Drucksache 18 / 18 253 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: Auflagen des Innensenators zur Aufnahme von Arbeit - Härtefallkommission und Antwort vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18253 vom 05. März 2019 über Auflagen des Innensenators zur Aufnahme von Arbeit - Härtefallkommission ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der 36. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung berichtete der Innensenator von seinem persönlichen Engagement im Sinne einer Entscheidung in den Fällen, die von der Härtefallkommission an ihn herangetragen würden und machte dabei deutlich, er mache in diesen Fällen regelmäßig eine Auflage zur Aufnahme von Arbeit. 1. Was ist die sogenannte Härtefallkommission und wie setzt sich diese zusammen? Zu 1.: Die Länder werden durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950) ermächtigt, auf Landesebene durch Verordnung eine Härtefallkommission einzurichten und auf deren Ersuchen in Härtefällen Aufenthaltserlaubnisse an vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer zu erteilen. Die Berliner Härtefallkommission setzt sich aus jeweils einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin, der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung, der römisch-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats Berlin sowie des Migrationsrats Berlin-Brandenburg e.V. zusammen. 2. Wie viele Fälle hat die Härtefallkommission jeweils in den Jahren 2014 - 2018 und wie viele bisher in 2019 behandelt? In wie vielen dieser Fälle lag nach Auffassung der Härtefallkommission ein Fall des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes vor? 3. In wie vielen dieser Fälle hat der Innensenator jeweils in den Jahren 2014 -2018 und bisher in 2019 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt? Seite 2 von 3 Zu 2. und 3.: Hinweis zu den Zahlen: Eine Familie wird als ein Fall statistisch erfasst Im Jahr 2019 haben bislang drei Sitzungen der Härtefallkommission stattgefunden. In insgesamt 46 Einzelfällen hat die Kommission ein Ersuchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23a AufenthG an den Senator für Inneres gestellt. In einem Fall stellte die Kommission kein Ersuchen. Belastbare Zahlen zu den vom Senator für Inneres aufgegriffenen Ersuchen können noch nicht genannt werden, da noch nicht zu allen Ersuchen aus dem Jahr 2019 eine Entscheidung getroffen werden konnte. 4. In wie vielen dieser Fälle ist jeweils die Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage zur Aufnahme von Arbeit versehen worden? Zu 4.: Mangels statistischer Erfassung können keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele und welche Art von Auflagen mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23a AufenthG verbunden worden sind. Den Betroffenen werden nach Maßgabe des getroffenen Einzelfalls Auflagen u.a. zur Sicherung des Lebensunterhalts erteilt, nicht aber zur Aufnahme von Arbeit. 5. In wie vielen dieser Fälle ist eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben worden ? Wie verteilen sich diese Fälle auf a) Privatpersonen, b) Unternehmen und c) Wohlfahrtsverbände /Kirchen u.ä.? Zu 5.: Mangels statistischer Erfassung können hierzu keine Zahlen genannt werden. Erfahrungsgemäß werden Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG von Privatpersonen (i.d.R. nahe Verwandte) in sehr wenigen Einzelfällen, von Unternehmen und Wohlfahrtsverbänden / Kirchen nahezu nie abgegeben. Jahr von der Härtefallkommissi - on beratene Fälle davon Ersuchen der Härtefallkommission auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23a AufenthG davon vom Senator für Inneres aufgegriffene Ersuchen / Anordnungen an die Ausländerbehörde auf Erteilung der Aufenthaltstitel stattgegebene Ersuchen in % der gestellten Ersuchen 2014 183 173 67 38,7 2015 229 225 112 49,8 2016 133 130 76 58,5 2017 272 262 182 69,5 2018 238 231 175 75,8 Seite 3 von 3 6. Wie definiert der Senat "Straftaten von erheblichem Gewicht" im Sinne des § 23 a AufenthG bei seinen Entscheidungen zu Härtefällen? Zu 6.: Straftaten werden bei der Entscheidung nach § 23a AufenthG im Rahmen der Einzelfallprüfung berücksichtigt. Dabei kommt es insbesondere auf die Aufenthaltsdauer und die Deliktart an. Regelmäßig werden Ersuchen der Härtefallkommission für Gewaltstraftäter vom Senator für Inneres nicht aufgegriffen. Berlin, den 25. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport