Drucksache 18 / 18 274 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2019) zum Thema: Sind Berlins Ämter inklusive? und Antwort vom 06. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18274 vom 19. März 2019 über Sind Berlins Ämter inklusive? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen hätte eine umfassende Datenerhebung und -auswertung bei den Berliner Ämtern erfordert. Der Senat ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen. Insoweit sind alle von den Ämtern in der Kürze der Zeit übermittelten Informationen in die Beantwortung eingeflossen. 1. Welche Einrichtungen der Bezirke bzw. des Landes mit starkem Publikumsverkehr, wie z.B. Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen, Finanzämter, Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter, sind umfassend barrierefrei und für Rollstuhlfahrer nutzbar? 2. Welche Einrichtungen werden bis wann entsprechend ertüchtigt werden? Zu 1. und 2.: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam): Die durch die SenBildJugFam genutzten Dienstgebäude sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich. Einzige Ausnahme stellt derzeit der vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übernommene Standort des Berliner Notdienstes Kinderschutz (BNK) in der Mindener Straße 14 dar. Eine Liste der am meisten durch Publikumsverkehr frequentierten Standorte ist als Anlage beigefügt. Die Arbeitsbereiche der SenBildJugFam mit starkem Publikumsverkehr sind fast ausschließlich in bezirklichen oder fremdangemieteten Liegenschaften untergebracht, 2 bei denen die Zugänge barrierefrei möglich und Behinderten-WC´s vorhanden sind. Für den Standort des Berliner Notdienstes Kinderschutz (BNK) befindet sich ein barrierefreier Zugang derzeit in Planung. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo): Barrierefrei und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar sind folgende Einrichtungen des LAGeSo: Dienstgebäude (DG) Turmstraße 21, Haus A, Referat I A - Landesprüfungsamt DG Turmstraße 21, Haus M, Referat I D/E - Ärztlicher Dienst und Zentrale Medizinische Gutachtenstelle DG Darwinstraße 13-17, Referat II C - Integrationsamt DG Sächsische Straße 28/30 Referat III C/D Kundencenter/Versorgungsamt Alle Einrichtungen des LAGeSo sind barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: Das Sozialamt im Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf ist grundsätzlich barrierefrei erreichbar. Da es sich dabei allerdings um ein historisches Gebäude aus der Zeit des Jugendstils handelt, sind die Zugänge kompliziert und die Orientierung im Gebäude - auch für nicht behinderte Menschen - schwierig. Die Bereiche mit starkem Publikumsverkehr des Gesundheitsamtes im Standort Hohenzollerndamm wie die Lebensmittelpersonalberatungsstelle, die Beratungsstelle für Behinderte und pflegebedürftige Personen sowie das Zentrum für sexuelle Gesundheit sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar. Das Rathaus Charlottenburg- Wilmersdorf soll im Rahmen des Investitionspaktes grundlegend saniert werden. Ordnungsamt, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177: Ja. Amt für Bürgerdienste: Alle Standorte der Bürgerämter sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrer nutzbar. Standesamt: Im Standort Berkaer Platz 1, "Rathaus Schmargendorf", in dem keine Sachbearbeitung, sondern nur Eheschließungen stattfinden, befindet sich auf der Rückseite ein Fahrstuhl, mit dem Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie in der Bewegung Eingeschränkte problemlos in die 1. Etage kommen, in der sich das Trauzimmer befindet. Der Standort Alt-Lietzow 28, "Villa Kogge" ist nicht barrierefrei, da bis zum inneren Eingang mehrere Stufen zu überwinden sind. Bisher hat dies aber nicht zu Beschwerden geführt, da Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, die selber heiraten wollen oder als Gast/Trauzeugin/Trauzeuge bei einer Eheschließung anwesend sind, sich von anderen Gästen haben die Stufen hochtragen lassen. Auf die bewegungseingeschränkten oder Rollstuhl fahrenden Menschen, die hier die Eheschließung anmelden oder eine Auskunft haben wollen und deshalb in die 1. Etage müssten, wird dahingehend Rücksicht genommen, dass diese von den Kolleginnen und Kollegen im Erdgeschoss bedient werden. Die Urkundenstelle und das Geburtenregister im Rathaus Charlottenburg sind barrierefrei. Die Villa Kogge kann nicht barrierefrei "umgerüstet" werden, da diese zum einen unter Denkmalschutz steht und es zum anderen aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, z. B. einen Außenfahrstuhl, eine Rampe oder innen einen Treppenlift anzubringen. Fachbereich Wohnen, Rathaus Charlottenburg: Der Fachbereich ist bedingt barrierefrei über den Lastenaufzug auf Ebene 2 und 2+ erreichbar, allerdings ist der Flurbereich vor der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eng. Änderungen sind nicht möglich. 3 Fachbereich Staatsangehörigkeiten, Standort Berkaer Platz 1, Rathaus Schmargendorf: Der Bereich ist nach dem Einbau eines Außenaufzuges barrierefrei zu erreichen. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Im Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg ist eine rollstuhlgerechte Erreichbarkeit gegeben. Ein rollstuhlgerechtes WC für Menschen mit Behinderungen ist leider nur über einen separaten Schlüssel erreichbar, der an der Pforte abgeholt werden muss. Barrierefreiheit (dies betrifft auch ein Leitsystem) ist darüber hinaus nicht gegeben; das Dienstgebäude weist einen erheblichen Sanierungsstau aus. Bezüglich des Dienstgebäudes, in dem das Amt für Soziales seinen Sitz hat, existieren Planungen für eine Sanierung. Eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Maßnahmenplanung, in deren Zuge auch Barrierefreiheit hergestellt werden kann, sowie eine Zeitplanung ist der Amtsleitung gegenüber bisher nicht kommuniziert worden. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Umfassend barrierefrei ist das Rathaus Tempelhof, in dem das Amt für Soziales untergebracht ist, nicht, nicht einmal barrierearm. Das Dienstgebäude weist einen erheblichen Sanierungsstau aus. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gibt es jedoch Zugangsmöglichkeiten. Bezüglich des Rathauses Tempelhof, in dem das Amt für Soziales seinen Sitz hat, existieren Planungen für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Rathauses im Rahmen der Entwicklung eines neuen Stadtquartiers für den Wohnungsneubau in Berlin, der sogenannten "Neuen Mitte Tempelhof". Eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Maßnahmenplanung, in deren Zuge auch Barrierefreiheit hergestellt werden kann, ist der Amtsleitung angeboten worden und das Amt für Soziales wird diese Möglichkeit der Mitwirkung nutzen. Es wird erwartet, dass Bauplanungsunterlagen im III. Quartal 2023 vorliegen werden. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Die Dienstgebäude des Amtes für Soziales Lichtenberg in Alf-Friedrichsfelde 60 und Alfred-Kowalke-Str.24 sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: Alle Bürgerämter sowie das Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf sind rollstuhltauglich, nicht jedoch barrierefrei im Hinblick auf alle Arten von körperlichen Einschränkungen (Blindheit, Hörbehinderung u.v.m.). Eine weitere Ertüchtigung zur Herstellung von Rollstuhltauglichkeit ist nicht erforderlich. Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: Alle bezirklichen Dienstgebäude mit starkem Publikumsverkehr sind gemäß DIN 18040 barrierefrei gestaltet und für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (insb. Rollstuhlfahrende) nutzbar. Nicht rollstuhlgerecht ist der Standort in der Stargardtstraße. Einige Jugendfreizeiteinrichtungen weisen Ertüchtigungsbedarfe hinsichtlich der Barrierefreiheit auf. Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Tegel und Märkisches Viertel sind umfassend barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. In der Filiale Reinickendorf-Ost sind etwa die Hälfte der Arbeitsplätze barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erreichbar. Die Filiale Heiligensee (in einem Polizeigebäude gelegen) ist nicht barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Reinickendorf ist über den hauseigenen Hof mit einem Fahrstuhl ausgestattet, der die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten ermöglicht. Zudem sind ein 4 Behindertenparkplatz und eine Behindertentoilette vorhanden. Erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten sind für 2020/21 geplant. Im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen wird der Standort in der Stargardtstraße entsprechend ertüchtigt. Im Bürgeramt Reinickendorf-Ost dürfte eine Ertüchtigung aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich sein. In Heiligensee wohl ebenso, bauliche Maßnahmen liegen dort in der Zuständigkeit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), da diese Filiale in einem Polizeigebäude liegt. Bezirksamt Neukölln von Berlin: Im Bezirk Neukölln sind folgende Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr, wie z. B. Bürgerämter, Finanzämter, Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar: Alt-Buckow 16, Bürgeramt Blaschkoallee 32, Dienstgebäude mit Bürgeramt Boddinstr. 34, Dienstgebäude, VHS, Musikschule Britzer Damm 93, Jugendamt Donaustr. 89, Sozialamt Gutschmidtstr. 31, Gesundheitsdienst Hermannstr. 214, Dienstgebäude Hertzbergstr. 22, Dienstgebäude Juliusstr. 67, Dienstgebäude Karl-Marx-Str. 83, Rathaus Mittelbuschweg 8, Dienstgebäude Zwickauer Damm 52, Bürgeramt Gesundheitsamt: Das Dienstgebäude in der Gutschmidtstraße (Standort Britz) ist uneingeschränkt barrierefrei (inkl. Sanitäranlagen) für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar. Weiterhin sind die Räumlichkeiten im Kindl-Boulevard und das Dienstgebäude in Rudow (EG) barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar. Aktuell gibt es keine Planungen zu diesbezüglichen Umbauten, zumal das Dienstgebäude in der Blaschkoallee unter Denkmalschutz steht. 3. Welche Einrichtungen der Bezirke bzw. des Landes mit starkem Publikumsverkehr, wie z.B. Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen, Finanzämter, Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter, sind umfassend für Blinde bzw. Menschen mit Sehbehinderung nutzbar, indem z.B. Wartenummer akustisch angesagt werden oder es ein Blindenleitsystem gibt? 4. Welche Einrichtungen werden bis wann entsprechend ertüchtigt werden? Zu 3. und 4.: SenBildJugFam: In den Dienstgebäuden der SenBildJugFam gibt es gegenwärtig keine speziellen Blindenleitsysteme. Derzeit sind keine Prognosen möglich, bis wann solche Systeme bereitgestellt werden können. LAGeSo: DG Turmstraße 21, Haus A, Referat I A – Landesprüfungsamt: Taktile Systeme: Leitstreifen zum Empfang, Zimmernummern in Brailleschrift, taktile Kennzeichnung am Treppengeländer mit Hinweis auf die Etagen Akustische Systeme: Etagenansage im Aufzug DG Turmstraße 21, Haus M, Referat I D/E - Ärztlicher Dienst und Zentrale Medizinische Gutachtenstelle: 5 Taktile Systeme: Zimmernummern in Brailleschrift, Akustische Systeme: Etagenansage im Aufzug DG Sächsische Straße 28/30 Referat III C/D Kundencenter/Versorgungsamt: Taktile Systeme: Kennzeichnung Treppenlauf /Haupteingang, Zimmernummern in Brailleschrift, taktile Kennzeichnung der Treppenstufen (erste und letzte Stufe eines Absatzes) Akustische Systeme: Wartenummern – Aufrufsignal (keine Nummernansage) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: Der Besuch des Sozialamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ist für sehbehinderte Menschen nur mit personeller Hilfestellung möglich. Die Hilfe kann bei Bedarf beim Pförtner erbeten werden. Es besteht kein Blindenleitsystem. Im Dienstgebäude Hohenzollerndamm sind die Aufzüge mit zusätzlichen Bedientasten in Rollstuhlhöhe sowie mit Braille-Schrift versehen und die Etagen werden elektronisch angesagt. Die Flurtüren sind mit automatischen Türöffnern versehen. Pläne zur Ertüchtigung sind derzeit (noch) nicht bekannt. Ordnungsamt, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177: Es gibt bei der Aufrufanlage an der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle zumindest ein akustisches Signal, wenn die nächste Wartenummer im Display erscheint. Amt für Bürgerdienste: Keines der Bürgerämter ist mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Aufrufanlage unterliegt dem IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und wird nicht durch das Bezirksamt gepflegt. Die Bürgerämter Wilmersdorfer Straße und Heerstraße können nicht ertüchtigt werden, da dort eine Fremdanmietung vorliegt. Für die beiden anderen Standorte Hohenzollerndamm und Außenstelle Halemweg liegt im Moment keine Planung vor. Standesamt: Da im Rathaus Schmargendorf nur Eheschließungen stattfinden und in aller Regel die Paare Trauzeuginnen/Trauzeugen und/oder Gäste mitbringen, ist ein Blindenleitsystem nicht erforderlich. Den Fall, dass alle Beteiligten, also das Brautpaar, die Trauzeuginnen/Trauzeugen und die Gäste blind, bzw. sehbehindert sind, ist bisher noch nie vorgekommen. In der Villa Kogge werden Sehbehinderte, bzw. Blinde meist von Ihren Partnerinnen oder Partnern, bzw. anderen Personen begleitet. Aber auch, wenn diese allein hierher kommen, wird von uns entsprechend Rücksicht genommen. Fachbereich Wohnen, Rathaus Charlottenburg: Nur die Arbeitsgruppe WBS verfügt auf Grund des größeren Publikumsverkehrs über einen Wartenummernautomaten ohne akustische Signale. Der Aufruf erfolgt stets durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter. Menschen mit Behinderungen - sofern gewünscht - werden daher Termine angeboten. Es sind keine Änderungen beabsichtigt. Die Notwendigkeit ist nicht gegeben, da es in der Praxis kaum Fragen oder Beschwerden gab. Fachbereich Staatsangehörigkeiten, Standort Berkaer Platz 1, Rathaus Schmargendorf: Ein Leitsystem für Seh- oder Hörbehinderte ist nicht vorhanden. Die Nachfrage hierzu ist verschwindend gering. Personen mit Behinderungen werden nach Terminvereinbarung individuell betreut. Weitergehende technische Einrichtungen wurden bisher nicht eingerichtet, da hierzu Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen und die Kosten unverhältnismäßig hoch wären. 6 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg verfügt nicht über eine dementsprechende Einrichtung. In den Sozialen Diensten erhalten die Kunden eine Registriernummer, die erfühlt werden kann, und diese wird von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Anmeldung aufgerufen. Im Bereich Soziale Wohnhilfe werden nicht nur die Wartenummern angesagt, bei Bedarf (und dafür gibt es hier verschiedenste Gründe) werden die Betreffenden vom Wachdienst aus dem Wartebereich abgeholt und zum bzw. in das richtige Zimmer begleitet. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Es existieren Planungen für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Rathauses (s. Antwort zu 1. und 2.). Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Beide Dienstgebäude sind nicht mit einem Blindenleitsystem oder anderen Techniken für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet. Derzeit sind keine Planungen dazu bekannt. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: Keine. Derzeit nicht in Planung und nicht finanziert. Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: Im Rathaus Reinickendorf, in dem sich auch ein Bürgeramt und publikumsintensive Bereiche des Jugend-, Sozial- und Schulamtes befinden, ist teilweise ein Blindenleitsystem vorhanden. Eine akustische Ansage von Wartenummern ist bisher in keinem Gebäude installiert. Die weiteren Bürgerämter weisen keine entsprechenden Hilfen für Blinde auf. In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Reinickendorf ist kein Blindenleitsystem vorhanden, es besteht ausschließlich die Möglichkeit verbaler Kommunikation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Die persönliche Begleitung wird im Bedarfsfall gewährleistet. Die SE Facility Management wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beauftragt, eine weitergehende Qualifizierung der Dienstgebäude in Hinsicht auf Barrierefreiheit vorzunehmen. Im Dienstgebäude des Gesundheitsamtes sollen in diesem Jahr Türschilder mit Brailleschrift installiert werden. Bezirksamt Neukölln von Berlin: Gesundheitsamt: Die Dienststellen sind für Menschen mit Sehbehinderungen nur mit Unterstützung durch Begleitpersonen nutzbar. In den Bereichen des Gesundheitsamtes werden keine Wartenummern vergeben. Ein Blindenleitsystem existiert nicht. Aktuell gibt es keine Planungen zu diesbezüglichen Umbauten, zumal das Dienstgebäude in der Blaschkoallee unter Denkmalschutz steht. Bislang war die Beratung von Kindern, Jugendlichen oder Eltern mit Sehbehinderungen unproblematisch. Das Dienstgebäude des Schul- und Sportamtes Neukölln in der Boddinstraße 34, 12053 Berlin ist nicht mit einem Blindenleitsystem ausgestattet, der Publikumsverkehr erforderte bislang keine Ausgabe von Wartenummern. Die Eignung für Blinde oder Menschen mit Sehbehinderungen ist insoweit lediglich eingeschränkt möglich. Die Einrichtung eines Blindenleitsystems im fraglichen Dienstgebäude ist derzeit nicht geplant. 7 5. Welche Einrichtungen der Bezirke bzw. des Landes mit starkem Publikumsverkehr, wie z.B. Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen, Finanzämter, Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter, sind umfassend für Gehörlose nutzbar, indem es dort Gebärdendolmetscher bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die Gebärdensprache beherrschen? 6. Welche Einrichtungen werden bis wann entsprechende Kompetenzen aufweisen können? Zu 5. und 6.: SenBildJugFam: Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Gehörlose ist bei Veranstaltungen und nach vorheriger Terminvereinbarung in den Dienstgebäuden der SenBildJugFam möglich. Eine Erfassung von Dienstkräften, die über derartige Kompetenzen verfügen, ist bislang nicht erfolgt. Die Anfrage wird zum Anlass genommen, zu erfragen, welche Beschäftigten Gebärdensprache beherrschen und im Bedarfsfall um Unterstützung gebeten werden können. LAGeSo: DG Sächsische Straße 28/30 Referat III D Kundencenter/Versorgungsamt: Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher bzw. Beschäftigte, die die Gebärdensprache beherrschen sind vorhanden. Sprechstunde für Gehörlose in Gebärdensprache: Nach elektronischer Terminvereinbarung besteht die Möglichkeit via Skype zu kommunizieren. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:: Im Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es eine Mitarbeiterin, die in Gebärdensprache ausgebildet wurde. Bei Bedarf können auch externe Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher beauftragt werden. Soweit eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher erforderlich ist, werden die Kosten von Amts wegen übernommen. Im Gesundheitsamt beherrschen einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. auch Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten) in einzelnen Bereichen wie im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, im Therapeutischen Bereich sowie im Zahnärztlichen Dienst die Gebärdensprache. Ordnungsamt, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177: Fehlanzeige. Kann vom Ordnungsamt nicht beurteilt werden. Allerdings wurde ein derartiger Bedarf bislang nicht artikuliert. Amt für Bürgerdienste: Im Standort Hohenzollerndamm gibt es eine Mitarbeiterin, die die Gebärdensprache beherrscht. Vorerst sind keine Fortbildungen geplant. Standesamt: Gehörlose bringen zur Anmeldung der Eheschließung, bzw. für die Hochzeit selbst eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher mit. Wenn Gehörlose, bzw. Gehöreingeschränkte allein zum Standesamt kommen, hat es bisher trotzdem mit der Verständigung geklappt, da diese über Lippenlesen, Mimik, Gestik und schriftlichen Notizen funktioniert hat. Jedenfalls ist bisher deshalb noch keine Beanstandung von Betroffenen erfolgt. Im Moment beherrscht keine der Mitarbeiterinnen und keiner der Mitarbeiter, bzw. der Standesbeamtinnen und Standesbeamten die Gebärdensprache. Bei entsprechendem Angebot zur Schulung wäre sicher die/der eine oder andere dazu bereit. Fachbereich Wohnen, Rathaus Charlottenburg: Keine Gebärdensprachdolmetscherin und kein Gebärdensprachdolmetscher im Fachbereich vorhanden. Sollte dieser unbedingt erforderlich sein, kann auf 8 Kollegeninnen und Kollegen in anderen Abteilungen mit entsprechenden Kenntnissen zurückgegriffen werden. Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu dieser Problematik sind nicht geplant. Fachbereich Staatsangehörigkeiten, Standort Berkaer Platz 1, Rathaus Schmargendorf: Zur Gebärdensprache ist zu beachten, dass diese nicht international einheitlich ist und eine Verständigung mit Einbürgerungsbewerbern, die nur die Gebärdensprache ihres Herkunftslandes beherrschen, in der Regel nicht möglich wäre. Weltweit bestehen etwa 200 verschiedene Gebärdensprachen. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg verfügt nicht über eine dementsprechende Einrichtung. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Es besteht der gesetzliche Anspruch auf Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern. Die Kosten für diese Leistung werden von den Abteilungen übernommen, sobald eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher zur Klärung der Angelegenheiten erforderlich ist. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Gebärdensprachkompetenzen bzw. -ausbildung sind nicht bekannt. In der Regel bringen Antragstellende / Leistungsberechtigte bei Bedarf eine Person ihres Vertrauens zum Dolmetschen mit. Für vertrauliche Gespräche / Begutachtungsgespräche wird in der Regel vorab nach der Kostenübernahme gefragt und auch schon ein Angebot eingereicht. Sollte gewünscht werden, dass vom Amt Dolmetscherinnen/Dolmetscher vermittelt werden, können diese (z. B.) hier angefragt werden: https://www.bgbb.de/dolmetschen/informationen%20f%C3%BCr%20auftraggeber Es ist dem Amt für Soziales nicht bekannt, ob das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher einzustellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gebärdensprache auszubilden. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Hilfe erhalten die Bürgerinnen und Bürger über eine Kollegin aus der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Gesundheitsamt, die die Gebärdensprache umfassend beherrscht. Im Einzelfall werden bei Notwendigkeit auch Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher übernommen. Zur Frage 6 kann keine Aussage getroffen werden, da dies nicht bekannt ist. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: Nicht bekannt. Eine Mitarbeiterin mit entsprechenden Fähigkeiten befindet sich nicht mehr im Amt für Soziales. Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern , soweit zur Klärung der Angelegenheiten erforderlich. Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: Im Sozialamt, Gesundheitsamt sowie teilweise im Jugendamt können mit zeitlichem Vorlauf und entsprechender Terminvereinbarung Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher vom Gemeindedolmetscherdienst hinzugezogen werden. Im Gesundheitsamt ist ein Mitarbeiter beschäftigt, der auch als Gebärdendolmetscher arbeiten kann. Ein Gebärdendolmetscher für das Sportamt steht nicht zur Verfügung. Der Publikumsverkehr wird im Vergleich zu den anderen 9 genannten Ämtern jedoch als nicht stark frequentiert eingeschätzt. Die Bürgerämter weisen keine entsprechenden Hilfen für Gehörlose auf. In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Reinickendorf gibt es keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Gebärdensprache mächtig sind. Es gibt eine ausführliche Beschilderung, die der Orientierung dient. Es liegen dem Fachbereich Senioren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Gebärdendolmetscher vor, die bei Bedarf kontaktiert werden können. Für Menschen mit Hörbehinderungen steht eine technische Unterstützung für den Ernst-Reuter-Saal zur Verfügung. Bezirksamt Neukölln von Berlin: Es besteht der gesetzliche Anspruch auf Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern. Die Kosten für diese Leistung werden von den Abteilungen übernommen, sobald eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher zur Klärung der Angelegenheiten erforderlich ist. Es gibt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, die staatlich anerkannte Gebärdensprachdolmetscherin ist, welche in Notfällen dolmetschen könnte, bei Bedarf ist jedoch eine externe kostenpflichtige Gebärdensprachdolmetscherin oder ein externer kostenpflichtiger Gebärdensprachdolmetscher anzufordern. Im Übrigen wird zur Kommunikation Schriftverkehr (E-Mail, Fax) genutzt. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher werden im Jugendamt bei Bedarf als freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter hinzugezogen, eine ständige Anwesenheit von der Gebärdensprache kundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wäre nicht bedarfsgerecht. Im Dienstgebäude des Schul- und Sportamtes Neukölln in der Boddinstraße 34, 12053 Berlin gibt es weder Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gebärdensprache beherrschen. Die Vorhaltung entsprechender Kompetenzen war bislang nicht erforderlich; entsprechende Planungen bestehen daher derzeit nicht. 7. Welche Dienstleistungen der Bezirke bzw. des Landes, z.B. in Bürgerämtern, Kfz-Zulassungsstellen, Finanzämter, Sozial-, Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter, sind in Leichter Sprache erläutert und zu beantragen? 8. Welche Dienstleistungen werden bis wann entsprechend in Leichter Sprache aufbereitet werden? Zu 7. und 8.: LAGeSo: In Leichter Sprache im KundenCenter/Versorgungsamt des LAGeSo erhältlich: Ratgeber für Menschen mit Behinderung Antrag auf Anerkennung von Schwerbehinderung Informationsflyer (Personen-Beförderung, Merk-Zeichen, Schwerbehinderten- Ausweis, Sonder-Fahr-Dienst) Im Internet können sich Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Aufgaben des LAGeSo auch in Leichter Sprache informieren: https://www.berlin.de/lageso/leichtesprache /. Vorgesehen ist außerdem, zukünftig Anträge und Hinweise dazu sowie die wichtigsten Formulare sukzessive in Leichter Sprache zu übersetzen. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: Die Erstellung von Antragsformularen und Erläuterungen des Sozialamtes fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Entsprechende Antragsformulare liegen bisher nicht vor. Im Gesundheitsamt sind diese in Planung. 10 Ordnungsamt, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177: Derzeit Fehlanzeige. Die Beschreibung der Dienstleistungen sowie die Antragsformulare werden berlinweit in der Dienstleistungsdatenbank unter Federführung der Senatskanzlei eingestellt. Die Thematik war Gegenstand des Workshops "Inklusion" zum Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention. Amt für Bürgerdienste: Alle Dienstleistungen unterliegen Vorschriften und Gesetzen. In vielen Fällen ist die Antragstellung vorgegeben und kann nicht optimiert werden. Bei Dienstleistungen, die in ihrer Verfahrensweise verändert werden könnten, muss nach Maßgabe der Vorschriften eine berlineinheitliche Vorgehensweise durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranlasst werden. Standesamt: Wenn Heiratswillige persönlich zur Auskunft über die zur Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen und dem weiteren Vorgehen zum Standesamt kommen, wird bei Bedarf alles Notwendige in einfachen Worten erklärt. Ebenso wird bei telefonischer Auskunft verfahren. Fachbereich Wohnen, Rathaus Charlottenburg: Die verwendeten zentralen Vordrucke der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in allen drei Bereichen des Fachbereichs sind nicht in Leichter Sprache abgefasst. Änderungen sind aktuell nicht vorgesehen. Bedarf ist bisher nicht vorhanden; wäre im Zweifel von der Senatsverwaltung zu veranlassen. Fachbereich Staatsangehörigkeiten, Standort Berkaer Platz 1, Rathaus Schmargendorf: Es wäre kontraproduktiv, im Bereich der Einbürgerung Dienstleistungen in Leichter Sprache anzubieten, da Einbürgerungsbewerber grundsätzlich Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 erworben haben müssen. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Das Amt für Soziales erlässt eine Vielzahl von Bescheiden und gibt regelhaft Informationen an die Klientel der Leistungsberechtigen und Leistungsnachsuchenden weiter. Inhaltlich ist es bei selbstentwickelten Bescheiden und Informationen das Ziel, diese so verständlich wie möglich zu formulieren und die Ansätze der „Leichten Sprache“ – beispielsweise hinsichtlich der Vermeidung von Schachtelsätzen – im Blick zu haben. Die rechtlichen Hintergründe unseres Verwaltungshandelns lassen es jedoch nicht zu, diese Schriftstücke gänzlich in Leichter Sprache zu verfassen. Das ist u. a. auch der Anforderung an die Rechtssicherheit unserer Bescheide und Auskünfte geschuldet. Das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg setzt aus o. g. Gründen verstärkt auf das Angebot der „einfachen Inhaltsvermittlung“ im persönlichen Beratungsgespräch. Darüber hinaus sind wir als Bezirk auch in der berlinweiten Arbeitsgemeinschaft „Vordruckentwicklung für Open Prosoz“ (das Fachverfahren für die Leistungen der Sozialhilfe) vertreten und bringen uns sowohl mit dem Fachverstand als auch mit dem Blick auf einfache Sprache in der Verwaltung ein. Das Thema einfache Sprache spielt auch in der sozialamtsinternen AG „Kommunikation“ eine wesentliche Rolle, wenn es um die Kommunikation nach außen geht. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bisher gibt es nur Informationen zum Antrag Grundsicherung in Leichter Sprache, die auf der Website des Amtes für Soziales https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg /politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/leistungen-desgrundbedarfs abrufbar sind. Derzeit wird im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ein Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet, das auch das Thema einfache Sprache behandeln wird. 11 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Die Dienstleistungen der Ämter für Soziales sind bürgernah aber nicht in Leichter Sprache geschrieben. Die Leistungen, die die Ämter für Soziales nach den Rechtsvorschriften erbringen, werden in der Regel mittels Vordrucken beantragt. Die Vordrucke sind nicht in Leichter Sprache gestaltet. Derzeit sind keine Planungen dazu bekannt. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: Bisher keine, bei Bedarf geben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Hilfestellung. Nicht in Planung. Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: Auf der Internetseite des Amts für Soziales im Bezirksamt Reinickendorf sind Hinweise zum Antrag auf Grundsicherung in Leichter Sprache hinterlegt. Die Volkshochschule bietet im Rahmen von ERW-IN Kurse in einfacher Sprache an. Diese werden über ein gesondertes Programmheft und eigener Webseite beworben. Bürgerämter: Keine. Dies müsste auch berlinweit einheitlich eingeführt werden. Ordnungsamt: Die hier angebotenen Dienstleistungen sind über Vordrucke zu beantragen, die verständlich gegliedert sind. Es ist derzeit für Sozial- und Gesundheitsamt nicht vorgesehen, weitere Dienstleistungen in Leichter Sprache aufzubereiten. Diese Aufgabe sollte auch einheitlich auf Landesebene (beispielsweise über die Koordination des Serviceportals) wahrgenommen werden, da Mittel für eine Aufbereitung hier nicht zur Verfügung stehen. Bisher existieren im Schul- und Sportamt keine Dienstleistungen in Leichter Sprache und sind auch nicht in Planung. Bürgerämter: Derzeit gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Ordnungsamt: Eine Aufarbeitung der Vordrucke ist derzeit nicht vorgesehen. Bezirksamt Neukölln von Berlin: Im Bezirk werden einige Veröffentlichungen in Leichter Sprache übersetzt. Anträge bzw. deren Erläuterungen werden derzeit nicht in Leichter Sprache vorgehalten. Derzeit findet eine Abfrage für Schulungsangebote Thema "Analphabetisierung" unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Abteilungen statt. Im Rahmen dieser Schulungen wird das Thema "Leichte Sprache" mit angeboten werden. Der Internetauftritt des Gesundheitsamtes ist in Leichter Sprache verfügbar. Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) und der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) halten Informationen in leicht verständlicher Sprache vor. Im BKA und SpD wird das Angebot in Leichter Sprache ausgebaut, in den Übrigen Bereichen ist dies aktuell, schon wegen der Art der Angebote und Informationen, nicht geplant. Das Jugendamt ist mit den notwendigsten Aufgaben im Kontext der Website "Bezirksamt Neukölln in Leichter Sprache" berücksichtigt. Daneben ist die auf der Website des Jugendamts Neukölln die allgemeine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter "Was Jugendämter leisten - in Leichter Sprache" verlinkt. In der Dienstleistungsdatenbank des Landes Berlin ist bisher keine der Dienstleistungen des Jugendamts in Leichte Sprache umgesetzt worden. Eine dahin gehende Planung besteht bisher nicht. 12 9. Hält der Senat den aktuellen Sachstand für angemessen, um die UN-BRK zu erfüllen? Zu 9.: Der Senat sieht den Bedarf für die Weiterentwicklung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) in Bezug auf die UN- Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen der Novellierung des LGBG sind bezüglich der inklusiven Nutzung verschiedene Änderungen vorgesehen. Berlin, den 06. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage zur Schriftlichen Anfrage S 18-18274 Barrierefreie Standorte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Straße Postleitzahl Ort Bezeichnung Beratungszentrum (SIBUZ) SPS Barrierefrei Alarichstraße 12-17 12105 Ber lin Jugendberufsagentur ja Badstr. 10 13357 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Mitte Ja, bedingt - keine automat. Türen Bernhard- Weiß-Str. 6 10178 Ber lin Hauptstandort - SenBildJugFam ja Boddinstr. 34 - 38 12053 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Neukölln Ja, bedingt - keine automat. Türen Buschkrugallee 95 12359 Ber lin Jugendbewährungshilfe Ja, bedingt - keine automat. Türen im Gebäude Barrierefreie Standorte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Straße Postleitzahl Ort Bezeichnung Beratungszentrum (SIBUZ) SPS Barrierefrei Dessauerstr . 49-55 12249 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Steglitz- Zehlendorf ja Georgenstr. 35 10117 Ber lin Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) ja Eisenacher Str. 121 12685 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Marzahn - Hellersdorf ja Flottenstr. 28 - 42 13407 Ber lin Personalstelle d. SenBildJug- Fam ja Frankfurter Allee 73 c 10247 Ber lin 13. Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Berufliche Schulen ja Barrierefreie Standorte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Straße Postleitzahl Ort Bezeichnung Beratungszentrum (SIBUZ) SPS Barrierefrei Hardenbergstraße 22-24 10623 Ber lin Berliner Landeszentrale für politische Bildung ja Immenweg 8 12169 Ber lin Schulpraktisches Seminar - Steglitz- Zehlendorf (berufsbildend ) ja Innungsstr. 40 13509 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Reinickendorf ja Königstr. 36B 14109 Ber lin Sozial- pädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin- Brandenburg (SFBB) ja, bedingt - Hauptgebäude komplett barrierefrei Levetzowstr . 1-2 10555 Ber lin Bildungs- und Medientrum; Schulinspektion ; iMint- Akademie ja Mindener Str. 14 10589 Ber lin Berliner Notdienst Kinderschutz - Jugendliche u. Mädchen Nein, aber Maßnahmen sind geplant Barrierefreie Standorte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Straße Postleitzahl Ort Bezeichnung Beratungszentrum (SIBUZ) SPS Barrierefrei Mühlenhoffstr . 17 10967 Ber lin Kontakt-& Beratungsstelle für junge Menschen in Not (KuB) / Sleep-In ja Nimrodstr. 4-14 13469 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Reinickendorf ja Ostendstr. 25 12459 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Treptow -Köpenick Schulpraktisches Seminar - Treptow- Köpenick ja Streitstr. 6 13587 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Spandau ja Tino- Schwierzina -Str,. 13 13089 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Pankow ja Barrierefreie Standorte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Straße Postleitzahl Ort Bezeichnung Beratungszentrum (SIBUZ) SPS Barrierefrei Waldschulallee 29 - 31 14055 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Charl.- Wilmersdorf ja Zum Hechtgraben 1 13051 Ber lin Schulpsychologische und Inklusionspäda - gogische Beratungs - und Unterstützungs - zentren (SIBUZ) - Beratungszentrum Lichtenberg ja