Drucksache 18 / 18 295 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Toilettenanlage Bahnhof Mahlsdorf und Antwort vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 295 vom 18. März 2019 über Toilettenanlage Bahnhof Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/ 17 837 verweist der Senat bzgl. der Installation einer Toilettenanlage auf den neuen Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Fa. Wall. Frage 1: Welche Festlegungen hat das Eisenbahn-Bundesamt in seiner Plangenehmigung für den Bahnhof Mahlsdorf zur Errichtung einer Toilettenanlage getroffen? Frage 2: Wer trägt die Verantwortung für die in der Plangenehmigung formulierten Auflagen? Antwort zu 1 und 2: Die DB AG führt aus: „Die Toilettenanlage ist im Rahmen des Projektes Mahlsdorf vom Eisenbahnbundesamt (Außenstelle Berlin) planfestgestellt worden und soll mittelfristig realisiert werden.“ 2 Frage 3: Warum erhielt der Bezirk Marzahn-Hellersdorf trotz seiner in der Stellungnahme vom 05.10.2017 eröffneten Forderung zur Berücksichtigung zusätzlicher Standorte im Grundversorgungsszenario keine zusätzlichen Standorte in der ersten Versorgungsstufe? Antwort zu 3: Das vom Senat am 01. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept für Berlin (DS 18/0489), das Grundlage der Ausschreibung der Leistungen für die öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin war, sieht eine stufenweise Erhöhung der Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin vor. Eine Realisierung aller geforderten neuen Toilettenstandorte bereits in der ersten Versorgungsstufe (sogenannte Grundversorgung) ist nicht möglich. Um den bestehenden Versorgungsgrad beizubehalten, wurden zunächst in Abstimmung mit dem Bezirk die bisherigen Toilettenstandorte für die Grundversorgung vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine weitere Toilettenanlage an einem neuen Standort - U-Bhf. Louis-Lewin-Straße - vorgezogen, um die Toilettenversorgung schon in der ersten Versorgungsstufe zu verbessern. Alle weiteren in der Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf vom 05. Oktober 2017 geforderten neuen Toilettenstandorte werden ab 2021 in der zweiten Versorgungsstufe (sogenannte verbesserte Versorgung) realisiert. Berlin, den 02.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz