Drucksache 18 / 18 270 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2019) zum Thema: Rechtsmittel gegen Taser-Einsatz? und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18270 vom 19. März 2019 über Rechtsmittel gegen Taser-Einsatz? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden in Berlin im Rahmen des Probelaufs seit 2017 bis heute Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG), umgangssprachlich Taser, im Einsatz von Berliner Vollzugsbeamten angewandt? Bitte aufschlüsseln nach tatsächlichem Einsatz, Androhung, Quartal und Abschnitt. Zu 1.: Im Rahmen des Probelaufes wurde bei folgenden Einsätzen jeweils das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) ausgelöst: 4. Quartal 2017 anlässlich eines versuchten Suizids, 1. Quartal 2018 anlässlich eines versuchten Suizids, 1. Quartal 2019 anlässlich einer häuslichen Gewalt zur Abwehr eines Messerangriffes gegen Polizeidienstkräfte. Alle Einsätze fanden im Bereich des Polizeiabschnitts 53 statt. Fälle, bei denen der Einsatz des DEIG lediglich angedroht, aber nicht durchgeführt wurde, gab es bislang nicht. 2. Wie oft wurden Rechtsmittel nach einem tatsächlichen Einsatz eines DEIG durch die Betroffenen eingelegt? Zu 2.: Bislang wurden keine Rechtsmittel nach einem tatsächlichen Einsatz eines DEIG durch die Betroffenen eingelegt. 3. Gab es bereits eine Befassung des Berliner Verwaltungsgerichts mit der Rechtsfrage, ob die Einsätze des DEIG von Berliner Vollzugsbeamte auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage erfolgen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 3.: Nein. 4. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, dass sich das Land Berlin beim Einsatz des DEIG im Rahmen des Probelaufs Amtshaftungsansprüchen aussetzen könnte? Seite 2 von 2 Zu 4.: Der Senat schätzt das Risiko als gering ein. Die dienstlich mit dem DEIG ausgerüsteten Einsatzkräfte werden zuvor im Rahmen eines Grundlehrgangs durch zertifizierte Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer im Umgang mit dem Gerät geschult. Darüber hinaus werden sie in regelmäßigen Abständen fortgebildet. Berlin, den 05. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport