Drucksache 18 / 18 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Am Niederfeld und Antwort vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18294 vom 18. März 2019 über Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Am Niederfeld Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann sind dem Senat Anfragen von Anwohnern zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Am Niederfeld (zwischen Chemnitzer Str. und Steffenshagener Straße) bekannt? Antwort zu 1: Der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sind seit 2006 Anfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern im Zusammenhang mit einer beantragten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße Am Niederfeld bekannt. Frage 2: Womit wurde die zunächst erfolgte Ablehnung des Ansinnens begründet? Antwort zu 2: Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: Die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung -StVO-). Die Straßenverkehrsbehörden können darüber hinaus nach Maßgabe der Regelung des § 45 Abs. 1 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, insbesondere zur Beschränkung des fließenden Verkehrs, nur dort angeordnet werden, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist und eine besondere Gefahrenlage besteht. Der Verordnungsgeber hat somit hohe Anforderungen an eine streckenweise straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen gestellt. Die Straße Am Niederfeld ist, nach Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP) Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. 2 Der Verkehrsraum in der Straße Am Niederfeld ist übersichtlich. Es gibt keine besonderen Gefahrenstellen. In der Straße sind keine besonders schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten vorhanden. Ein verstärktes Queren der Fahrbahn, beispielsweise von Schulkindern, kann nicht beobachtet werden. Das Verkehrsaufkommen in diesem Straßenzug ist ebenfalls nicht überdurchschnittlich hoch, die Unfalllage insgesamt unauffällig. Erhöhte Lärmwerte sind nicht bekannt. Die Straße Am Niederfeld wird von Omnibussen des BVG-Linienverkehrs befahren. Der Busverkehr sollte in seiner Fahrgeschwindigkeit, im Lichte eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), möglichst geringen Einschränkungen ausgesetzt werden. Frage 3: Seit wann ist der Widerspruch gegen die durch die VLB erfolgte Ablehnung anhängig? Antwort zu 3: Es lag ein Widerspruch vom 11. Oktober 2017 mit nachgereichter Begründung vom 11. Mai 2018 vor. Frage 4: Wann erfolgt eine Entscheidung über die Begrenzung der Geschwindigkeit auf der Straße Am Niederfeld? Antwort zu 4: Der Widerspruch wurde von der zuständigen VLB am 11. März 2019 beschieden. Frage 5: Warum findet die Verkehrszählung vom 07. November 2018 keine Erwähnung bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/ 17 806? Antwort zu 5: Die Zählung vom 7. November 2018 wurde bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nummer 18/17806 bedauerlicherweise übersehen. Der Senat bittet dies zu entschuldigen und reicht die Daten hiermit nach: Straße Erhebungstag Dauer DTVw im Querschnitt Straße „Am Niederfeld“ (westl. Penkuner Weg) 07.11.2018 0 bis 24 Uhr 7.700 Kfz/24 Std. Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz