Drucksache 18 / 18 292 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Katastrophenschutz in Berlin: Wie sicher sind unsere Krankenhäuser? und Antwort vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18292 vom 19. März 2019 über Katastrophenschutz in Berlin: Wie sicher sind unsere Krankenhäuser? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Berliner Krankenhäuser verfügen über ein eigenes Notstromaggregat, das bei Stromausfall die Stromversorgung gewährleisten kann? Zu 1.: Alle Berliner Krankenhäuser müssen nach § 2 Krankenhausverordnung (KhsVO) in Verbindung mit §§ 3, 52 Bauordnung für Berlin (BauOBln) und der DIN VDE 0100- 710 – Ausführung von elektrischen Anlagen in Krankenhäusern Notstromaggregate vorhalten, soweit sie medizinisch genutzte Bereiche betreiben, die nach der Definition der DIN-Norm in Gruppe 1 oder Gruppe 2 einzuordnen sind. Gruppe 1 umfasst medizinisch genutzte Bereiche, in denen die elektrische Anlage beim Auftreten eines ersten Körper- oder Erdanschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes abgeschaltet werden kann. Dazu gehören z.B. Entbindungsräume, Endoskopieräume oder Räume für kernspintomographische Untersuchungen (MRT). Gruppe 2 umfasst medizinisch genutzte Bereiche, in denen die elektrische Anlage beim Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes nicht abgeschaltet werden darf. Dazu gehören z.B. Operationsräume, Intensivstationen oder Herzkatheterräume. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie Personal. Daher müssen im Falle eines Fehlers im allgemeinen Netz nicht nur die Einrichtungen in den Bereichen der Gruppen 1 und 2 durch das Notstromaggregat weiter betrieben werden, sondern beispielsweise auch Feuerwehraufzüge, Feuerlöscheinrichtungen oder Alarmanlagen, vgl. Ziffer 710.564.5 der DIN-Norm. 2. Wie lange hält die Versorgung durch die Notstromaggregate jeweils an und was geschieht in Katastrophenfällen , in denen eine längere Versorgung notwendig wäre? Zu 2.: Rechtsgrundlage ist hier § 2 Krankenhausverordnung (KhsVO) in Verbindung mit §§ 3, 52 Bauordnung für Berlin (BauOBln) und der DIN VDE 0100-710 – Ausführung von elektrischen Anlagen in Krankenhäusern. Das Notstromaggregat muss eine Versor- Seite 2 von 5 gung der für Patientinnen und Patienten relevanten Bereiche für mindestens 24 Stunden sicherstellen können, vgl. 710.562.5 der DIN-Norm. Die Betriebsdauer von 24 Stunden kann bis auf 3 Stunden verringert werden, wenn die medizinische Anforderung erfüllt ist, die Verwendung des Bereichs für die Behandlung/Untersuchung sichergestellt ist und jegliche Evakuierung des Gebäudes komplett innerhalb von 3 Stunden realisiert werden kann. Weitergehende Vorsorgemaßnahmen von Krankenhäusern (z.B. Vorhaltung eines größeren Tanks) werden auf freiwilliger Basis vorgenommen. Soweit die Nachtankung der Netzersatzanlage gesichert ist, ist die Versorgung auch über 24 Stunden hinaus möglich. Die Treibstoffversorgung wird im Fortgang durch die Krankenhäuser selbst gewährleistet. 3. Wie viele und welcher Berliner Krankenhäuser verfügen über eine Notfallplanung im Katastrophenfall ? Zu 3.: Laut § 42 Absatz 1 KhsVO stellen die Krankenhäuser in eigener Verantwortung zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Großschadensereignissen und von besonderen Gefahrenlagen ausgehen, Alarmierungspläne auf, in denen die Auslösung des Alarms, die Alarmierung des Krankenhauspersonals und die Unterrichtung Dritter geregelt wird. Diese Pläne werden regelmäßig aktualisiert. Als Hilfestellung existiert ein Leitfaden Krankenhausalarmplanung, der allen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt wurde. 4. Welche Krankenhäuser haben die Notfallplanungen regelmäßig geübt? Wann hat welches Krankenhaus in den Jahren 2018 und 2019 Katastrophenübungen durchgeführt? Zu 4.: Seit 1985 werden in den Berliner Aufnahmekrankenhäusern auf Grundlage des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) i.V.m. § 42 Absatz 6 der Krankenhausverordnung (KhsVO) Vollübungen zur Erprobung der Einsatzbereitschaft aller Funktionsbereiche, des Krankenhauses und der Praktikabilität der aufgestellten Einsatzpläne durchgeführt . Die Übungen finden in allen 38 Berliner Aufnahmekrankenhäusern statt, wobei ab 2018 der Turnus für jedes Krankenhaus auf 3 Jahre verkürzt wurde. Jede Übung wird seitens der zuständigen Senatsverwaltung mittels eines umfangreichen Berichts ausgewertet. Dieser Bericht ist Grundlage einer Auswertungsbesprechung, die gemeinsam mit der Krankenhausleitung (Direktorium, Geschäftsführung) nach der Übung durchgeführt wird. Hier wird festgelegt, welche Maßnahmen durch das Krankenhaus eingeleitet werden können, um Defizite, die bei der Übung erkenntlich wurden , zu beseitigen. Die Übungsauswertung mit den Leitungen der Krankenhäuser ist ein wichtiger Bestandteil zur kontinuierlichen Verbesserung der Krankenhausalarmplanung und der Funktionsfähigkeit im Katastrophen- und Großschadensfall. Die Verpflichtung der Krankenhäuser nach § 42 KhsVO, die Alarmierungspläne regelmäßig fortzuschreiben , wird durch dieses Verfahren kontinuierlich überprüft. Konkret wurden im Jahr 2018 in folgenden Krankenhäusern Vollübungen durchgeführt : 10.04.2018: Evangelische Elisabeth Klinik 18.04.2018: Charité – Campus Benjamin Franklin Seite 3 von 5 03.05.2018: Franziskus Krankenhaus 23.05.2018: St. Marien-Krankenhaus Berlin 24.05.2018: Bundeswehrkrankenhaus Berlin 07.06.2018: Maria Heimsuchung, Caritas-Klinik Pankow 11.06.2018: Vivantes Humboldt-Klinikum 20.06.2018: Park-Klinik Weißensee 24.07.2018: Helios Klinikum Berlin, Klinikum Buch 21.08.2018: St. Joseph-Krankenhaus Tempelhof 03.09.2018: DRK Kliniken Berlin | Mitte 06.09.2018: Schlosspark-Klinik 10.09.2018: Martin-Luther-Krankenhaus 09.10.2018: St. Hedwig-Kliniken Berlin – Krankenhaus Hedwigshöhe 17.10.2018: Vivantes Wenckebach-Klinikum Zusätzlich werden anlassbezogen weitere Trainings und Stabsübungen durchgeführt. Da die Krankenhausübungen unangekündigt vollzogen werden, können die Übungstermine und –orte für das Jahr 2019 nicht bekannt gegeben werden. Geplant sind jedoch in diesem Jahr mindestens zehn Krankenhausvollübungen. Bereits durchgeführt wurde die Krankenhausvollübung im Dominikus-Krankenhaus am 18.03.2019. Neben den durch den Senat koordinierten Übungen überprüfen die Krankenhäuser ihre Alarmierungspläne durch regelmäßige Übungen, die sie in eigener Verantwortung durchführen, vgl. § 42 Absatz 5 KhsVO. 5. Wie viele und welche Wachen der Berliner Freiwilligen Feuerwehr verfügen über Notstromaggregat ? Was für Aggregate sind dies und wie lange sind die jeweiligen Laufleistungen? Zu 5.: Die Wachen der Freiwilligen Feuerwehren in Berlin verfügen über keine stationären Netzersatzanlagen. Jedoch sind an den Gebäuden sogenannte Einspeisungspunkte vorhanden, um im Bedarfsfall eine Versorgung über eine mobile Netzersatzanlage zu gewährleisten. Sofern eine Freiwillige Feuerwehr auf einer Berufsfeuerwache untergebracht ist, wird diese im Bedarfsfall durch eine Notstromeinspeisung der Berufsfeuerwache versorgt. 6. Über wie viele Notstromaggregate verfügt das THW? Was für Aggregate sind dies und wie lange sind die jeweiligen Laufleistungen? Zu 6.: Das THW als Bundesanstalt gehört organisatorisch zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, daher kann der Senat keine Aussagen über die Ausstattung des THW treffen.. Die Bundesanstalt THW wird nur auf Anforderung zum Beispiel durch die Feuerwehr, Bundespolizei, Landespolizei, den Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen tätig und nimmt dann Aufgaben der technischhumanitären Hilfe wahr. Seite 4 von 5 7. Wie hoch sind aktuell die Dieselvorräte für die Aggregate und woher kommen diese? Zu 7.: Bei der Berliner Feuerwehr gibt es derzeit keine Bevorratung von Dieselkraftstoffen für Netzersatzanlagen. Eine Betankung der Netzersatzanlagen im Katastrophenfall erfolgt auf Grundlage des Betankungskonzeptes der Berliner Feuerwehr. 8. Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats die Möglichkeit, durch digitale oder analoge Angriffe die Energieversorgung in Krankenhäusern zu unterbrechen? Zu 8.: Krankenhäuser sind in grundsätzlich allen Bereichen verpflichtet, notwendige Sicherheitsstandards einzuhalten und dazu alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die betriebenen Anlagen und genutzten materiellen Ressourcen den jeweils aktuellen technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vor Fremdeinwirkungen Dritter geschützt sind. Konkrete Angaben zu der Möglichkeit, durch digitale oder analoge Angriffe die Energieversorgung in Krankenhäusern zu unterbrechen, liegen dem Senat nicht vor. 9. Welche Erfahrungen haben die Krankenhäuser mit einer Unterbrechung der Energieversorgung gemacht? Zu 9.: In Berlin fällt die Stromversorgung in unterschiedlicher örtlicher wie zeitlicher Ausweitung unregelmäßig aus. Betroffene Krankenhäuser werden in einem solchen Fall über die hauseigenen Netzersatzanlagen versorgt. Beim Stromausfall in Berlin Köpenick im Februar 2019 waren zwei Krankenhäuser betroffen – Krankenhaus Hedwigshöhe und DRK Krankenhaus Köpenick. Beim Eintreten des Stromausfalls sprangen in beiden Häusern die hauseigenen Netzersatzanlagen problemlos an. Im Krankenhaus Köpenick ergaben sich im Laufe der Nacht jedoch technische Probleme, daher wurde das THW eingeschaltet, welches die Notstromversorgung durch mobile Netzersatzanlagen über den externen Einspeisepunkt sicherstellen konnte. 10. Welche Vorsichts- bzw. Sicherheitsmaßnahmen haben die Berliner Krankenhäuser gegen einen Angriff auf die Energieversorgung jeweils bereits eingeleitet? Zu 10.: Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. 11. Der Katastrophenschutzbeauftragten des DRK Berlin sagte, dass es gravierende Mängel in der Notfall-Kommunikation gebe. Innensenator Geisel bestätigte, dass es zusätzliche 1.300 digitale Funkgeräte für freiwillige Helfer brauche. Bis wann sollen diese angeschafft werden? Zu 11.: Während des Stromausfalls in Köpenick stand der Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vollumfänglich zur Verfügung. Alle Hilfsorganisationen, die für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz eingesetzt werden, sind mit digitalen Funkgeräten (Fahrzeug- und Handfunkgeräte) ausgestattet worden. Das trifft auch auf das DRK zu. Darüber hinaus verfügt das DRK über organisationseigene Funkgeräte. Um alle Helferinnen und Helfer schnellstmöglich im Notfall alarmieren zu können, ist eine Vollausstattung der Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes mit digitalen Melde- Seite 5 von 5 empfängern notwendig. Derzeit sind lediglich die Kopfstellen des Katastrophenschutzes mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet. Die Vollausstattung mit digitalen Meldeempfängern wird derzeit geprüft. 12. Wie ist die Ausstattung der Polizei, der (freiwilligen) Feuerwehr und Rettungsdiensten wie dem DRK, der Malteser oder dem THW mit digitalen Funkgeräten? Zu 12.: Die Polizei Berlin hat rund 14.600 Digitalfunkgeräte (Fahrzeug- und Handfunkgeräte) im Einsatz. Die Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr (inklusive der Freiwilligen Feuerwehr) und des Katastrophenschutzes sind mit ca. 1.200 digitalen Fahrzeugfunkgeräten ausgestattet. Darüber hinaus verfügen die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr über rund 2.700 digitale Handfunkgeräte. Kräfte der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst verfügen ebenfalls über eine Vollausstattung an digitalen Handfunkgeräten. Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, die durch das Land Berlin nach 2015 beschafft wurden, sind zusätzlich mit mindestens zwei digitalen Handfunkgeräten bestückt worden. Über die Ausstattung organisationseigener Fahrzeuge der Hilfsorganisationen und des THW liegen dem Senat keine Informationen vor. 13. Aktuell liegt der Referentenentwurf zur Überarbeitung des Katastrophenschutzgesetzes von 1999 vor. In welchem Stadium befindet sich dieser im Moment und wie sieht der weitere Zeitplan aus? Zu 13.: Das Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen (Katastrophenschutzgesetz - KatSG) vom 11. Februar 1999, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.05.2016 (GVBl. S. 240), wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport novelliert. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich im fortgeschrittenen Beteiligungsverfahren . Die verwaltungsinterne Mitzeichnung wird in Kürze beginnen, so dass das Gesetz zeitnah in den Senat eingebracht werden kann. Berlin, den 04. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport