die ihre Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug antreten, befanden sich häufig zuvor auf Grundlage eines Untersuchungshaftbefehls bereits in Untersuchungshaft. Untersuchungshaftbefehle werden ohne vorherige Ankündigung vollstreckt. Eine Beratung vor Haftantritt wäre in diesem Fällen somit nicht umsetzbar. Sofern Untersuchungsgefangene zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und der Haftbefehl nach der Verurteilung nicht aufgehoben wird, besteht regelhaft ein Beratungsangebot durch die Fachdienste der Justizvollzugsanstalt. Bei Aufnahme in den Justizvollzug wird ein umfangreiches Beratungsangebot unterbreitet. Ein darüber hinausgehender Beratungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Der Senat evaluiert jedoch ständig, ob neue Maßnahmen und Ansätze notwendig und geeignet sind, um das Behandlungsangebot weiter zu entwickeln. Berlin, den 3. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung