Drucksache 18 / 18 272 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2019) zum Thema: Öffentliche Auftragsvergabe Berlin – Teil II und Antwort vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18272 vom 19. März 2019 über Öffentliche Auftragsvergabe Berlin - Teil II ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1a) Ist die verpflichtende Einführung zentraler Vergabestellen bzw. der elektronischen öffentlichen Auftragsvergabe mit einem Senatsbeschluss oder mit einer weiterführenden Rechtsgrundlage den Berliner Verwaltungen auferlegt worden? Zu 1a): Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/17951 vom 18.02.2019 verwiesen. 1b) Wurden den Berliner Verwaltungen (unmittelbare Landesverwaltung) Vorgaben zur Einführung zentraler Vergabestellen im Hinblick auf Pflichtangaben, Durchführung und Kontrolle öffentlicher Aufgaben sowie zur finanziellen und personellen Ausstattung gemacht? Zu 1b): Den Berliner Verwaltungen (unmittelbare Landesverwaltung) wurden keine Vorgaben zur Einführung zentraler Vergabestellen im Hinblick auf Pflichtangaben, Durchführung und Kontrolle öffentlicher Aufgaben sowie zur finanziellen und personellen Ausstattung gemacht. 1c) Erhalten die Senats- und Bezirksverwaltungen zur Einführung der elektronischen Vergabe sowie auch das Modell Bezirksamt in der Vergangenheit eine finanzielle oder auch andere Unterstützung? Zu 1c): Im Hinblick auf die Verpflichtungen zur elektronischen Vergabe wurden und werden den Senats- und Bezirksverwaltungen zentrale Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützungen bestanden und bestehen in der Bekanntmachungs - und Vergabeplattform, der landesweiten zentralen IT-Verfahrensverantwortung für die Anwendung der elektronischen Vergabe sowie in Rundschreiben mit vorgehensbezogenen Festlegungen und Darstellungen. Im Rahmen der Einführung wurden den Senats- und Bezirksverwaltungen zudem Teilnahmen an einer Informa- Seite 2 von 2 tionsveranstaltung sowie an Basis-Schulungen und Mandant/innen-Workshops angeboten . Für die Übernahme und Wahrnehmung der genannten zentralen Verfahrensverantwortung auch für den Bereich der nichtbaulichen Beschaffungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zusätzliche Sachmittel und Stellen erhalten . Um die Einführung der zentralen Vergabestellen und deren Einbindung in die landesweite eVergabe-Plattform zu unterstützen wurden die Senatsverwaltungen ermächtigt , zwei Beschäftigungspositionen (Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, für Kultur und Europa sowie für Stadtentwicklung und Wohnen) bzw. eine Beschäftigungsposition (übrige Senatsverwaltungen ) für zwei Jahre zuzulassen und zu besetzen. Diesbezüglich soll der nachgewiesene Mehrbedarf an Personalmitteln im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts durch eine entsprechende Stellenausstattung Berücksichtigung finden . 2) Welche Verwaltungseinheiten haben mit anderen Verwaltungseinheiten Servicevereinbarungen? 3) Welche Einkaufsgemeinschaften zwischen den Bezirken gab/gibt es? Welche Leistungen wurden gemeinschaftlich bestellt? (Mit der Bitte um Auflistung von Leistung, Menge, Betrag, Gesamtsummierung der letzten 10 Jahre) Zu 2) und 3): Erhebungen über beschaffungsbezogene Servicevereinbarungen zwischen den Verwaltungseinheiten der Landesverwaltung sowie Einkaufsgemeinschaften zwischen den Bezirken werden nicht geführt. Berlin, den 02. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport