Drucksache 18 / 18 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2019) zum Thema: BER-Businessplan und Entgeltkonsultationen: Alles im Lot? und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18276 vom 20. März 2019 über BER-Businessplan und Entgeltkonsultationen: Alles im Lot? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Aus welchem Jahr ist der aktuelle FBB-Businessplan für den ab 2020 geplanten BER-Betrieb? Zu 1.: Der aktuelle Businessplan der FBB ist aus dem Jahr 2018. 2. Wurden für die im Jahr 2020 geplante BER-Eröffnung bereits die erforderlichen Entgeltkonsultationen mit den Airlines geführt, die eine zentrale Bedeutung im Businessplan spielen? Wenn ja, waren die Entgeltkonsultationen für einen rentablen BER-Betrieb erfolgreich? Zu 2.: Für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) gibt es eine genehmigte Entgeltordnung , die mit der Inbetriebnahme in Kraft treten wird. Die auf Basis dieser Entgeltordnung prognostizierten Erlöse sind Bestandteil des Businessplans. 3. Welche Bedeutung hat das Double Roof Konzept im aktuellen Businessplan und werden dadurch differenzierte Entgelte für Premium- und LCC-Kunden bzw. für Airlines möglich? Zu 3.: Jede Entgeltordnung, auch die des BER, enthält verschiedene Differenzierungen bei einzelnen Entgelten (z.B. Höchstabflugmasse, Dauer der Verweilzeiten), die den gesetzlichen Anforderungen des § 19 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) entsprechen müssen. Eine Differenzierung nach dem Geschäftsmodell der Airlines ist nicht zulässig . 4. Wie wird diese differenzierte Gebührenordnung aufrechterhalten, wenn Schönefeld-Alt nach FBB- Aussagen nur bis 2025 offengehalten werden soll? 2/2 Zu 4.: Gemäß § 19 b LuftVG hat der Flughafenbetreiber mindestens einmal im Jahr eine Konsultation mit den Flughafennutzern bezüglich der Entgeltordnung durchzuführen . Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, wird die FBB die Nutzer konsultieren und eine neue Genehmigung beantragen. 5. Auf welcher rechtlichen Basis wird das Terminal von Schönefeld-Alt für den Verkehrsflug offengehalten , obwohl im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich nur Regierungsflüge genannt werden? Zu 5.: Siehe Antworten des Senats zur Schriftlichen Anfrage 18/18156. 6. Wie will die FBB die erforderlichen differenzierten Gebühren und Passagiergrundentgelte diskriminierungsfrei umsetzen, falls Schönefeld-Alt mit der BER-Eröffnung nicht für den Verkehrsflug zur Verfügung steht oder 2025 geschlossen wird? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 4. Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen