Drucksache 18 / 18 300 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) zum Thema: Restitution 30 Jahre nach 1989 – welche Grundstücksfragen sind noch offen? und Antwort vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/18300 vom 21. März 2019 über Restitution 30 Jahre nach 1989 – welche Grundstücksfragen sind noch offen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Über Restitutionsanträge zu unrechtmäßigen Vermögensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945) entscheidet das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten, die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen. 1. Wie viele Grundstücke wurden im Land Berlin seit 1989 restituiert? Zu 1.: Im Land Berlin wurden 18872 Grundstücke restituiert. 2. Welche Behörde bearbeitet die Restitutionsfragen im Land Berlin und wie viele Personalstellen sind hierfür vorgesehen? Zu 2.: Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) ist für die Bearbeitung zuständig. Seit 2011 ist das LARoV organisatorisch der Senatsverwaltung für Finanzen im Referat I G (Wiedervereinigungsrecht und offene Vermögensfragen) angegliedert . Für die Bearbeitung von Restitutions- und Entschädigungsfragen stehen noch 2 Stellen (teilweise) zur Verfügung. 3. Wie viele Restitutionsfälle sind noch ungeklärt bzw. offen? (Bitte nach Land und Bezirken getrennt aufschlüsseln.) 4. Bis wann werden diese Restitutionsfälle planmäßig abgeschlossen sein? Zu 3. und 4.: Bei der Senatsverwaltung für Finanzen (LARoV) sind alle in der dortigen Zuständigkeit zu entscheidenden Restitutionsverfahren zu Liegenschaften in Berlin erstinstanzlich abgeschlossen. Ein Restitutionsvorgang befindet sich noch im Rechtsmittelverfahren der Klage. Es handelt sich um den ehemaligen Standort des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster in Berlin-Mitte (früher Klosterstr. 73, 73a und 74). Diese heute unbebauten Grundstücke sind Beststandteil des Bebauungsplans Molkenmarkt/Klosterviertel . Zurzeit ruht das Verfahren beim Verwaltungsgericht. Es wird versucht eine gütliche Einigung zwischen allen Beteiligten auszuhandeln. 5. Auf wie vielen der Grundstücke, auf denen noch offene Restitutionsfragen abzuschließen sind, existieren leerstehende Gebäude? (Bitte einzeln nach Bezirken auflisten.) Zu 5.: Erkenntnisse über leerstehende Gebäude liegen dem Senat nicht vor. 6. Ist eine Treuhänderregelung für die Zwischennutzung leerstehender noch nicht restituierter Häuser denkbar, um leerstehende Gebäude einer Nutzung in Zeiten von Wohnungsnot zuzuführen? Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Berlin, den 01. April 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen