Drucksache 18 / 18 266 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: Entwicklungen der Fahrverbote nach § 44 StGB im Land Berlin und Antwort vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 266 vom 19. März 2019 über Entwicklungen der Fahrverbote nach § 44 StGB im Land Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden im Zeitraum 2000 bis 23.8.2017 gemäß § 44 Absatz 1 StGB a.F. zu einem Fahrverbot verurteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Verurteilungen sowie ggf. summarische Angabe der ausgeurteilten Fahrentzugsdauer)? 2. Wie viele Personen wurden seit dem 24.8.2017 gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 StGB zu einem Fahrverbot verurteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Verurteilungen sowie ggf. summarische Angabe der ausgeurteilten Fahrentzugsdauer)? 3. Wie viele Personen wurden seit dem 24.8.2017 gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 StGB zu einem Fahrverbot verurteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Verurteilungen sowie ggf. summarische Angabe der ausgeurteilten Fahrentzugsdauer)? Welche Straftaten, die nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, waren jeweils Grundlage für die vorbezeichneten Verurteilungen? 4. Gegen wie viele Personen wurden mehrere Fahrverbote rechtskräftig gemäß § 44 Absatz 4 StGB seit dem 24.8.2017 verhängt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Verurteilungen sowie ggf. summarische Angabe der ausgeurteilten Fahrentzugsdauer)? Zu 1. bis 4.: Die Anzahl der Personen, die ein Fahrverbot nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) verhängt bekommen haben, ist der Anlage 1 zu entnehmen. Eine statistische Erfassung nach den einzelnen Absätzen oder Sätzen von § 44 StGB erfolgt nicht. Die Anzahl der Personen, denen die Fahrerlaubnis nach § 44 StGB entzogen wurde, wird jeweils für ein Jahr statistisch erhoben. Ebenso wird nicht statistisch erfasst , gegen wie viele Personen mehrere Fahrverbote rechtskräftig gemäß § 44 Abs. 4 StGB verhängt werden. 5. Wie bewertet der Senat die Entwicklungen der strafrechtlich angeordneten Fahrverbote insgesamt sowie vor dem Hintergrund der Novellierung seit dem 24.8.2017? 2 Zu 5.: Die Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft in Berlin beobachten einen Anstieg der verhängten Fahrverbote mit dem Jahr 2017. Inwieweit dieser Anstieg auf die Novellierung des § 44 StGB zurückzuführen ist, lässt sich statistisch jedoch nicht sicher belegen und damit für den Senat nicht abschließend bewerten. 6. Wie bewertet der Senat insbesondere die Wirkung des § 44 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 4 StGB? Zu 6.: Die ersten statistischen Anzeichen für einen Anstieg der verhängten Fahrverbote deuten darauf hin, dass diese neue Regelung in der Praxis angenommen wird und zur Anwendung kommt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin gibt es bisher wenige Anwendungsfälle des § 44 Abs. 4 StGB. Die Wirkung der Neuregelung des § 44 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 StGB im Sinne spezial- oder generalpräventiver Effekte kann erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums der Normanwendung evaluiert werden. Berlin, den 3. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S 18/18266 Anlage 1 Fahrverbote nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Verurteilte mit Nebenstrafen und Nebenfolgen insgesamt 2.942 2.813 2.664 2.572 2.553 2.845 2.578 2.582 2.930 2.817 2.592 2.474 2.000 2.061 1.946 2.344 2.466 2.639 Fahrverbot gegen Erwachsene 1.362 1.182 1.123 1.114 1.203 1.118 1.000 998 1.109 1.052 968 913 867 864 821 866 885 909 1 Monat 517 426 401 383 426 403 381 395 439 396 388 367 338 345 358 338 384 368 mehr als 1 Monate bis einschließlich 2 Monate 276 251 215 196 227 195 183 188 209 212 181 167 143 154 129 167 145 165 mehr als 2 Monate bis einschließlich 3 Monate 569 505 507 535 550 520 436 415 461 444 399 379 386 365 334 361 356 376 Fahrverbot gegen Heranwachsende 90 67 66 65 61 46 46 62 57 44 22 30 16 23 13 12 11 12 1 Monat 38 28 29 21 24 22 12 22 20 22 3 10 8 7 5 4 4 6 mehr als 1 Monate bis einschließlich 2 Monate 24 15 11 13 9 10 11 16 15 6 6 12 1 6 3 3 4 3 mehr als 2 Monate bis einschließlich 3 Monate 28 24 26 31 28 14 23 24 22 16 13 8 7 10 5 5 3 3 Fahrverbot gegen Jugendliche 0 0 2 1 4 0 0 0 1 0 0 1 1 1 1 0 0 0 1 Monat 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 0 0 mehr als 1 Monate bis einschließlich 2 Monate 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr als 2 Monate bis einschließlich 3 Monate 0 0 1 1 2 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 *) Die Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Quelle: Strafverfolgungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 2000-2017