Drucksache 18 / 18 297 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Regenwasserentwässerung Konradshöhe/ Tegelort und Antwort vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 297 vom 19. März 2019 über Regenwasserentwässerung Konradshöhe/ Tegelort Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (Fragen 1 bis 4, 7 und 10) sowie das Bezirksamt Reinickendorf (Fragen 6 und 8) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind in die Beantwortung mit eingeflossen. Frage 1: Welchem Konzept folgt die Regenwasserentwässerung in den Straßen des Ortsteils Konradshöhe und der Ortslage Tegelort derzeit (Ist-Stand)? Frage 2: Wohin wird das Regenwasser aus den Straßen geleitet? Frage 3: Worin sieht der Senat die Ursachen für häufig vor allem an Straßenkreuzungen stehendes Wasser, auch bei leichtem oder normalem Regenfall? Antwort zu 1 bis 3: Straßen in Konradshöhe/Tegelort verfügen über kein bzw. nur ein in sehr geringem Umfang vorhandenes System zur geordneten Straßenregenentwässerung. Darin besteht auch die oben beschriebene Ursache in Bezug auf stehendes Wasser an Straßenkreuzungen bei einem leichten oder normalen Regenereignis. 2 Das Regenwasser, das im nördlichen Teil von Konradshöhe auf die Straßenflächen fällt wird ausschließlich über Sickerschächte in den Straßen abgeleitet. Das Regenwasser versickert im Wesentlichen vor Ort über Sickerschächte oder direkt im Boden. Regenwasserkanäle gibt es im südlichen Teil von Konradshöhe (Tegelort) in der Friederikestr., Jörsstraße, Beatestr. und in der Almazeile. Das Regenwasser fließt hier über Straßeneinläufe und den Regenwasserkanal in die Havel. Frage 4: Wie will man diesem Zustand konzeptionell begegnen? Antwort zu 4: Grundsätzlich wird im Rahmen der Sanierung von Bestandsstraßen in Siedlungsgebieten die Regenentwässerung/Regenbewirtschaftung überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei Straßenbaumaßnahmen werden Maßnahmen und Instrumente für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angestrebt. Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen ist es grundsätzlich möglich, Anlagen zur Versickerung herzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits in der Straßenplanung die dezentrale Bewirtschaftung von Regenwasser berücksichtigt wird. Bei der Entwässerung der Straßen in Konradshöhe/Tegel ist zu beachten, dass Konradshöhe und Tegelort zu einem großen Teil im Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerks Tegel (Tegel Zone IIIA und Tegel Zone IIIB) liegen. Bei Versickerung von Niederschlagswasser in Trinkwasserschutzgebieten sind die Anforderungen an die Versickerung nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigen. Frage 5: Gibt es Entwässerungs- oder Versickerungsbecken oder Drainagen und wenn ja, wo befinden sich diese? Ist die zusätzliche Anlage solcher Einrichtungen geplant? Antwort zu 5: Eine vollständige Übersicht über die genannten Entwässerungsanlagen in den Ortsteilen Konradshöhe und Tegelort liegt dem Senat nicht vor. Über Entwässerung von Straßen über Versickerungsbecken oder Drainagen in den betreffenden Ortsteilen liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Aktuelle Planungen über die Errichtung der genannten Entwässerungsanlagen liegen dem Senat nicht vor. Frage 6: Werden zukünftig in allen Straßen ohne befestigte Gehwege seitliche „Versickerungsmulden“ angelegt, wie dies gerade bei der Sanierung der Spechtstraße/Sperberstraße erfolgt ist? Ist in solchen Straßen dann das Parken oder das gefahrlose Überqueren bei Dunkelheit noch möglich? 3 Antwort zu 6: Nein. Nur im Rahmen von Planungen für die zukünftige Straßenentwässerung im Zuge von Fahrbahnerneuerungen wird neben anderen Alternativen auch die Umsetzung von Mulden geprüft. Bei der Umsetzung von Mulden ist der Wegfall einzelner Parkplätze möglich. Das Überqueren der Straße wird auch weiterhin gefahrlos möglich sein. Frage 7: Welche Lösungen zur Regenwasserversickerung gibt es bei Straßen mit befestigten Gehwegen? Antwort zu 7: Das Regenwasser von befestigten Gehwegen kann in Grünstreifen zur Versickerung gebracht werden, zusätzlich können Mulden angelegt werden, in denen das Regenwasser versickern kann. Es können auch versickerungsfähige Pflastersteine eingebaut werden, um einer vollflächigen Versiegelung vorzubeugen. Durch die Verwendung von versickerungsfähigen Flächenbelägen kann auftretender Niederschlag flächig versickern. Insgesamt müssen bei der Versickerung von Niederschlagswasser in den oben genannten Ortsteilen die Anforderungen an die Versickerung im Wasserschutzgebiet Tegel beachtet werden. Frage 8: Könnten zusätzliche Versickerungsmöglichkeiten im Bereich des Forstes geschaffen werden? Gibt es dafür ggfs., schon konkrete Überlegungen? Antwort zu 8: Versickerungsmöglichkeiten im Bereich des Forstes könnten in Einzelfällen z.B. in Abhängigkeit von der Topographie geprüft werden. Frage 9: Gibt es die Möglichkeit, Regenwasser aus den genannten Bereichen in die Havel abzuleiten? Welche Voraussetzungen müssten dafür geschaffen werden? Antwort zu 9: Für Einleitungen von Niederschlagswasser in das Oberflächengewässer gelten die Regelungen des Hinweisblattes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - SenUVK (abrufbar auf der Internetseite der SenUVK unter https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/regenwasser/de/Hinweisblatt-BReWa-BE.pdf) zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin. 4 Gemäß dem Versickerungsgebot ist für die Regenwasserbewirtschaftung in Abhängigkeit der Belastung des Regenwassers die Versickerung des Regenwassers über die belebte Bodenzone anzustreben. Ist eine Einleitung in ein Gewässer nicht zu vermeiden, ist bei der Planung von neuen Einleitungen von Niederschlagswasser in die Havel im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen ein Abfluss des Regenwasser bis maximal 10 l/s*ha für die Fläche des kanalisierten bzw. durch das Entwässerungssystem erfassten Einzugsgebietes (AE,k) zulässig. Vor Einleitung ins Gewässer ist belastetes Niederschlagwasser, beispielsweise von Verkehrsflächen, grundsätzlich in Abhängigkeit vom Belastungsgrad nach dem Stand der Technik aufzubereiten. Frage 10: Wie unterstützt der Senat den Bezirk bei der Bewältigung der Probleme der im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung? Gibt es die Möglichkeit, diese Aufgaben personell und finanziell mehr als bisher zu unterstützen? Antwort zu 10: Der Senat steht den Bezirken bei den Planungen der Straßenentwässerung beratend zur Verfügung. Der Bezirk erhält sowohl für den investiven Straßenbau als auch für die Straßenunterhaltung pauschale Zuweisungen. Unabhängig hiervon werden die Kosten für die Straßenentwässerung bei von den BWB betriebenen Anlagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernommen. Hierüber hinausgehende Mittel sind nicht vorgesehen. Berlin, den 01.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz