Drucksache 18 / 18 302 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Faktencheck – Klärung der Hintergründe zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Darstellung des SENATS – Teil 1 und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18302 vom 19. März 2019 über Faktencheck – Klärung der Hintergründe zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Darstellung des SENATS – Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat schrieb in Drs. 18/18 0491: „Die Inhalte einer Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) werden zwischen dem Rechnungshof von Berlin und dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen festgelegt und beziehen sich auf die Prüfung der Tätigkeit des Unternehmens.“ 1. Ist die „Prüfung der Tätigkeit des Unternehmens“ nach „§ 104 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO)“ das gleiche wie die „Prüfung der Betätigung des Landes Berlin als Gesellschafter eines Beteiligungsunternehmens “? Zu 1.: Nein. In Drs. 18/18 0492 schrieb der Senat3: „Eine Prüfung der Betätigung des Landes Berlin als Gesellschafter stellt dagegen auf die Verwaltung ab.“ 2. Auf welche „Verwaltung“ stellt die „Prüfung der Betätigung des Landes Berlin als Gesellschafter“ ab? Zu 2.: Abgestellt wird auf das Beteiligungsmanagement des Landes. 3. Darf der Rechnungshof von Berlin, von Brandenburg oder vom Bund bei der FBB GmbH eine „Prüfung der Tätigkeit des Unternehmens“ durchführen? 1 Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 2 (Drs. 18/18049) 2 Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 2 (Drs. 18/18049) 3 Siehe Antwort zu Frage 4. 2/2 Zu 3.: Nach § 92 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) prüft der Rechnungshof von Berlin die Betätigung der Exekutive des Landes Berlin bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen Berlin unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze. Die Rechnungshöfe der drei Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) haben nach § 13 des Gesellschaftervertrags FBB zudem Prüfrechte nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Diese Prüfrechte, die auch die Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens umfassen, betreffen die Klärung von Fragen nach § 92 Abs. 1 LHO i.V.m. § 44 HGrG. 4. Gab es bereits solche Prüfungen? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Zu 4.: Nein. Laut Presseberichten verdoppeln sich die Kosten beim Terminal 2 (T2) am BER von 100 auf 200 Mio. EUR. „Flughafen BER: Kosten für Terminal 2 verdoppeln sich Ein Gutachten offenbart neue eklatante Fehler am BER. Die Kosten für das Terminal 2 verdoppeln sich auf nun 200 Millionen Euro.“4 5. Wäre es dem Rechnungshof von Berlin, Brandenburg oder vom Bund gegenwärtig rechtlich erlaubt, diese „Tätigkeit des Unternehmens“ zu prüfen? Zu 5.: Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird verwiesen. Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 4 Berliner Morgenpost, 11.03.19, Planungsfehler - Flughafen BER: Kosten für Terminal 2 verdoppeln sich; https://www.morgenpost .de/flughafen-BER/article216632219/Neues-Planungsdesaster-beim-BER.html __