Drucksache 18 / 18 259 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: Stromausfall in Marzahn und Antwort vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 259 vom 19. März 2019 über Stromausfall in Marzahn ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Am 16.03.19 fand in Berlin-Marzahn ein mehrstündiger Stromausfall statt. Laut Presseberichten sollen rund 3000 Haushalte betroffen gewesen sein. https://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/stromausfall-in-marzahn-mehrere-strassenzuegebetroffen 1. Was war der genaue Grund für diesen Stromausfall? Zu 1.: Grund für den Stromausfall war nach Angaben der zuständigen Verteilnetzbetreiberin ein Kurzschlussstrom, der zu einem Doppelfehler im Ring des örtlichen 10- kV-Mittelspannungsnetzes geführt hat. 2. Welche Vorkehrungen wurden konkret getroffen, um derartige Stromausfälle zukünftig zu vermeiden ? Zu 2.: Elektrische Fehler im Kabelnetz können angesichts der Länge des Berliner Verteilnetzes von über 35.000 km nicht sicher ausgeschlossen werden. Die zuständige Verteilnetzbetreiberin nutzt Technologien wie Automatisierung und Fernschaltung , mit denen die Dauer der daraus resultierenden Versorgungsunterbrechungen üblicherweise minimiert werden kann. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Wiederherstellung der Versorgung jedoch, wie im vorliegenden Fall, andere Maßnahmen, beispielsweise umfangreiche manuelle Prüfungen und Tiefbaumaßnahmen erfordern. Für eine möglichst schnelle Wiederversorgung hält die zuständige Verteilnetzbetreiberin deshalb ein Netzkonzept sowie auseichend Material, Montage- und Tiefbaukapazitäten rund um die Uhr vor. 2 Das eingesetzte Personal wird zur Beherrschung solcher Situationen regelmäßig geschult . 3. Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige und die zukünftige Versorgungssicherheit mit elektrischem Strom im Berliner Stadtgebiet? Zu 3.: Das Niveau der Versorgungssicherheit in Berlin ist weiterhin als hoch anzusehen . Anhaltspunkte dafür, dass ein sicherer und zuverlässiger Netzbetrieb in Berlin in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein könnte, bestehen nicht. Der genannte Stromausfall in Marzahn gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Einschätzung. 4. Was plant der Senat konkret, um die Versorgungssicherheit mit elektrischem Strom im Berliner Stadtgebiet sicherzustellen? Zu 4.: Die Netzbetreiber sind nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Nach § 49 EnWG sind die Unternehmen des Weiteren verpflichtet, Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten . Grundsätzlich gilt die im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Unternehmensverantwortung . Die Energieaufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe überwacht die Einhaltung der Vorgaben und ist regelmäßig mit den örtlichen Netzbetreibern in Kontakt. Vor diesem Hintergrund finden regelmäßig Gespräche der Energieaufsichtsbehörde mit der zuständigen Verteilnetzbetreiberin statt, in denen über den aktuellen Zustand des Netzes und über zukünftige Investitionen zur Modernisierung und Optimierung im Netzbereich berichtet wird. Darüber hinaus wird die Energieaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer energiewirtschaftsrechtlichen Befugnisse anlassbezogen tätig. Insbesondere kann sie zur Erforschung einer Störung und deren Ursache die erforderlichen Auskünfte einholen sowie die zur Störungsbeseitigung im Einzelfall notwendigen technischen und nichttechnischen Maßnahmen anordnen. Berlin, den 1. April 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe