Drucksache 18 / 18 285 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Kampf gegen Rockerkriminalität – Der Mord in Lichtenberg vom 26.08.2016 (III) und Antwort vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18285 vom 14. März 2019 über Kampf gegen Rockerkriminalität - Der Mord in Lichtenberg vom 26.08.2016 (III) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse haben das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin zum Mord an Dirk S. vom 26.08.2016 nach fast drei Jahren gewonnen? 2. Sind die Ermittlungen in diesem Mordfall inzwischen abgeschlossen und wenn ja, seit wann genau? Zu 1. und 2.: Wegen der weiterhin andauernden Ermittlungen ist eine - zumal detaillierte - Mitteilung des Ergebnisses der Ermittlungen derzeit nicht möglich. Diese richten sich nunmehr wieder gegen Unbekannt, weil das Verfahren gegen die ursprünglich Beschuldigten jeweils nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden ist. Ungeachtet dessen kann festgestellt werden, dass gleichermaßen konkrete wie umfangreiche Erkenntnisse erlangt werden konnten, die indes wegen der anderenfalls insbesondere zu besorgenden Gefährdung des Untersuchungszweckes ebenfalls nicht mitteilungsfähig sind. 3. Welche wahrscheinlichen oder erwiesenen Motive liegen für den Mord an Dirk S. vor? Zu 3.: Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, erscheint eine belastbare Aussage zum Hintergrund der Tat nicht möglich; jedenfalls liegen beweisbare Erkenntnisse hierzu derzeit nicht vor. 4. Wie viele Ermittler, sowie Staatsanwält/innen und Oberstaatsanwält/innen sind bzw. waren an der Ermittlung zum Mord an Dirk S. beteiligt? Zu 4.: Das betreffende Ermittlungsverfahren wird seitens der Staatsanwaltschaft Berlin - abgesehen von Ausnahmen urlaubs- oder abwesenheitsbedingter Vertretungen - durch einen Oberstaatsanwalt bearbeitet. Bei der Polizei Berlin werden hierzu keine validen Daten im Sinne der Anfrage geführt. 2 5. Wurden bereits alle Spuren ausgewertet? Zu 5.: Nein, siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. 6. Handelt es sich bei diesem Mordfall um einen Auftragsmord bzw. kann Auftragsmord bereits mit Sicherheit ausgeschlossen werden? Zu 6.: Einen sogenannten „Auftragsmord“ mit Sicherheit auszuschließen, vermag die Staatsanwaltschaft vorliegend nicht. Andererseits fehlt es, jedenfalls bislang, an belastbaren Hinweisen auf einen solchen. 7. War dieser Mordfall schon einmal bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ zu sehen bzw. gibt es Überlegungen diesen Fall dort bundesweit zu thematisieren? Zu 7.: Im vorliegenden Verfahren hat es bis zum heutigen Tage einen entsprechenden Beitrag in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ nicht gegeben. Ein solcher ist nach Kenntnis des Senats auch nicht in Aussicht genommen. Berlin, den 3. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung