Drucksache 18 / 18 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: WLAN in der Berliner U Bahn und Antwort vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18260 vom 19. März 2019 über WLAN in der Berliner U Bahn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Weshalb soll es technisch nicht möglich sein, WLAN-Verbindungen in U-Bahn-Tunneln herzustellen? Frage 2: Ist es nicht vielmehr so, dass den Providern der Aufbau eines WLAN-Netzes in U-Bahntunneln zu teuer ist? Frage 3: Falls Frage 2) mit ja beantwortet wird: Weshalb beteiligen sich BVG und/oder Senat nicht an den Kosten? Antwort zu 1 bis zu 3: Die BVG führt aus: „In dem Artikel der BZ wurden zwei unterschiedliche Technologien und Vorhaben beschrieben: Die Fahrgäste der BVG können über das BVG-WiFi das Internet kostenlos nutzen. Dafür nutzen sie das stationäre Public WLAN auf den U-Bahnhöfen. Das stationäre Public WLAN muss selbst aber auch an das Internet angeschlossen werden, um das Internet an die Fahrgäste weiterleiten zu können. Dies erfolgt in den U-Bahnhöfen über Kabel (Ethernet). 2 Da eine vollständige Verkabelung aller U-Bahntunnel nicht wirtschaftlich ist, unterstützt die BVG die führenden Mobilfunkbetreiber beim Ausbau ihres LTE-Mobilfunknetzes in den U- Bahntunneln. Mithilfe vom LTE-Netz sind auch deutlich höhere Datenübertragungsraten möglich, die die Telekommunikationsanbieter ihren Kunden anbieten.“ Frage 4: Wie beurteilt der Senat im Hinblick auf die Attraktivität des Berliner ÖPNV die Tatsache, dass zwar auf Bahnhöfen der BVG mit kostenlosem WLAN öffentlichkeitswirksam geworben wird, dessen Bereitstellung in den Tunneln aber weder beabsichtigt noch geplant ist? Antwort zu 4: Für die Attraktivität des Berliner öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind ein gutes Angebot mit häufigen Fahrten, hoher Zuverlässigkeit, ausreichendem Platzangebot, erlebter Sicherheit und kurzen Reisezeiten wichtig. Darüber hinaus spielen auch die Informationsmöglichkeiten der Fahrgäste vor und auf ihrem Weg eine nicht zu vernachlässigende Größe, wofür heutzutage eine angemessene Kombination aus WLan und Mobilfunk hilfreich ist. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Zukunftsfähigkeit des Berliner U-Bahn-Netzes insgesamt, wenn angeblich erst keine Klimageräte in U-Bahn-Zügen und nun keine WLAN-Bereitstellung in U-Bahn-Tunneln möglich sein sollen? Antwort zu 5: Der Senat beurteilt die Zukunftsfähigkeit des Berliner U-Bahn-Netzes insgesamt als gut. Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz