Drucksache 18 / 18 273 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2019) zum Thema: Bearbeitung von Störungen an Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalgebern und Antwort vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18273 vom 19. März 2019 über Bearbeitung von Störungen an Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalgebern Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Störungen an Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalgebern wurden im letzten Jahr gemeldet (bitte, wenn möglich, jeweils pro Bezirk auflisten)? Antwort zu 1: Die Anzahl der gemeldeten Störungen an Lichtsignalanlagen (LSA) mit akustischen Signalgebern betrug im Jahr 2018 insgesamt 5.859, sie teilt sich wie folgt auf die Bezirke auf: Charlottenburg-Wilmersdorf 467 Friedrichshain-Kreuzberg 393 Lichtenberg 566 Marzahn-Hellersdorf 439 Mitte 973 Neukölln 299 Pankow 880 Reinickendorf 130 Spandau 223 Steglitz-Zehlendorf 386 Tempelhof-Schöneberg 331 Treptow-Köpenick 772 2 Frage 2: Wie viel Prozent der Störungen konnten nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden? Frage 3: Wie lange hat durchschnittlich die Behebung von Störungen gedauert? Antwort zu 2 und 3: Insgesamt 55,33 % dieser Störungen konnten innerhalb der ersten 24 Stunden behoben werden; die durchschnittliche Behebungsdauer betrug rund 7,2 Tage. Störungen können sehr unterschiedliche Ursachen haben und nicht jede Störung führt zu einem Ausfall der LSA. Frage 4: Welchen Optimierungsbedarf gibt es aus Sicht des Senats bei der Bearbeitung der Störungen? Frage 5: Inwiefern hält der Senat das bestehende Meldesystem für Störungen für niedrigschwellig? Sind aus Sicht des Senats diesbezüglich Verbesserungen geplant? Antwort zu 4 und 5: In einigen Fällen können das Erkennen und die Meldung der Störung zu zeitlichen Verzögerungen führen, wenn diese von der LSA technisch nicht alleine erkannt wird. In diesen Fällen muss eine gesonderte Meldung erfolgen, beispielsweise durch eine Bürgerin oder einen Bürger. Alternativ wird diese Störung erst bei der nächsten Wartung der LSA erkannt und instandgesetzt. Gleichwohl werden die meisten Störungen von den LSA automatisch erkannt und an die Verkehrsregelungszentrale gemeldet. Für diese Meldungen wird umgehend eine Störmeldung zur Instandsetzung heraus gegeben. Berlin, den 01.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz